Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 30 (21.7.1851)
- Date
- 1851-07-21
- Page
- Seite 352 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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352 allein zugeschriebcn werden, wobei weder zufälligen Ereignissen noch einem von außen gekommenen Anstoße Rechnung zu tragen ist. Wir glauben diese Bemerkung der richtigen Beurtheilung der Gesinnung des bairischen Volkes, die sich ja schon in früheren Jahren in der Kammer der Abgeordneten auf eine höchst dankenswcrlhe Weise geäußert hat, schuldig zu sein, und besonders aufmerksam zu machen, daß oft Gesetze durch eigenthümliche Verhältnisse so wie durch Umtriebe einer Partei entstehen, und nicht immer das sind was sie sein sollen, nämlich der Ausdruck des allgemeinen Willens. Nachdem nun der Antrag der Regierung auf völlige Emanzipation der Juden im Jahre 50 gescheitert, geschah im Jahre 51 eine neue, in Vergleich zu den königlichen Verheißungen freilich sehr magere Gesetzesvorlage von Seiten des Ministeriums, welche vorzüglich die Aufhebung der prozessualischen Ausnahmsgcsetze betrifft, aber gerade die drückendsten Verordnungen über Ansässigmachung, Ausübung vieler dem Juden verbotenen bürgerlichen Gewerbe, so wie endlich die staatsbürgerlichen Rechte ganz unberührt läßt. Die Kammer der Reichsräthe zeigte sich, nachdem sie durch ihr früheres Volum der sogenannten Märzerrungenschasl das Urtheil gefällt (obwol, wie bereits erwähnt, lange vor 48 die volle Emanzipation von der zweiten Kammer beantragt wurde) und vielleicht auch angeregt durch die allgemeine Mißbilligung, welche ihr Alles verneinender Beschluß hcrvorgcrufen hatte, diesmal nachgiebiger, indem sie nicht nur die ministerielle Gesetzesvorlage begutachtete, sondern auch den Antrag eines Reichralhes über Aufhebung der polizeilichen Ausnahmsgesetze, wodurch der Gesetzesvorlage erst exekutive Kraft erthcilt wird, einstimmig annahm. Die Haltung der Kammer der Abgeordneten bei dieser Gelegenheit verdient besondere Anerkennung. Bei der gerechten Entrüstung über die Verwerfung, welche ihr früheres, volle Emanzipation beabsichtigendes Volum in der Kammer der Reichsräthe erfahren, war zu erwarten, daß sie auch ihrerseits, auf ihren frühern Beschluß beharrend, die gegenwärtige Gesetzesvorlage dnrchfallen ließen. Aber wohl einsehend, daß aus diese Weise bis zu der nächsten Eröffnung der Kammersitzungcn, also wahrscheinlich in einem Zeiträume von drei Jahren Alles in statu quo geblieben, und für die bedrückten baierschen Juden gar Nichts geschehen wäre, gaben sie vorläufig dieser Gesetzesvorlage ihre Zustimmung, sich die weiteren Schritte für die volle Emanzipation für die folgende Ständeversammlung vorbchaltend. Das Gesetz ist bis jetzt noch nicht publizirt, aber in der Praxis hat die einstimmige Beschlußfassung beider Kammern doch schon den Nutzen, daß cs mit den prozessualischen 'Ausnahmsgesetzen und selbst mit 'Ansässigmachungen nicht mehr so strenge genommen wird. So viel über die Ihnen freilich schon bekannte politische Lage der baierschen Juden im Allgemeinen. Wie die Stimmung in den verschiedenen Ständen in dieser Hinsicht beschaffen ist, darüber mögen einige Thatsachen Aufklärung verschaffen. Es kam im vorigen Jahre Herr Dr. mell. Fricdmann nach einer zwölfjährigen Abwesenheit, mährend welcher Zeit er mehrere Länder Ost- und Wcstindiens bereist hatte, nach München, seiner Vaterstadt, zurück, und wollte an hiesiger Universität einen Lehrstuhl über Tropenkrankheitcn gründen. Die medizinische Fakultät begutachtete mit Freuden sein Vorhaben, und die Habilitation an der Universität geschah mit voller Zustimmung und zur Zufriedenheit aller Professoren. Die ministerielle „Neue Münchner Zeitung" äußerte sich damals folgendermaßen darüber: ,,Es möge diese Thatsachc (daß nämlich ein Israelit an der Universität habilitirte) als Beweis gelten, daß wenn auch von mancher Seile noch Bedenken gegen die unbedingte Emanzipation getragen wurden, diese aus wohlerwogenen Gründen stoffen, Niemand aber daran dachte, dem wissenschaftlichen Streben des Einzelnen Hindernisse in den Weg zu legen." Demungeachtet wußte die an hiesiger Universität stark vertretene ultramontane Partei die Sache so zu hintertreiben, daß sie als Prinzipienfrage behandelt wurde, und nicht nur die Professoren der medizinischen, sondern aller Fakultäten zu Rache gezogen wurden. Auf diese Weise behielten die Gegner des Habilitanten das Uebcrgewicht, und das Ministerium, obgleich cs durch seine Gcsctzesvorlagen sich zur Toleranz bekennen mußte, trat jetzt ebenso wenig den obgleich mit geringer Majorität überwiegenden Gegnern des Habilitanten entgegen, als cs bei der Vorlage des Emanzipationsgesetzes die Sache so ernstlich behandelte, daß nach dem Durchfallen desselben ein Ministerwechsel im Geringste» zu befürchten gewesen wäre. Das nenne ich freilich geschmeidig! Sie werden auch ohne Zweifel in vielen politischen