Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 42 (13.10.1851)
- Date
- 1851-10-13
- Page
- Seite 498 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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498 Frankfurt am Main, Ende September. (Privatmitth.) Sie fragen mich, welche Folgen die Berufung und Anherkunft des Rabbiners Hirsch auf die hiesigen Verhältnisse habe? Bis jetzt noch keine, da über die eigentlichen Zwecke der ultraorthodoxen Partei noch düsteres Dunkel gebreitet ist. Stein ist natürlich vor wie nach Rabbiner der Gemeinde, seine Synagoge ist freundlich restaurirt, aber — den größten Theil des Jahres steht sie bis auf einige Stammgäste ziemlich leer. Hirsch ist nun von Seiten des Senats auch als Rabbiner anerkannt, er fungirt also für seine Partei, die, da sie gerade Geldmänner befaßt, eine prächtige Synagoge bauen wird, dem Hirsch ein großes Gehalt zahlt und eine Wohnung fürstlich ausgestattet hat. Was nun weiter? Nichts. Sind die beiden Rabbinen klug, so kümmern sie sich gegenseitig um einander Nichts, und ärgern sich auch nicht, wenn bei einer Trauung u. dergl. Einer oder der Andere da zugezogen wird, wo der Andere zu fungiren gerechnet hatte. Die Zeit der Religionskriege ist vorbei, und wird um die jüdische Gemeinde in Frankfurt nicht wiederkehren. Würzburg, 12. September. Im I. Bl. findet sich eine Ministerialentschließung, die Verhältnisse derJsraeliten betreffend, folgenden Inhalts: „Gemäß des Art. 1 des inzwischen in Wirksamkeit getretenen Gesetzes vom 29. Juni 1851, die bürgerlichen Rechte der israelitischen Glaubensgenossen betreffend, sind nunmehr alle Ausnahmsbestimmungen, welche in den verschiedenen Landestheilen des Königreichs bezüglich der Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen zu den Christen in Ansehung des bürgerlichen Rechtes bisher bestanden, aufgehoben. Diesen Ausnahmsbestimmungen sind sowol nach dem Wortlaute als dem Sinne der erwähnten Gesetzesvorschrift die Bestimmungen des §. 10. Absch. 3 des Edikts über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen vom 10. Juni 1813, so wie der Verordnungen vom 10. Juni 1799 und 4. August 1807, insoweit dieselben in Ansehung des Erwerbes und Verkaufes unbeweglicher Güter die Juden Beschränkungen unterwarfen, welche auf die Christen keine Anwendung finden, unzweifelhaft beizuzählen. Demgemäß kann auch ein Zweifel darüber nicht bestehen, daß nunmehr den Israeliten in gleichem Maße wie den Christen gestattet sei, von Gütern, welche Erstere im Versteigerungswege, oder in Konkursfällen jure delendi erwerben, einzelne Theile abzutrümmern und parzellenweise zu veräußern." Aus Baiern, Ende September. (Privatmitth.) Ursachen für den Leser d. Bl. ohne Belang ermöglichen es mir jetzt erst, von mancherlei Wahrnehmungen auf einer durch mehrere Gemeinden gemachten Reise Kenntniß zu geben, und daran das Neueste auf dem Gebiete unserer kirchlichen und politischen Zustände, jedoch mit Weglassung des überall Gewöhnlichen, zu reihen. Von der Kreishauptstadt Ansbach ausgehend ist der kürzlichcn Auflösung der Landjudenschaftskorporation, eines alten, die treffenden Gemeinden schwer belastenden Instituts, zu welcher der allgemein hochgeachtete Rabbiner, Herr Grünbaum, aufträglich die letzten Schritte that, zu erwähnen. Die Fonds wurden hinausgegebcn und die solidarische Haftung der Gemeinden aufgehoben. Ein wichtiger Schritt für unsere diesseitigen Verhältnisse. — Ein spezieller Fall in jener Gemeinde vcranlaßle vor einiger Zeit einen auch für größere Kreise wichtigen Erlaß des Kultusministeriums, inhaltlich welchem jedes zahlungsweigernde Kultusmitglied nur auf dem Rechtswege zu belangen ist, und der Administralivbchörde gar keine Mit- oder Einwirkung zustchcn soll. Sie sehen, man gesteht uns eine rigorose Forderung der Neuzeit, das Seif Government in aller Form zu, womit bei konsequenter Durchführung maßlose Verwirrung entstehen müßte. Die kleine Gemeinde Mt. Erlbach, durch Auswanderung und Abzug der reichsten Gemeindeglieder schon zusammengeschmolzen, soll es immer mehr werden. Zum Glück besitzt sie durch die Munisizenz des seligen M. Kohn, wie keine baier'schc Gemeinde, einen schönen Schulfonds, und die nach Nürnberg übergesiedelten Herren Kohn zahlen unweigerlich ihre großen Kultusbciträgc fort, manchem andern Reichen ein Muster. In Diesbeck, wohin mich mein Weg führte, wurde vor nicht langer Zeit der noch rüstige, geschickte Lehrer, Vater einer großen Familie, ohne Prozeß und ohne Pension, in Folge mehrjähriger kleinlicher Reibungen eingegangencr Berichte, brevi msnu seines Amts entsetzt, von der allerhöchsten Stelle aber wieder in demselben in der Art belassen, daß er im Be-