Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 42 (13.10.1851)
- Date
- 1851-10-13
- Page
- Seite 494 (sequence 2)
- Language
- German
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494 da sie die Ueberzeugung gewonnen, daß dies nicht eine Neigung „süß nicht dauernd", sondern daß sie tief in unserm Innern wurzelt, und besonders weit sich meine Verlobte in Uebereinstimmung mit ihren Eltern bereit erklärte, aus der christlichen Kirche zu treten und sich uns anzuschließen. — Mein — unser Judenrhum ist allerdings von dem gewöhnlichen verschieden, wir denken mit Lessings Nathan: „Sind Christ und Jude eher Christ und Jude als Mensch?" wir gehören „Dem allgemeinen Glauben jener Freien, Die sich von Moses, Christus, Sokrates, Das Gute von dem Bessern ausgesucht" — und glauben darauf selig zu werden. Ich halte es für meine Pflicht, Ihnen dies aufrichtig zu bekennen und erlaube mir jetzt, Sie zu fragen: Sind Sie bereit uns durch Ihre Weihe zu verbinden? — Ist es erforderlich, daß meine Verlobte förmlich zum Judenthume Übertritt, oder genügt es, wenn sie vor Gericht ihren Austritt aus der christlichen Kirche erklärt? Was haben wir ferner zu thun, um unsere Verbindung in jeder Beziehung rechtsgiltig zu machen? Ihnen ist dies gewiß Alles genau bekannt, und würden Sie mich auf's Dankbarste verpflichten, wenn Sie auf alles Dies recht bald Auskunft ertheilen wollten Ihrem rc. rc." Antwort. Ihr gesch. Schreiben vom ... verpflichtet mich Betreffs des mir erwiesenen Vertrauens zu herzlichem Danke, und so offen wie Sie sich darin ausgesprochen, so offen, ohne Rückhalt, gestatten Sie auch mir, mich auszusprechen. Sie setzen den Fall, daß Ihre Verlobte als Christin sich mit Ihnen verbinde, gar nicht voraus, da Sie gleich - Anfangs den Witten Ihrer Braut „aus der christlichen Kirche zu treten und sich uns anzuschließen" aussprechen; weshalb ich darauf gar nicht einzugehen brauche. Der Kern Ihrer Frage liegt vielmehr darin: genügt es, um eine rechtsgiltige Ehe zu schließen, daß sie blos aus der christlichen Kirche scheidet, oder muß sie förmlich zum Judenthume übertreten. So weit ich die preußische Gesetzgebung kenne, und so weit sich die nächste Zukunft derselben voraussetzen laßt, wird Jeder Einer der bestehenden Religionsgesellschaften angehören müssen. Als Mitglied der evangelischen, reformirten oder katholischen Kirche kann sie keine rechtsgiltige Ehe mit einem Juden schließen, da für diese Konfessionen die Zivilehe nicht besteht, und diese Kirchen schwerlich jetzt eine solche gemischte Ehe zum Aufgebot und zur Trauung zulassen. Wol aber wäre diese möglich und vollkommen staatlich giltig, wenn Ihre Braut dem Deutsch-Katholizismus oder der freien Gemeinde angehört, weil dann eben zur staatsrechtlichen Giltigkeit Nichts weiter als Zivilehe erforderlich ist. Fragen Sie mich aber, ob Ihre Braut, um als Jüdin angesehen und in der Trauung behandelt zu werden, förmlich zum Judenthume übertreten müsse, so kann ich allerdings nur Ja! antworten. Allein ich mache einen wesentlichen Unterschied zwischen einem, einer bestimmten Religion Angehörigen und einem aus einer solchen zu einer andern Uebertretenden. Des Erstern Gesinnung und Ansichten zu beurtheilen, steht Niemandem zu, dafür ist er nur sich und dem höchsten Wesen Rechenschaft schuldig. Anders aber der Uebertretende; dieser bewegt sich in der Zeit des Ucbertritts nicht frei, sondern ec tritt zu einem konkreten Religionsbekenntniß heran und erklärt: dich und nur dich halte ich fürwahr, und nur darum trete ich zu dir über. Will ich also aus der Religion nicht Spiel und Schein machen, ein Würfelspiel der äußeren Verhältnisse, so kann ich den zum Judenthume Uebertretenwollenden nicht anders willkommen heißen, als auf die treu und redlich abgegebene Erklärung, daß er sich zu diesem positiven Judenthume bekenne. Ich meine hier nicht das Formenwesen des Judenthums, sondern die innerste Lehre desselben, die nach R. Albo's Formulirung besteht: 1) in der festen Ueberzeugung von einem einigen, einzigen, unendlichen Gotte, 2) in der festen Ueberzeugung von der göttlichen Offenbarung an Israel, 3) in der festen Ueberzeugung von der göttlichen Vergeltung. Hiermit scheint mir aber das Bekenntnis Ihrer Ansicht, die Sie offen, wie es dem Manne ziemt, in Ihrem Schreiben aussprechen, nicht zu stimmen, und dann kann ich Ihnen allerdings nur rathen, Ihre Braut zur freien Gemeinde oder zum Deutsch-Katholizismus übergehen zu lassen, und sich mit der Zivilehe zu begnügen. Ihr rc. rc. (Schluß folgt.)