Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 30 (21.7.1851)
- Date
- 1851-07-21
- Page
- Seite 353 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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853 Blattern über den Lerchenfeld-Wredischen Streit, zu welchem die Verhandlungen in der Kammer der Abgeordneten über die Judcnemanzipation Anleitung gaben, gelesen haben. Ich will Ihnen hier, da es sich keineswegs blos um eine Privatangelegenheit handelt, sondern die Streitenden zwei sich schroff entgegenstehende Parteien repräsentircn, das Wesentliche und Wahre hierüber mittheilen. Während Herr Freiherr von Lerchenfelb in einer musterhaften Rede in der Kammer die Rechte der Israeliten vertheidigte, führte er auch an, daß cs Leute gebe, die zur Zeit der Gefahr kein Bedenken tragen bei Juden Schutz zu suchen, aber nach gewendeter Gefahr dieselben Glaubensbekenner mit Lieblosigkeit und Härte behandeln. Herr Fürst Wrede bezog Solches auf sich, indem er im März 1848 nach seinem anderthalbstündigen Ministerium den Unwillen des Volkes dergestalt auf sich geladen hatte, daß er sich in seinem Hause verbarg, seine Kinder und Habscligkeiten aber in die Wohnung des Israeliten Feigl allhier bringen ließ. Es kam zum Duell, wobei bekanntlich Herr von Lerchenfeld eine jetzt Gottlob vollkommen genesene Wunde in die Brust erhielt. Nun begann eine widrige Polemik in den Blättern. Herr Fürst Wrede benützte die allerdings irrthümliche Angabe einiger Zeitungen, daß er selbst in jener kritischen Zeit bei Herrn Feigl verborgen gewesen sei, auf schlaue und unaufrichtige Weise, so daß er das ganze Faktum als „schamlose Lüge", „frech ersonnene Lüge" erklärte, welche zarten Ausdrücke in mehreren Blättern mit der Unterschrift „Reichsrath Fürst von Wrede" zu lesen waren. Endlich trat Herr Feigl in No. 177 der Allgemeinen Zeitung mit einer gediegenen, den Gegner beschämenden Erklärung auf, aus welcher hervorgeht, daß Herr Fürst Wrede wirklich seine beiden Kinder und seine Kleinodien verbergen ließ, sich selbst aber im eignen Hause verbarg. Auf diese Erklärung folgte keine Erwiderung und das Publikum kennt nun den Charakter der Judenfeinde. Was die Regierungen in den einzelnen Kreisen unsers Königreichs anbelangt, so ist anzunehmen, daß sie im Allgemeinen milder als die Gesetzgebung von 1813 es sodcrt zu Werke gehen. Als Beweis von Humanität und Anerkennung des Verdienstes von Seiten der Behörden möge Folgendes angeführt werden: Im Kreise Mittelfranken wurde ein jüdischer Religions- und Elemcntarlehrer nach 20jährigem mit vielen Eifer versehenen Dienste wegen einer chronischen Krankheit temporär unfähig seine Funktion zu versehen. Die Gemeinde aber besitzt die Mittel nicht, außer dem von der Regierung angcstcllten Lehrer auch einen Verweser zu besolden. Die Regierung, dieses einsehend, wollte nicht, daß der Lehrer von seinem ohnehin zugemeffenen Gehalte einen guten Thcil verliere, und besoldete daher aus dem Kreisfonds während der Krankheitsdauer des Lehrers seinen Verweser, obgleich von Staatswegen für jüdische Lehrer weder in gewöhnlichen noch in außerordentlichen Fällen ein Gehalt angewiesen ist. Man sieht daraus, daß es Männer gicbt, die höher stehen als der Geist des Gesetzes, und die sich mehr durch das Gefühl der Billigkeit und Humanität als durch die Paragraphe der oft lieblosen Judenedikte leiten lasten. In unsrer hiesigen Synagoge fährt man fort den Gottesdienst zu vereinfachen. Es wurden deshalb neulich erst die bis aus jene des Neujahrs¬ und Versöhnungstages abgeschafft. Ohne Zweifel könnte man noch Manches auch in den täglichen und Sabbatgebeten hinweglassen; aber die Hauptaufgabe ist meines Erachtens weniger das Abschaffen, als Besseres und der Zeit Gemäßeres an die Stelle zu setzen. Man schaffe erst das Gute, und das weniger Brauchbare wird sich von selbst verlieren. Mit Vergnügen las ich in einer Ihrer jüngsten Nummern, daß der zu Wien zusammmgetretcne Ausschuß zur Verbesserung des Religionsunterrichtes Preise für das beste Religionsbuch auszuschreiben gedenkt. Dasselbe könnte man in Bezug auf Einführung passender Gebete in hebräischer Sprache veranstalten, oder die Tüchtigen in diesem Fache könnten auch ohne Aussicht auf pekuniären Vortheil von Zeit zu Zeit im Geiste der hebräischen Sprache und Poesie und zugleich zeitgemäße Gebete veröffentlichen, wozu sich Ihre Zeitschrift am Ehesten eignen würde, die dann nach erhaltenem allgemeinen Beifall in den Synagogen eingeführt werden könnten. Genossen doch in früheren Jahrhunderten Vorsänger in einzelnen Gemeinden oft eine solche Autorität, daß ihre Gedichte bald in allen europäischen Synagogen Eingang fanden, warum sollten anerkannt gelehrte und fromme Männer unsrer Zeit nicht einen ähnlichen Einfluß auszuüben im Stande sein? Jever im Großherzogthum Oldenburg, 6. Juli. (Privatmitlh.) Im Jahre 1849 wurde in einem Zeitungsartikel in diesen Blättern, datirt Oldenburg den