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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-07-07 · Heft 28 (7.7.1851) · p. Seite 329

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 28 (7.7.1851)
Date
1851-07-07
Page
Seite 329 (sequence 9)
Language
German
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sollen. Im Jahre 1348 allgemeine Judenverbrennung, weil sie die Brunnen vergiftet und dadurch die Epidemie des schwarzen Todes herbcigeführt haben; wiederholt sich 1388 wegen Kindermordcs, wobei der Chronist das Wunder berichtet, daß die Ermordeten kein Blut verloren hatten; wiederholt sich 1389 unter dem Vorwände, daß ein Jude einen Priester, der einem Kranken das Abendmahl reichen wollte, mit einem Steine geworfen; wiederholt sich, jedoch nicht in dem frühern Umfange, 1399, weil einige getaufte Juden wieder zu ihrer Gemeinde zurückkehrten. Der Erzbischof wollte sie verhaften lassen, aber die Behörde schützte sie durch die Erklärung, daß sie „Kammerknechte der Krone" siien, mit welcher Bezeichnung die Juden in Oesterreich, Böhmen und Mähren zuerst historisch auftretcn. Der betreffende Beamte ward vom Erzbischof exkommunizirt und vor Gericht geladen, um über seine Religion Rechenschaft zu geben. Wer das Ghetto in Prag gesehen hat, besitzt den besten Kommentar zu diesen kurzen Daten, wenn auch das Reisehandbuch von Julius Seydlitz darin ein Wenig fabelt, daß die düsteren Wände der alten Synagoge „von den Blutflecken jener Tausende starren, die hier niedergemetzelt wurden". Nur der kann sie finden, der Luthers Dintenfleck auf der Wartburg für echt befunden hat. Aber durch alle Chroniken jener Zeit zieht sich der blutrothe Faden der Verfolgungen, für die keine Obrigkeit eine Strafe wußte. Wenn heute ein Graf seinen Schwager mordet, so spitzen die Leser beider Hemisphären die Ohren, das Echo jeder Zeugenaussage hallt bis jenseits der Meere herüber und kleine und große Kinder genießen wollüstiges Grauen wie bei einem Ammenmährchen. Aber die Thatcn, die an ganzen Geschlechtern am Hellen Tage verübt wurden, fanden kein Wort der Theilnahme, die christliche Welt wandte sich gleichgiltig ab von dem beizenden „Rauch der Qualen", nur der Chronist verzeichnet« sie in lapidarischer Kürze. So blieben ganze historische Reihen vor den Augen der Welt gleichsam ungesehen und verdunkelten sich zu Mythen, die der Forscher erst wieder entschleiern muß. Jetzt folgen mildere Zeiten: nicht mehr die Juden, sondern nur ihre Häuser werden verbrannt und geplündert. Der Adel schützt sie nicht, aber er hat auch keinen Theil an dem Raube. Die eigentlichen Feinde waren die Städte und sie sind es bis zur neuesten Zeit geblieben. Aristokratie und Bauernstand waren froh, einen Vermittler gefunden zu haben, der bald unentbehrlich ward: die Städte dagegen fühlten sich von einer geschäftigen Konkurrenz bedroht. Das Kapital fängt an, eine Macht zu werden und der Besitzende ist glücklich. Zwar werden von Zeit zu Zeit alle Schuldverschreibungen, die sich in Händen von Juden befinden, Kapital wie Zinsen, für gelöscht erklärt; aber König Wenzel spricht die Bürger und Juden der Stadt Eger, die ihm Geld geliehen hatte, auf fünf Jahre von allen Abgaben frei; ja er erlhcilt den Letzteren, seinen „Kammerknechten", einen Schirmbrief für Böhmen und das deutsche Reich, weil sie ihm als König pfandweise angehören. Und während Budweis und Prag sie in corpore zu vertreiben suchen, erklärt der Adel aus dem Landtage des Jahres 1501, „daß sie zu ewigen Zeiten bei der Cron Bö- Heims geduldet und wenn einer oder der andere aus den Juden wider die Landesgesetze sich vergehen sollte, nurallein derThater bestraft,desselbenVerbrechen aber keincgswegs von der sämmtlichcn Judcnschast vergolten werden soll." Ferdinand 1l. bestätigte sie 1623 im Besitze ihrer Häuser, des heutigen Ghetto, gestattet ihnen 1627 alle Märkte zu besuchen, Handwerke zu treiben und sich selbst in der Nähe des königl. Hoflagers aufzuhalten. Sogar für ihre Seligkeit war er besorgt: nach einer Verordnung vom Jahre 1630 mußten an jedem Sonnabend mindestens 200 Juden, Männer und Frauen, darunter höchstens 40 im Alter von 15—20 Jahren, in der Kirche zu unserer lieben Frau in Prag eine christliche Predigt in deutscher Sprache anhörcn; Keiner durfte schwatzen oder schlafen. Wer ausbkieb, zahlte einen Reichsthaler Strafe und im Wiederholungsfälle das Doppelt«. Ferdinand 111. erlaubt« ihnen öffentliche Kaufläden zu haben, Getränke im Ghetto auszuschenkcn, gegen 6 p. C. auf Pfänder zu leihen und mit Ausnahme des Büchsenmacher-, Schwerdt- und Plattnerhandwerks alle übrigen, jedoch ohne christliche Gesellen zu treiben. Im Jahre 1680 verbrennt das Ghetto, 1708 stehen wieder 300 Häuser da, die 12,000 Juden bewohnen. Um jedoch ihrer Vermehrung Einhalt zu thun, darf kein fremder Jude ohne Zeugniß über sein Wohlverhalten die Grenze Böhmens übertreten und sich länger als 6 Wochen aufhalten, der Uebertreter wird das erste Mal mit Ausweisung, das zweite Mal mit Staubbesen und das dritte Mal mit Brandmarkung bestraft. Seit 1725 28*

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