Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 42 (13.10.1851)
- Date
- 1851-10-13
- Page
- Seite 497 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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497 die Ausgaben des dritten Uebungsbuches von Diesterweg und Heuser. Die dortige noch fast neue Synagoge ist bei dem großen Brande vor zwei Jahren mit ein Raub der Flammen geworden, und bis jetzt noch nicht wieder auf ihrem Schutte erstanden. Eingeborne Zwietracht auf der einen, und ein, wir möchten wol sagen schmutziger Geiz auf der andern Seite tragen hiervon die Schuld. Möchten beide recht bald entfernt werden und dort Eintracht einkehren, wo jetzt Zwietracht herrscht! '2 r Magdeburg, im Oktober. (Privatmitth.) Der Einführung der Orgel in hiesige neue Synagoge hatten sich von 160 Familienvätern 9 entgegengesetzt und Beschwerde führend an die königl. Regierung gewandt. Diese hat denselben gar keine Antwort zukommen lassen, sondern verfügte an den Vorstand der Gemeinde, daß sie auf Grund der Verfassung sich um die inneren Angelegenheiten der Gemeinde gar nicht zu kümmern habe, daß der Vorstand dies den Beschwerdeführern kund thue, und daß diesen, wenn sie Etwas gegen die Gemeinde haben, nur der Rechtsweg offen stehe. Es ist dies sicher eine wichtige Verfügung. Aus der Provinz Posen, 5. Oktober. (Privatmitth.) Wie neulich die Ostsee-Zeitung und nach ihr noch so manche andere (z. B. die Spenersche, die Posener rc.) berichtete, so sollen jetzt unter den 16,331,187 Bewohnern des gesammten preußischen Staats 218,998 Juden, und von diesen in der Provinz Posen allein 76,914 leben. Sind anders diese Angaben richtig, so haben sich seit 4 Jahren die gesammten Juden Preußens um circa 11,000 vermehrt, die des Großherzogthums dagegen um etwa 5,500 vermindert; da nach den statistischen Berichten von 1847 die Juden Preußens damals nur circa 208,000, die von Posen aber etwa 82,500 betrugen. Wenn nun vor 4 Jahren die Juden Posens zu denen der ganzen Monarchie wie 2 zu 5 sich verhielten, d. h. zwei Fünftel der gesammten jüdischen Bevölkerung ausmachten, so wird jetzt das Verhältniß ungefähr nur wie 1 zu 3 sein, oder — was dasselbe ist — es werden die Juden des Großherzogthums etwa ein Drittel der gesammten preußischen Judenheit betragen. Das wäre also gerade */ls weniger als 1847. Fragt man: woher diese Verminderung im Verhältnisse? So könnte man darauf antworten: 1) hat die Cholera in den letzten Jahren nirgends so starkaufgeräumt, als gerade unter den Juden im Großherzogthum Posen (ganz besonders in den Gemeinden Lobsens, Mroczen, Nakel, Jnowraclaw, Strzelno, Wittkowo, Wreschen und Rogasen); 2) ist nirgends die Uebersiedelung der Juden nach anderen Provinzen so stark gewesen, als seit (dem Gesetze vom 23. Juli) 1847 im Großherzogthum Posen (vorzüglich aus den Städten Lissa, Rawicz, Krotoschin nach Schlesien, aus Wöllstein, Karge, Meseritz nach der Mark), und endlich 3) hat auch wol in den letzten Jahren nirgends, wo Juden wohnen, eine so bedeutende Auswanderung nach Amerika stattgesunden, als dies gerade unter den Juden des Großherzogthums der Fall gewesen. — Die Ursachen ad 2 und 3 sind zu bekannt, als daß sie hier erst noch einmal brauchten angegeben zu werden. — Unter den Städten des Großherzogthums, in denen jetzt mehr Juden als Christen leben, hat die Ostsee-Zeitung rc. auch Wittkowo genannt. Das muß auf einem Jrrthume beruhen. Denn in W. leben nach der letzten Zählung unter circa 2000 Einwohnern kaum 900 Juden. Bor 1848 haben daselbst unter 2200 Seelen 1200—1250 Juden gelebt. Die Ursachen der so auffallenden Verminderung sind oben unter 1 und 3 zu suchen. — In Kempen und Fordon, welche Städte die O. Z. auch als solche nennt, wo die christliche Bevölkerung von der jüdischen an Zahl übertroffen wird, haben 1847 unter 6250 Einwohnern circa 3500, und unter 2075 Einwohnern beinahe 1450 Juden sich befunden. — „Weiß nicht ob's anders worden in dieser neuen Zeit!" (Wilhelm Müller.) In Lissa soll (nach der P. Z. vom 28. v. M.) endlich doch eine Art von Einigung zwischen den Abgelösten und dem Vorstande der Gemeinde zu Stande gekommen sein. Die Abgelösten sollen — nicht Jeder einzeln, sondern — Alle zusammen einen gewissen Beitrag an die Gemeindekaffe zahlen und dafür zur Mitbenutzung der Kultusinstitutionen berechtigt, von der Theilnahme an Vorstandswahlen und anderen Gemeindeangelegenheiten aber ausgeschlossen sein. Diesen Vertrag soll man vorläufig auf 18 Monate abgeschlossen haben. Und dann? — Man sagt, daß bis dahin die Schuldverhältnisse der Gemeinde L. regulirt sein werden. — Ja: „man sagt!"