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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-07-14 · Heft 29 (14.7.1851) · p. Seite 341

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 29 (14.7.1851)
Date
1851-07-14
Page
Seite 341 (sequence 5)
Language
German
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341 lassen. Das ist eine Ndi22 hbsn! Ich könnte Ihnen so manche hübsche Anekdote erzählen, welche Ihnen gehörig die Lage der religiösen Angelegenheiten Stuttgarts in's Licht setzen würden, aber vorderhand will ich noch schweigen! Ich erwarte, wie ich schon oben bemerkte, nicht viel von der autokratischen Verwaltung des geistlichen Mitgliedes der Oberkirchenbehörde. Hoffen wir, daß dieses die hier gesagten wenigen Worte beherzigen, damit uns viele erspart seien! Hoffen wir, daß man mit Ernst zur Reform der Verhältnisse in und außer der Synagoge schreite! Hoffen wir, daß die Oberkirchenbehörde der Mahnung unserer alten Weisen Gehör gebe: irwi tas'n “nns!" Jemand, der sich nennen will. Oesterreichifcher Kaiserftaat. Brody, im Juni. Der aufgeklärtere Theil der hiesigen Israeliten beginnt jetzt Schritte zur Regelung des Gottesdienstes und petitionirt bei dem Gemeindcvorstand um Zuweisung eines angemessenen Lokales, das diese Partei aus eigenen Mitteln Herrichten und unterhalten will. Krakau, 26. Juni. (Schles. Ztg.) Am 22. d. hatten wir in der hiesigen Judenstadt, dem Kazimierz, einen kleinen Krawall. Der Marklkommiffarius begab sich, begleitet von 4 Inspektoren des Stadtraths und 20 Mann von der Feuerwache, auf den Kazimierz, um die Bäckcrwaaren zu revidiren, weil Klagen über falsches Gewicht des dortigen Brodes eingelaufen waren. Er ließ mehrere Backereien zu gleicher Zeit besetzen. Da sammelten sich einige hundert Juden, stürzten sich mit Wuth auf die Feuerwache, verwundeten mehrere Mann durch Steinwürfe und jagten die Feueruzache auseinander. Einige Juden wurden arretirt, und da man die Hauptradelsführer kennt, so werden die Theilnehmer an diesem Krawall zur strengen Verantwortlichkeit gezogen werden. Pefth, im Juli. Die „Pesther Ztg." berichtet: In Folge höherer Verordnungen wurden die bisher bestandenen Judengemcinden den städtischen Kommunen einverleibt; in kirchlichen Angelegenheiten der Israeliten wird eine israelitische Kultuskommission wirken, für die hohem Orts folgende Herren ernannt wurden: I. L. Boskovich, David Fleischl, M. Radisch, Salomo» Herz, Kassovics, Leopold Schulhof und Karl Ullmann; die Waisengelder wurden der städtischen Waisenkasse übergeben. *) Wien, 1. Juli. Dem Vernehmen nach hat die hiesige israelitische Kultusgemeinde bereits ein Haus in der Lcopoldstadt angekauft, um dem seit vielen Jahren schon gefühlten Bedürfnisse eines zweiten Bethauses zu genügen. Von den 10,760 Israeliten wohnt fast die Hälfte in der Leopoldstadt. Das Haus soll das in der neu eröffneten schönen Straße sein, welche die Jägcrzeile mit der Ferdinandsstraße verbindet. —. Einige jüdische Kapitalisten aus Rußland sind hier angekommen. Dieselben gehen nach Ungarn und wollen dort Grundstücke zur Ansiedelung kaufen, da die zahlreichen Ukase gegen die religiösen Gebräuche der Juden und sonstige Beschränkungen derselben zahlreiche Auswanderungen in Aussicht gestellt haben. (Es wäre zu wünschen, daß dies in großem Umfange stattfände, und daß die reichen Juden auch für die Emigration der armen sorgten. Schwer wird diese genug sein, denn Rußland will ja die Juden nicht fortlassen! Redakt.) Prag. Die israelitische Synode. Sitzung vom 30. Januar. Landau ist wieder anwesend. Der Präsident bemerkt, cs gelte jetzt zu entscheiden, was aus den §§. 75 und 76 des Kvmmissionsentwurfs als Ergänzung zu den in der letzten Sitzung angenommenen Bestimmungen in Betreff der Stellung des Rabbiners beibehalten werden soll. Kämpf ergreift das Wort. Der Redner sucht zunächst die am Schluffe der vorigen Sitzung von einer Seite herausgesprochene Behauptung zu widerlegen, „daß die betreffenden §§. des Kommissionsentwurfs mit den angenommenen Bestimmungen im Widerspruch stehen." Wenn der Rabbiner das Eine oder das Andere ist, so kann er auch wol noch ein Drittes sein, und zwar das Organ seiner Gemeinde in ihren religiösen Angelegenheiten. Dadurch werde ernoch keineswegs ein Autokrat, da ja nach §. 31, der angenommen worden, auch der Vorstand als Organ der Gemeinde betrachtet wird und zwar in Vcrwaltungssachen, und so gezieme es sich, daß derRab- *) Wir ersuchen einen Korrespondenten, uns über diese, etwas unverständlichen Worte nähern Bericht zu geben. Redakt.

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