Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 37 (8.9.1851)
- Date
- 1851-09-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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xv.z-hrg-ng. Allgemeinc R». SV Zeitung -cs Audcnthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redaktion: Dr. Ludwig Philippson, Br. B. Meyer, Rabbiner zu Magdeburg. verantwortlicher Redakteur. Leipzig, den 8. September 1851. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 78 Bogen in Quart mkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr ) für sechs Monate — 22>/r Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. fächs. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. , Leitende Artikel: Das berliner Rabbinat in Sachen des Kultus. — Ueber jüdische Erziehung. Von Uri. (Fortsetzung.) Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, aus der Provinz Posen, Magdeburg. Oesterreichischer Kaiser- , -staat: Wien, Lemberg, Pesth. Preßburg, aus Galizien,! Prag. Rußland: Brody. Türkei: Damaskus. Holland: Maestricht. Belletristisches: Der unbekannte Rabbi. Eine Novelle. j Leitende Artikel. Magdeburg, 1. September. Das berliner Rabbinat in Sachen des Kultus. Wie unser berliner Korrespondent in dieser Nummer uns meldet, hat das Ministerium das berliner Rabbinat zu einem Gutachten in der Angelegenheit der schnei demühler Gemeinde aufgefordert. So vielfach in dieser Zeitung von diesen Streitigkeiten die Rede war, so kennen wir dennoch die eigentlich Natur derselben nicht; sind sie juridische sind sie religiös e betreffen sie das Herkommen, den altern Usus? oder ein Unheil über die Verhältnisse der Gegenwart? Wir wissen es nicht, wissen ferner nicht, was vor das Ministerium gebracht worden, und nicht, welche Fragen das Ministerium dem berliner Rabbinat vorgelegt hat. Es steht uns daher eine eigentliche und richtige Beurcheilung der Sachlage gar nicht zu. Wol aber im Allgemeinen. Wir können dem berliner Rabbinat ein entscheidendes Urtheil nurzugestehen, wenn es sich um eine Sache des Herkommens, des altern Usus, kurz um eineFrage über die alteregesetzliche Vorschrift oder den altern Gebrauch handelt, niemaö aber wenn es den Charakter, die Möglichkeit, die Rechtfertigung oder Verwerflichkeit einer gottesdienstlichen Reform gilt. Das berliner Rabbinat hat hierin zu entschieden Partei für die stabile Orthodoxie, für den Gottesdienst in veraltetster Form genommen, hat sich allen Bedürfnissen der Zeit so entschieden gegenübergestellt, daß wir ihm auf diesem Gebiete zwar eine Meinung, nämlich seine Meinung, niemals aber ein Urtheil, eine Entscheidung zusprechen können. Haben wir aber von vorn herein zugegeben, daß wir persönlich keine Kenntniß der eigentlichen Sachlage haben: so brachten doch in der jüngsten Zeit die berliner Blatter Artikel, die uns im höchsten Grade stutzig machen. Die Voss. Zeitung bringt folgende: „Der Zwiespalt, der seit längerer Zeit zwischen den orthodoxen Mitgliedern der jüdischen Gemeinden und den Reformgenossenschaften dieser Konfession entstanden, hat in neuester Zeit in Schneidemühl bis zu einer Beschwerde an das Ministerium geführt. Dorr nämlich har derreformatorische Theil der Gemeinde sich in den Besitz der Synagoge und aller Zubehörigkeiten gesetzt. Der verdrängte orthodoxe Theil hat sich beschwerend an das Ministerium gewendet. Eine Regierungskommisston ist zur Untersuchung und Feststellung des Sachverhalts abgesendet