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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-08-18 · Heft 34 (18.8.1851) · p. Seite 405

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 34 (18.8.1851)
Date
1851-08-18
Page
Seite 405 (sequence 9)
Language
German
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405 mehr) wo! aber den Leichenwagen und die anderen Leichenbcstattungsgeräthschasten. Was thun die Abgelösten? Glauben Sie, daß sie sich keinen Rath wissen? O ja. Sie lassen einen Sarg machen, legen das tobte Kind hinein und führen es in einer eleganten Kutsche — in großer Parade — nach dem Gottesacker, woselbst — ohne Grabgesang und ohne Leichenrede — die Beerdigung stattsindct. Die Orthodoxie trauert und jammert über diesen Vorfall, wie über den Untergang Jerusalems; die sogenannten Aufgeklärten freuen sich, als wäre Gott weiß was geschehen. Aus der Provinz Posen, 28. Juli. (Privatmitth.) Aus Schneidemühl erfahren wir, daß die Streitigkeiten in der dortigen Gemeinde noch immer nicht aushören wollen. Man hat sich an das Kultusministerium gewendet, und dieses die rituellen Punkte des Streits dem Rabbinat von Berlin zur Begutachtung vorgelegt. — Zu Rakel, wo der Rabbinerposten erledigt, hat am 19. d. M. der Rabbiner Neustadt aus Wcstpreußen die erste Bewerbungsrede gehalten. Zur Wahl eines neuen Seelsorgers wird es dort wol so bald nicht kommen, da ein großer Theil der Gemeinde gar keinen haben will. — In Posen sitzen im Gemeinderath 5 und in der Handelskammer 4 Israeliten. — In die Deputationen, welche unfern König am 26. d. M. bei der Eröffnung der Ostbahn theils in Kreuz, theils in Bromberg im Namen der Städte des Großherzogthums begrüßt haben, waren fast überall auch Juden gewählt worden. Oesterreichischer Kaiserstaat. Lemberg, 30. Juli. Vorgestern ist der Auftrag an mehrere Stadthauptmannschaften Nordungarns abgegangen, mit der Ertheilung von Pässen an Handelsjuden nach Galizien sparsamer zu sein. Diese nehmen nämlich unter der Angabe „in Handelsgeschäften" ihre Pässe und fahren nachBelz zumRebbi, dem Haupte der Chassidim. So haben sich in vergangener Woche nicht weniger als 1100 Paßinhaber aus Ungarn zur Vidirung nach Belz bei der hiesigen Stadthauptmannschaft gemeldet. Es sind bereits von den Stadthauptmannschaften die nöthigen Schritte bei den höheren Behörden und der Statthalterei eingeleitet, um diesen Synoden und Festessen beim Rebbi ein Ende zu machen. (C. Bl. a. B.) —. Von der Landesstelle ist hinsichtlich der Rabbinate (s. vor. Nr.) Nichts an das Ministerium gegangen. Lemberg, im August. Die Regierung beabsichtigt eine große Anzahl Schulen für die Juden in Galizien zu gründen, und den dritten Theil der Kosten zu übernehmen. (O. Bl.) Linz, im August. (Privatmitth.) Die mit der Gleichstellung verbundene Freizügigkeit wird gewiß segensreich nach allen Richtungen hin wirken. Für die Juden ist sie von großem Erfolge, weil sie ihnen gestattet, aus den Orten, wo ihrer sich zu viele angehäuft, sich zu entfernen nach solchen, wo früher kein Jude wohnen durfte; für diese letzteren Orte, weil Handel und Verkehr offenbar durch die Juden gehoben werden. So war auch der linzer Jahrmarkt diesmal von vielen Juden besucht, und dadurch bedeutend lebhafter als früher, und am 5ten fand die erste Beschneidung in Linz statt, während sie früher nur gegen hohe Taxe sich daselbst aufhalten durften. Pesth, 1. August. Ein seit Jahren bestehender Uebelstand unserer Handelswelt wird nun binnen Kurzem sein Ende erreichen. Unsere merkantilischrn Interessen wurden nämlich bis jetzt durch drei voneinander völlig unabhängige Gesellschaften vertreten: vom k. priv. Großhandlungsgremium, vom bürgerlichen priv. Handelsstande und vom israelitischen Handelsstande. Ein hoher Erlaß, der diese Woche herabgelangt ist, soll allen diesen Sonderungen ein Ende machen, sämmtliche Handelsmänner in einen großen Verein verschmelzen und innerhalb dieses einen Gremiums nur noch den Unterschied zwischen Groß- und Kleinhändlern gelten lassen. Die Israeliten sollen ohne Rücksicht auf ihr religiöses Glaubensbekenntniß der Gesammtheit angeschloffen werden. Nur der eine Umstand wird noch Anstand geben: der bürgerliche Handelsstand besitzt 50,000 Fl., während die beiden übrigen Nichts haben. (Lloyd.) —. 2. August. Die Hauptbestimmungen in der in vor. Nr. erwähnten Zirkulärvorschrift sind: Jedes Familienhaupt hat unter einer Geldstrafe von 4 Fl. jeden in seiner Familie vorkommenden Geburts-, 34*

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