Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 36 (1.9.1851)
- Date
- 1851-09-01
- Page
- Seite 427 (sequence 7)
- Language
- German
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427 und gefallen sich eher eine feindselige, als selbst eine gleichgiltige Stelluyg gegen uns einzuhalten. Nachdem die Gefahr vorüber, sind die Wohlthaten vergessen, die Freundschaft und Annäherung hinter sich geworfen, der Hohn, die Zurücksetzung, die Feindschaft wieder hervorgeholt. Es versteht sich von selbst, daß dies seine Rückwirkung hat, und wenn das Verhältniß zwischen Polen und Juden 1849 ein sehr gespanntes war, so hat man sich jetzt wieder nach und nach genähert und ist zu einem leidlichen Verkehr gekommen. Breslau, im August. Hier hat der Oberpräsident ein Schreiben an den Magistrat erlassen, durch welches verfügt ward, daß bei den Provinziallandtagswahlen nach vormärzlichem Usus verfahren werde, so daß die Juden zwar das Wahlrecht, aber nicht Wählbarkeit besäßen. Die hiesige Zeitung erkennt die ganze Wichtigkeit der Sache an. Eine Ministerialentschcidung ist übrigens in dieser Angelegenheit noch nicht erflossen. OesterreLchischer Kaiserstaat. Pesth, 2. August. Der „Lloyd" berichtet: Die Zeitungen berichteten jüngst von einer gemischten Ehe, welche der Obcrrabbiner von Karlsstadt (Siebenbürgen) zwischen einem christlichen Mädchen und einem Juden vollzogen. Ein Korrespondent des „M. H." berichtigt dies jedoch dahin, daß die in Rede stehende Braut noch vor der Trauung von der protestantischen zur jüdischen Religion übergegangcn. Die bezügliche Zeremonie (die Trauung) fand am 9. Juni in der Synagoge zu Karlsstatt statt, und wohnten derselben außer der Mutter der Braut auch die höheren Militär- und Zivilbchörden bei. Als von mehreren Seiten dem Oberrabbiner das Recht zu einem solchen Akte streitig gemacht wurde, berief er sich auf einen vom frühern Militärkommandanten Wohlgemuth ihm zugekommenen Erlaß, durch welchen er von Seiten des Kulius- und Unterrichtsministeriums aufgesordert wurde, am Schlüsse jedes Berwaltungsjahres eine Liste aller Derjenigen der Regierung zuzusenden, welche in Siebenbürgen von der mosaischen zu einer andern Konfession, oder von einer andern zur mosaischen Konfession übergegangen. Der Berichterstatter fügt hinzu, daß auch in Marosvssürhaly eine junge Wittwe, deren Mann während der Revolution sein Leben verloren, zur mosaischen Religion übergehen werde. Brunn, 15. August. Hirsch verläßt nun doch Mahren, und ist bereits nach Frankfurt am Main abgegangen. Die C. Bl. a. B. entwerfen ein trauriges Bild von dem Zustande der Auflösung, in welchem sich die mährischen Gemeinden befinden, indem die Meisten keine Bcilräge mehr zahlen wollen. Tarnow, im August. Bon hier aus schreibt man, daß an der Eisenbahn besonders viele Juden als Tagelöhner arbeiten. Lemberg, im August. Der Prozeß der hiesigen Kauflcule gegen den Magistrats in Bezug auf das Gewerbetreibcn in allen Theilen der Stabt — die Gegner sagen in den „unbefugten Stadtbezirken" — ist nicht in der Art entschieden worden, wie man erwartet hatte, und wie wiener Korrespondenzen hatten erwarten lassen. Nach dem „Lloyd" lautet die Ent-> scheidung dahin, „daß zwar den drei Kaufleuten, welche beim Ministerium eingeschrilten sind, gestattet sei, in jenen Stadtbezirken ihre Handlungen zu haben, den anderen jüdischen Kauflcuten aber wird aufgetragcn, ihre Handlungen bis zum 1. November zu verlassen." Lemberg, 14. August. (Privatmilth.) Sie werden in den öffentlichen Blättern von der Entscheidung gelesen haben, welche hinsichtlich des Haltens von Laden und Betreibens eines Gewerbes in Straßen, die früher den Juden verboten waren, ergangen ist. Sie würden aber sehr irren, wenn Sie glaubten, daß diese ungünstige Entscheidung eine Ministerialoerfügung sei. Sie können dies schon aus dem inkonsequenten Resultat erkennen, daß den drei Juden, welche sich an das Ministerium gewandt hatten, die Erlaubniß gegeben wird, die übrigen sollen die schon innehabenden Lokale verlassen. Nein! Das Ministerium hat nur im Wege des Jnstanzenzuges die Sache dem Landespräsidium übergeben, und dieses wieder dem Magistrat zur Amtshandlung. Der Magistrat hat nun auf obige Weise entschieden; wir aber brauchen uns nicht dabei zu beruhigen, sondern verfolgen natürlich die Angelegenheit durch die höheren Instanzen. Der Magistrat hat nun in diesen Tagen den Bogen zu straff gezogen, und das ist für uns von großem Vortheil. Er hat nämlich allen