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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-09-01 · Heft 36 (1.9.1851) · p. Seite 424

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 36 (1.9.1851)
Date
1851-09-01
Page
Seite 424 (sequence 4)
Language
German
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424 surrgsbill zum Parlamente in England; 3) die Ausschließung der Juden von den Provinziallandtagen in Preußen; 4) die Ausschließung der Juden aus gewissen Theilen der Sradt zu gewerblichen Zwecken in Lemberg. Na. 1 und 3 sind reine Maßnahmen der Administralivbehörden, No. 2 der englischen Aristokratie, No. 4 der lokalen Unterbehorde. Demnach unterscheiden sich diese vier Falle wesentlich von einander. No. 2 gilt noch die gesetzliche Vollendung des Gesetzes, das volle Gleichstellungsgesetz ist noch nicht da, und das Prinzip ist durch das Gesetz noch nicht ausgesprochen. In No. 4 sehen wir das Widerstreben einer lokalen Unterbehörde, das allgemeine Gesetz zur Ausführung, das im Gesetz ausgesprochene Prinzip zur Wirklichkeit kommen zu lassen — die höheren Instanzen , die Oberbehörden werden wahrscheinlich anders entscheiden. Aber in No. 1 und 3 erkennen wir eine Auslegung des Gesetzes durch die höchsten Administrativbehörden selbst, die für uns ungünstig, ja für die ganze Gleichstellung gefährlich erscheint. Denn wir haben da faktisch Ausschließungen, und jede Ausschließung, die nicht in der Natur der Sache liegt, zerstört die Gleichstellung selbst. Dies theoretisch, und praktisch wird man uns nach so vielen bitteren Erfahrungen wahrlich! nicht verargen, wenn wir mißtrauisch sind, und nach einem Schritte auch andere zu unserer Ungunst befürchten. In Frankreich durfte nach der Verfassung die Regierung Männer nicht von Lehrstühlen entfernen, auf die sie diese selbst eingesetzt, ohne daß sie sich politisch, juridisch oder moralisch Etwas zu Schulden kommen lassen, ohne daß ihnen etwa die geringste Ausschreitung in ihren Doktrinen nachgewiesen werden konnte. In Preußen mußten wir nach der Verfassung mitwählen und gewählt werden können, denn, das Wahlrecht ist ein staatsbürgerliches Recht, und dies soll nicht vom Glaubensbekenntniß abhängig sein, und die Verfassung hebt alle früheren, ihr widersprechenden Gesetze auf. Worauf wir mit dieser, Allen geläufigen Auseinandersetzung hinaus wollen? Mir sprechen hier von keinem besondern oder bestimmten Lande, wir sprechen ganz im Allgemeinen und zu unseren Glaubensgenossen aller Lander. Die Erfahrung, z. B. in Kurhessen von 1834 an, bat gelehrt: so überaus wichtig cs ist, daß im Gesetze die Gleichstellung prinzipiell ausgesprochen ist, so kommt es doch in sehr vielen Beziehungen lediglich auf den Geist und Willen der Administrativgewalt an, in wie weil das Prinzip zur Verwirklichung komme, und es ist daher Sache aller gewissenhaften und aufrichtigen Juden, bei derErziehung ihrer Kinder und der Berufswahl derselben dieses wichtige Moment im Auge zu haben;.denn welche gewissenhafte Eltern wollen ihre Söhne der grausamen Wahl aussetzen, nachdem sie ihre Jugend auf das Tüchtigwerdcn in einem bestimmten Berufsfache verbracht haben, entweder auf die Ausübung desselben, oder auf ihren Glauben zu verzichten? Ueber jüdische Erziehung. Von Uri. (Forts etzung.) Diese Lehre laßt die Erkenntniß Gottes dem Menschen nicht durch die Anstrengungen seines Verstandes zu Theil werden, nicht durch mühsame Kombinationen von Seiten der Verstandeskräfte konstruiren, sie giebt sie also nicht dem Zufall anheim, etwa wie eine Erfindung der Wissenschaft und Kunst, wie Dampfmaschienen und Sternenlaufterechnung. Sie läßt sie wie ein Licht aufgehen inmitten der Verfinsterung der ganzen heidnischen Welt, unter einem Hirtenstamm, der gerade in der Verstandesausbildung, in Kunst und Wissenschaft der heidnischen Welt sehr nachstand. Man mag von der Offenbarung denken was man will, so ist doch dies historische, unleugbare Thatsache, die als Inhalt der Erziehung der jüdischen Jugend nicht zurückgewiesen werden kann, die ihr vielmehr immer wieder vorgeführt werden muß: Es ist Tharsache, daß die Erkenntniß des höchsten Wesens zuerst in deinem Stamme aufging, es ist unleugbar, daß dieser Stamm den anderen Völkern in aller Art derVerstandeskultur nachstand, es ist die Gnade Gottes, daß ec seine Erkenntniß im Geiste deiner Voreltern erweckte, daß sein Geist an ihren Geist herantrat, die Wahrheit unmittelbar in ihnen aufgehen ließ, und was ist dies anders als Offenbarung, als Inspiration? Wenn nun die heil. Schrift dies Aufgehen der Gorteserkenntniß in den Urvätern und Propheten Israels in verschiedenen Formen darstellt, bald als Reden Gottes, bald als Erscheinen Gottes im Wachen und Träumen, so ist dies eben nur Form, menschliche Darstellungs- und Mittheilungsweise, deren sich Tradition und Schrift bedienen mußte, überall aber ist es der heilige Geist, der Ruach hakadosch, der göttliche Geist, der sich den einfachen Hirten miltheilte, der in ihnen den Gottesglauben erweckte, denn ihre Erkenntniß ist keine s priorische, sie ist Glaube an das Wesen, welches sich ihnen verspüren laßt.

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