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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-10-06 · Heft 41 (6.10.1851) · p. Seite 485

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 41 (6.10.1851)
Date
1851-10-06
Page
Seite 485 (sequence 5)
Language
German
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485 das sehr seltene Psalterion von Peter Scheffer in Mainz für die königl. Staatsbibliothek erworben. Der strebsame Rabbiner Güldenstein in Buchau, der das Examen als Lehrer der alten und neueren Sprachen erstanden hat, hat eine Lehranstalt in Buchau begründet, die durch das königl. Kreisscholarchat visitirt tüchtig befunden wurde. Güldenstein hat seine Ferienzeit benutzt, um in Frankreich sich in der Handhabung des Französischen zu vervollkommnen. Jetzt hat er sein Doppelamt als Rabbiner und Präzeptor wieder angetreten. — Württemberg hat jetzt gerade ein Dutzend jüdischer Rechtsanwälte und ein Dutzend jüdischer Aerzte aufzuweisen. Es liegt im Ergreifen dieser Fächer wieder eine Art Industrie; da das Gebiet der übrigen Wissenschaften wenig von „unseren Leuten" angebaut wird. Im Studium der Theologie wird Nichts mehr gemacht, sie ist außer Kours gekommen, seitdem unsere 13 Rabbinate besetzt sind und die alten Rabbinen Hufelands Kunst das Leben zu verlängern emsig ftudiren. Junge tüchtige Vikare werden aus Sparsamkeitsrücksichten nicht angestellt. Noch ein einziger überkompletter Rabbinatskandidat lebt als Erzieher in Wien. Für die Ueberschwemmten wird in vielen Synagogen des Landes kollektirt und der Erfolg ist ein ergiebiger. Der edle Moses Benedikt in Stuttgart hat auch hierin wieder durch reiche Gaben vorangeleuchtrt. Worms, 19. September. (Privatmitth.) Die bisher vakante hiesige Prediger- und Religionslehrerstelle ist endlich vergangenen Samstag durch einstimmigen Beschluß des Vorstandes und Ausschusses der Gemeinde durch die Wahl des vr. Lewysohn aus Frankfurt am Main wieder besetzt werden. Es meldeten sich zu dieser Stelle 8 Rabbinatskandidaten (darunter 2 Inländer), von denen 3 zur engem Wahl kamen. Von diesen 3 Kandidaten, welche sich hier vorstellen und Predigten abhalten mußten, trug Herr Dr. L. den Sieg davon, dessen Erscheinen und Vertrauen einflößende Persönlichkeit die Herzen gewann und dessen Predigt von der Art war, daß alle Parteien der Gemeinde sofort dessen Anstellung dringend befürworteten, indem die Predigt von tüchtigem homiletischem Wissen Zeugniß gab und in dialektischer und rhetorischer Beziehung den entschiedensten Beifall fanden. Herr Dr. L. findet hier einen fruchtbaren Boden für sein Wirken, von dem man allgemein den besten Erfolg hofft. Die Wahl hat unterm Gestrigen die Genehmigung großherzoglicher Regierungskommission des Regierungsbezirks Worms erhalten. N. Frank, Reg.-Sckr.-Assistent. Berlin, 25. September. Daß der bekannte Bundestagsbeschluß die Aufhebung der deutschen Grundrechte auch die Gleichstellung der Konfessionen bedrohe, spricht die Voss. Ztg. folgendermaßen aus: „Im Art. 5. tz. 16 der Grundrechte ist bestimmt, daß durch das religiöse Bekenntniß der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt werden soll. Diese Bestimmung als eine Bestimmung der Grundrechte als Solcher ist in vielen Einzelverfaffungen dadurch in's Leben gerufen, daß in den betreffenden Wahlgesetzen die aktive und passive Wahlfahigkeit an ein bestimmtes religiöses Bekenntniß nicht geknüpft ist. Hier liegt nun ein Fall jener besonderen Gesetze vor, welche, etwa mit Anrufung des christlich-germanischen Staatsprinzips als eines für den Bund wesentlichen, als außer Wirksamkeit zu setzende erklärt werden könnten." Krefeld, 25. September. (Privatmitth.) Vor Kurzem hat der hiesige löbl. Stadtrath beschlossen, das Schulgeld auf ein Geringes, ich glaube auf 3 rcsp. 6 Sgr. monatlich herabzusetzen, und den Ausfall nach dem bisherigen Status aus der Kommunalkasse zu decken. Unser nach allen Seiten, wo cs das öffentliche Interesse und insbesondere das Wohl der Schule erheischt, thätiger Oberrabbiner Herr Bodenheimer sah wohl ein, daß bei dem loyalen Sinne unserer Stadt diese Vergünstigung auch unserer Schule zu erwirken sein könnte; die israelitische Schuldirektion, an deren Spitze er steht, richtete die vorige Woche in dieser Sache ihre Bitte an den löbl. Stadtrath, worauf nachstehender Beschluß erfolgte: Oeffentliche Sitzung des Gemeinderaths von Krefeld am 23. September 1851. Es wird ein Antrag des Schulvorstandes der israelitischen Gemeinde, betreffend die Bewilligung eines Zuschusses Behufs Ermäßigung des Schulgeldes verlesen. Nach näherer Besprechung beschließt der Gemeinde-

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