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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-07-07 · Heft 28 (7.7.1851) · p. Seite 330

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 28 (7.7.1851)
Date
1851-07-07
Page
Seite 330 (sequence 10)
Language
German
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380 dürfen sie sich christlicher Aerzte, Hebammen, Kommis, Fuhrleute u. s. w. bedienen. Da beschließt Maria Theresia 1744 ihre vollständige Ausweisung aus Böhmen, gewährt 6 Monate Aufschub zur Abwickelung ihrer Geschäfte, den Pragern sogar 7, dann ziehen sie mit ihren Familien und ihrer Habe in die Verbannung, nur 2 Stunden von Prag wird ihnen ein 'Asyl gestattet, das alle königlichen Städte Böhmens versagen. Durch diese Maßregel ward der Gesammtverkehr so erschüttert, daß alle Stände ihre Zurückberufung dringend verlangten. Im Jahre 174» ward ihnen ein Aufenthalt auf unbestimmte Zeit und 1748 auf 10 Jahre bewilligt, wofür sie eine Steuer von 2,050,000 fl. zahlen mußten. So kamen die Juden nach Prag zurück und eroberten allmälig ihre früheren Rechte wieder. Jeder erstgeborene Sohn durfte heirathen, später erhielten sogar mehrere Söhne derselben Eltern das Jnkolat und die Erlaubniß zur Heirath. Den Studenten ward es bei Verlust ihrer akademischen Vorrechte untersagt Juden zu prügeln. Sie erhielten völlige Handelsfreiheit mit Ausschluß des Färbens und Drückens der Leinwand, als einer Beeinträchtigung der bürgerlichen Nahrungszweige und die Erlaubniß sich zu praktischen Aerzten auszubilden. Josephs II. Toleranzedikte sind bekannt. Kaiser Franz I. beschließt 1797, aus allen bisherigen Satzungen ein System zu bilden, „damit die Gesetzgebung den Unterschied, welchen sie bis dahiy zwischen den christlichen und jüdischen Untcrthanen zu beobachten genöthigt war, endlich ganz auszugcben in den Stand gesetzt werde." Das Jahr 1848 brachte die Erfüllung dieser Verheißung. Aber die Stadt Prag legt ihr, wie von jeher, jede nur mögliche Schwierigkeit in den Weg. Die Bewohner des Ghetto sollen in das Gemeinwesen der Stadt eintreten: die betreffende Kommission fordert von den Juden erst 100,000, dann 150,000, neuerdings 250,000 fl. als Einkaufsschilling, und fer- ‘ ner fordert die Stadt, daß die Juden, wie bisher, außerhalb cheS Ghetto nur auf dem Tandelmarkt Maaren verkaufen dürfen. Das geschieht im Jahre 1851! Ohne Zweifel wird die Regierung zu Gunsten der Gleichberechtigung interveniren. Aus Galizien, im Juni. Vor Kurzem ent- > hielt der „Lloyd" einen Artikel gegen die orthodoxen! Juden Galiziens, der sie wirklich als greulich brandmarkte und die Regierung zu Gewaltmaßregeln aufforderte. Hiegegen hat jetzt ein Christ ein Schreiben einrücken lassen, das zu charakteristisch ist, als daß es hier fehlen dürfte. Es lautet: Der ausnahmsweise Zustand, in welchem sich die Juden vor dem Jahre 1848 in Galizien befanden, war allerdings sehr hart und drückend, wenn man ihn nach den hierüber bestandenen gesetzlichen Bestimmungen beurtheilen wollte, in der Wirklichkeit war er es bei Weitem nicht, wodurch so manche räthselhafte Erscheinung der Gegenwart ihre Erklärung findet. So untersagte z. B. das Gesetz den Juden das Wohnen auf den Dörfern, außer in dem einzigen Falle des Betriebes einer Landwirkhschaft, daS heißt, wenn der Jude Ackerbauer war, cs untersagte ihnen unter Androhung von strengen Strafen den Schankbctrieb auf dem Lande, cs machte ihre gegenseitigen Heirathen von kreisämtlichcn Lizenzen abhängig, deren Erlangung durch Erfüllung gewisser Bedingungen erst erworben werden mußte re. s. w. Es war aber selbst vor dem Jahre 1848 beinahe kein einziges Dorf, wo sich nicht mehr oder weniger jüdische Familien häuslich niedergelassen hätten, ja, die einheimische Bevölkerung suchte sie selbst hiezu zu veranlassen; es gab beinahe kein Wirthshaus auf dem Lande, das nicht von Juden im Betriebe erhalten worden wäre, und die gesetzlichen Heirathslizenzen gehörten fast mehr zu den Ausnahmen als die ungesetzlichen. Wicwol diese und andere Beschränkungen den gewöhnlichen Lebensvcrkehr nicht beeinträchtigten, ja nicht einmal ein Damoklesschwert die persönliche Freiheit des Dagegeuhandelnden bedrohte, weil der hergebrachte, in den allgemeinen Landessilten und Gewohnheiten, ja in der Nothwendigkeit tief wurzelnde Brauch dagegen schützte, so trachteten die Juden doch seit jeher die hohe Regierung zur Auflassung derselben zu bewegen; auch hat man höchsten Lrts diese Toleranz de facto, wie die Wirklichkeit am Deutlichsten beweist, gebilligt, sie aber de jure nur unter gewissen Bedingungen erlheilen wollen. Es herrschte hierbei die Ansicht vor, daß der intelligente, in Geschäften bewanderte und gewandte, thätige Jude, bei einer Gleichberechtigung den verwahrlosten, unwissenden und unbehilflichen Bauer in Allem bei Weitem überflügeln und Übervortheilen werde; > der gesetzlose Zustand aber, in dem er sich befinde,! ihm ein Zügel sei, indem er eine Menge Anhaltspunkte zu einem strengen Verfahren gegen ihn biete; anderer-

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