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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-08-04 · Heft 32 (4.8.1851) · p. Seite 376

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 32 (4.8.1851)
Date
1851-08-04
Page
Seite 376 (sequence 4)
Language
German
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376 seiner Verkündigung durch das Gesetzblatt, beziehungsweise durch das Amtsblatt der Pfalz in Wirksamkeit. Gegeben Ermitage, den 29. Juni 1851. Max. v. d. Pfordten. v. Kleinschrod. Dr. v. Aschrnbrenner. Dr. v. Ringelmann. v. Luder, v. Zwehl. Aus Baiern, 18. Juli. Dem Franks. Journ. schreibt man: Ich kann Ihnen einen für Baiern höchst merkwürdigen Fall mittheilen. Bor mehreren Wochen wurde in einem Dorfe Niederbaierns ein Jude, Namens Joachim Gras, vermißt; man sah ihn in eine Mühle gehen, in welcher Gras von dem Sohne des Müllers Geld einzunehmen hatte, man sah ihn aber nicht mehr herauskommen. Dieser Tage nun ward der Vermißte in dem Mühlbach mit einem Steine am Halse gefunden, nachdem der Müllerssohn als verdächtig schon eingezogen worden war. Die Sektion ergab, daß der Ermordete im Arme und in der Brust bereits Schrotkörner und gestoßenes Blei hatte. Da nun in Niederbaiern seit dem 16ten Jahrhundert keine Juden wohnen, ein jüdischer Leichenacker also in der Nähe sich nicht befand, so wurde Gras vorläufig in dem christlichen Kirchhof in der Nähe des Eingangs bestattet; der Fall ist in unserm finstern Lande noch nicht vorgekommen, um so mehr verdient hervorgehoben zu werden, daß die ganze Geschichte keinerlei Aufregung in der betreffenden Gegend verursachte, daß mehr als tausend Bauern der Leiche folgten und daß der Assessor des Landgerichts Pfarrkirchen eine Leichenrede hielt. Berlin, 23. Juli. Vor einiger Zeit theilten wir aus der Voss. Ztg. mit, daß nach einem Beschlüsse des Staatsministeriums bei den Wahlen zu Kreis- und Provinziallandtagen auf die Konfession keine Rücksicht genommen werden sollte. Jetzt meldet dieselbe, daß der Oberpräsidrnt der Provinz Brandenburg darauf hingewiesen habe, daß nur christliche Glaubensgenossen das Wahlrecht zu den genannten zu üben hätten. — Neulichst erklärte auf dem hiesigen Stadtgericht ein Zeuge, daß er aus der christlichen Kirche geschieden und in die jüdische Reformgemeinde übergetreten sei. Das Gericht beschloß, bei dem Justizministerium anzufragen, nach welcher Eidesform der Zeuge zu vereiden sei.' Aus dem Großherzogthum Posen, 18. Juli. (Privatmitth.) Im Kreise Wongrowitz sind die jüdischen Lehrer bisher zu Kommunalabgaben herangezogen, durch ein neues Reskript der königl. Regierung zu Bromberg von dieser Verpflichtung entbunden worden. — Bei dem letzten Johannisexamen im Schullehrerseminar zu Posen sind nicht mehr als vier jüdische Kandidaten mitgeprüst worden. Koblenz, 21. Juli. (Privatmitth.) Wie sehr der Gottesdienst mit Orgelbegleitung die Gemeinde fesselt, beweist nicht nur der Umstand, daß sämmtliche Mitglieder derselben, sowol die Frauen und Jungfrauen, als auch die Männer jedes Mal sowol am Vorabend als am Morgen des Sabbats dem Gottesdienst beiwohnen, sondern auch, daß da unsere Orgel sich als zu schwach und ungenügend erwiesen hat, binnen 1 */* Tage circa 1000 Thlr. als freiwillige Beiträge zur Anschaffung einer neuen, welche bereits in Arbeit ist, gezeichnet wurden, gewiß sehr viel für eine Gemeinde von 69, meist nicht sehr bemittelten Mitgliedern.— Die hiesige königliche Kommandantur hat, auf Antrag, den jüdischen Soldaten den Befehl ertheilt, den Gottesdienst an Sabbat und Festtagen nur in Uniforn; zu besuchen." Frankfurt, 12. Juli. Die neu gebildete Gesellschaft für die „Verwaltung des israelitischen Kultus in den Niederlanden" hat den an der hiesigen Realschule wirkenden Herrn Dr. Jost wegen seiner großen Verdienste um die Geschichte der Israeliten zu ihrem Ehrenmitgliede ernannt. Frankfurt, 18. Juli. Die jüngst dahier stattgehabte Versammlung von Rabbinern hat die definitive Feststellung der gründlich ausgearbeiteten Statuten für die Rabbincr-Wittwen- und Waisenkasse Deutschlands zu Wege gebracht. Wie uns mitgetheilt wird, soll die Verwaltung derselben neun hiesige und achtzehn auswärtigen Notabeln mosaischen Glaubens anvertraut werden, und ist diesem ebenso humanen als für die Betheiligten nothwendigen Institute ein guter Fortgang und warme Theilnahme von Seiten der Israeliten zu wünschen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Lemberg, 18. Juli. Das Const. Bl. a. B. läßt sich schreiben: Auch die galizisch-jüdischen Zustände werden jetzt höhern Orts einer nähern Beachtung ge-

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