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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-09-22 · Heft 39 (22.9.1851) · p. Seite 458

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 39 (22.9.1851)
Date
1851-09-22
Page
Seite 458 (sequence 2)
Language
German
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458 uns auszustreucn, ober vielmehr direkte Anklagen gegen uns zu erheben, auf welche — noch dazu von dem eigenen Rabbiner ausgehend — im Mittelalter vielleicht nichts Geringeres als eine Judenvertreibung hätte erfolgen können. Man urtheile selbst. *) Sftadjs dem er die Bestrebungen des Jahres 1848 in ihrer ganzen Verderblichkeit gezeigt und die jetzige Umkehr der Dinge mit gehörigem Enthusiasmus begrüßt hat, nachdem er gezeigt, wie nur der Mangel an Ehrfurcht vor dem höchsten Herrscher im Himmel auch die Ehrfurcht vor dem von ihm eingesetzten Herrscher auf Erden vergessen läßt, kommt er in Bezug auf die Reformbestrebungen unserer Gemeinde zu dem Schluß, „daß der Name einer freien religiösen Bewegung zum „Vorwände genommen wird, um den Heerd politischer „Bewegungen zu verschleiern." So steht wörtlich in seinem Berichte, und— wird man es glauben? — ebenso rv örtlich fährt er dann fort: „Zeigt sich „dies verderbliche Streben außerhalb der israelitischen „Religion nur vereinzelt, so tritt es um so kräftiger „in der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde hervor, „da diese nach ihrem ganz in demokratischem Sinne „im Jahre 1849 aufgestellten Statute sich aller Aufsicht Seitens der hohen Landesbehörden überhoben „glaubt, und die Majorität des damals gewählten, „aus 5 Personen bestehenden Vorstandes die Gemeinde „so umgestalten möchte, daß sic nur noch den Namen „einer israelitischen an sich trage, in der Thal aber „den Grundsätzen der israelitischen Religion geradezu „Hohn spreche." Hierauf zeigt er durch viele männiglich bekannte Bibel- und Talmudstellen welch unbedingten Gehorsam gegen Landesherrn und Obrigkeit unsere Religion vorschreibe und ruft dann in seinem Unwillen aus: „Wie wäre es daher möglich, daß „jene Leute bei ihrer politischen Farbe sich auch dem „Inhalte nach zu der israelitischen Religion bekennen „sollten?" Ist das nicht empörend und fast unerhört von einem Geistlichen gegen seine Gemeinde? Und dabei wollte unser Vorstand und zwar in völliger Uebereinstimmung mit der ganzen Gemeinde Nichts in der Welt weiter, als den Gottesdienst zeitgemäß einrichten und diejenigen Mißbräuche daraus entfernen, welche in allen gebildeten Gemeinden längst schon ab¬ *) Obiger Bericht ist ganz aktenmäßig und wird von dem Einsenvec als in allen seinen Theilen völlig wahrheitgelreu vertreten. Ein send. gestellt sind. Doch^ fahren wir fort. Durch solche Mittel und Wege brachte es dieser Mann endlich dahin, daß er, zwar nicht wie er beantragt hatte, zum Oberlandesrabbinen ernannt, doch aber alsMinisterialkommissar mit dem Aufsichtsrcchte eines Landrabbiners interimistisch betrauet wurde. Doch der Wachsamkeit unsers Vorstandes waren weder jene Bestrebungen, noch die Mittel, welche Stadthagen anwandtc, um seine Zwecke zu erreichen, ein Geheimniß geblieben. Mehrmals, doch vergebens hatte er ihn gewarnt. Als nun unterm 15. März d. I. obige Ernennung durch den Staatsanzciger bekannt gemacht wurde, da begann fast gleichzeitig mit dem Gelingen des schlauen Planes die Vernichtung desselben, und was im Geheim gesündigt worden, das wurde öffentlich zur Sühne gezogen. Kaum drei Stunden blieb der neue interimistische Landesrabbiner im Vollgenuß seines Triumphes. Noch an demselben Tage wurde er von allen seinen Funktionen durch den Vorstand suspcndirt, und seitdem, trotz allen Machinationen, niemals wieder zu irgend einer derselben zugclassen; denn als nach Monatsfrist ein abermaliger an das Staatsministcrium erstatteter Bericht, der ebenfalls der Unwahrheiten und Verdächtigungen unzählige enthielt, zurKenntnißnahme an die Gemeinde gelangte, wurde von dieser in einer Plenarversammlung die gänzliche Absetzung des St. fast einstimmig beschlossen. Einen harten Kampf hatte nun freilich unser Vorstand dem Ministerium gegenüber, denn: aliquiil senqier liaeret, und die sauberen Berichte Stadthagens waren, wo nicht völlig geglaubt worden, doch auch nicht ganz ohne Einfluß geblieben. Doch die Wahrheit trug Gottlob endlich den Sieg davon. Es gelang dem offnen und redlichen Bemühen des Vorstandes, sich selbst und die Gemeinde in der Meinung des Ministeriums und dadurch mittelbar auch in der unsers Herzogs zu rchabilitircn, ein Stein nach dem andern an dem künstlichen Gebäude des würdigen Landcsrabbiners wurde morsch, und endlich wurde er von der Staatsregierung angewiesen, den Rechtsweg einzuschlagen, wenn er gegen seine Absetzung etwas einzuwenden habe. Da jedoch die Gemeinde gleich Anfangs es ihrer Ehre und Würde angemessen gehalten hatte, ihm bis zum Ablauf der Kontraktzeit seinen vollen Gehalt auf einmal auszuzahlen, so sah er wol ein, daß bei einem Prozeß, wie der vorliegende, auch Nichts weiter, am Wenigsten aber Lorbeeren für ihn

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