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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-09-08 · Heft 37 (8.9.1851) · p. Seite 434

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 37 (8.9.1851)
Date
1851-09-08
Page
Seite 434 (sequence 2)
Language
German
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434 worden. Auf Provokation der schneidemühlec orthodoxen Gemeindeglieder soll nunmehr das hiesige Rabbinat ein z entscheidendes Gurachten darüber abgeben, ob der reforj matorische Theit der schneidemühler Judengemeinde noch auf dem Grund und Boden rechtgläubiger jüdischer Glaubenssätze steht oder nicht. An dem Ausspruch, den das j hiesige Rabbinat in der Sache thun wird, scheinen auch . die Verhältnisse der hiesigen Gemeinde ein lebhaftes und j sehr verwandtes Interesse zu haben." Ferner: „Das hiesige Rabbinat, welches bekanntlich! in Folge der in Schneidemühl zwischen der Reformgemeinde und der orthodoxen Partei vorgekommenen Zwistigkeiten vom Ministerium beauftragt wurde zu entscheiden: ob die schneidemühler Reformgemeinde noch auf jüdischem Boden stehe, hat Ln diesen Tagen an die Gemeinden in Schneidemühl ein Schreiben erlassen und dieselben zu einer Ausgleichung aufgefordert." Endlich: Schn erd mühl, 28. August. In Betreff der Streitfragen der hiesigen Synagogengemeinde hören wir soeben, daß das Rabbinatskollegium zu Berlin in Rücksicht auf die Wichtigkeit der, demselben vom Ministerium ihm vorgelegten Fragen ein Konzilium von 10 der renommirtesten jüdischen Geistlichen um sich berufen hat. Die Entscheidung dieser Frage wird von den nachhaltigsten Wirkungen auf die Gestaltung vieler anderer Gemeinden sein, in denen sich, wie hier, das Prinzip des Fortschrittes gegenüber der Orthodoxie geltend zu machen sucht." In diesen Artikeln kommen Ausdrücke vor, die sehr auffällig sind. Im ersten Artikel heißt es: es „soll das berliner Rabbinat ein entscheidendes Gutachten darüber abgeben, ob der reformatorische Theil der schneidemühlcr Judengemeinde noch auf Grund und Boden rechtgläubiger jüdischer Glaubenssatze steht oder nicht." Es würde auf diese Weise das berliner Rabbinat zu einem ‘ Glaubenstribunal aufgerichtet, an dem es freilich! bis jetzt im Judenthume mangelte! Bis jetzt haben die ' Rabbinate stets das Recht gehabt und geübt, aufgefor- : dert oder unaufgefordert ihre Meinungen gutachtlich aus-; zusprechen; das eine urtheilte so, das andere so; oft wiversprachen sie sich in großen und kleinen Dingen; und! es war nur Sache des Vertrauens von Seiten der Gej meinden oder Individuen, ob und welcher Meinung sie j folgen wollten. Aber eine Entscheidung stand ihnen j niemals zu, eine Entscheidung heißt: ihr müßt dem folgen, und wollt ihr nicht gutwillig, so tritt die Gewalt! ein; und nun gar eine Entscheidung, ob man noch auf i dem Boden des Judenthums stehe — denn „rechtgläubig" ist ein epitliewn ornans, das jede Partei sich zuschreiben wird — denn nach dem alten talmudischen Grundsätze ist jeder Jude so lange noch Jude, als er das 'i:n yn'ü als Wahrheit anerkennt. — Im zweiten Artikel begegnen wir wieder dem Worte „entscheiden", im dritten nochmals, und da eine dreifache Schnur haltbar ist, so muß uns dieser Umstand sehr besorgt machen. Ja, diese Besorgniß wird erhöht, wenn wir im ersten und dritten Artikel bereits Folgerungen und Wirkungen auf alle preußischen Gemeinden in Aussicht gestellt sehen. Was hieße das? Nach dem Gutachten des berliner RabbinatS sollen die inneren Verhältnisse aller preußischen Gemeinden beurtheilt und entschieden werden! Ein größeres Unglück für das Judenthum in Preußen können wir uns für die Gegenwart nicht denken! Die Verfassung sagt Art. 15: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig" — am Wenigsten gehören also Kultusfragen vor ein anderes Forum als das jeder Religionsgesellschast selbst. In Preußen bildet die Judenheit kein in sich verbundenes Ganzes, sondern jede Gemeinde ist eine Reliligionsgesellschaft für sich. Die Ordnung ihrer Angelegenheiten gehört ihr also selbst zu; es kann nicht willkürlich irgend ein Organ herausgegriffen werden, das einseitig entscheide. Entstehen Streitigkeiten Ln einer Gemeinde über Mein und Dein, so ist das eine juridische Frage, und gehört vor die Gerichtshöfe. Indem wir also noch einmal wiederholen, daß wir die eigentliche Sachlage nicht kennen, so müssen wir doch gegen die Ausdrücke der angeführten Zeitungsartikel der Voss. Zeitung feierlich und nachdrücklich protestiert, daß das berliner Rabbin at entscheiden könne, ob Kultusreformen auf dem Boden der jüdischen Glaubenssätze stehen oder nicht» Ueber jüdische Erziehung. Von Uri. (Forts etzung.) Wir wollen mit dem Unterrichte beginnen, denn unstreitig ist der Unterricht eins der wichtigsten Hilfsmittel der jüdischen Erziehung. Wie wurde derselbe früher ertheilt? Ein eigentlicher Religionsunterricht d. L. ein? systematische Darlegung der israelitischen Religions-

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