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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-06-30 · Heft 27 (30.6.1851) · p. Seite 317

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 27 (30.6.1851)
Date
1851-06-30
Page
Seite 317 (sequence 9)
Language
German
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317 Gotthelfschen Abhandlung hervor, daß dieselbe in der ersten Periode noch am Erträglichsten gewesendie Judenschaft in ihrer Gesammtheit und in den einzelnen Theilen, als Gemeinden bewegte sich frei in ihren inneren Angelegenheiten, nicht in den religiösen blos, sondern auch in juristischer Beziehung; sie waren nur vom kaiserlichen Willen, aber auch Schutz abhängig als Kammer-Kaiser- Knechte, Lesalcneklen, wie eine alte Steinschrift zu Regensburg mit der Jahrzahl 1519 sagt. Biellcicht, daß in ältester Zeit Knecht noch in Beziehung auf die Juden den bessern Sinn vom Altdeutschen chnehi, Knabe, Sohn, hatte mit der umwohnenden Nebenbedeutung chanan, erkennen , also Anerkannte des Kaisers, was besser für Schützlinge passend ist. Drückender, ja am Drückendsten wird ihre Lage nach ihrer Wiederkehr nach Baiecn. Abgesehen von den schreiendsten Bedrückungen und Ungerechtigkeiten in einzelnen Fällen, hört das allgemeine korporative Band der früher» Periode gänzlich auf, sie sind der Willkür der Landesherren schutzlos preisgegeben, im Privatrecht« sind sie erniedrigenden Formalien unterworfen, von den gewerblichen Erwerbsquellen gänzlich ausgeschlossen, ebenso von allen Lehranstalten, Aemtern und Würden, haben aber außer dem Schutzgelde, noch eine Menge besonderer Arten von Abgaben zu leisten; nur ihre kirchlichen Angelegenheiten durften sie selbstständig nach mosaischem Gesetze schlichten. Wenn wir die Geschichte des Anfangs dieser Periode in's Auge fassen, so ging die harte Lage der Israeliten offenbar aus der gehässigen Verfolgungs- und Anfeindungssucht der herrschenden christlichen Kirche hervor, welche ihren religiösen Eifer im blinden Fanatismus gegen Alle glaubte bethäligen zu müssen, die nicht ihr unmittelbar angehörten. Während die dritte — Uebergangs- — Periode zum Abschluß geht, beginnt die Gehässigkeit der kirchlich-christlichen Ultra's von vorne, um ihre letzte Kraft auszutoben. Den Beginn dieser Periode datkrt Gotthels, wie natürlich, von dem Edikte des Königs Max I. vom 10. Juni 1813, das er ein Erzichungsgesetz für die Juden nennt, weil es seinem Inhalt nach den Zweck hat, die Juden für die endliche Emanzipation dadurch vorzubereiten, daß sie allmälig in die Staatsgesellschaft als Individuen eingeführt und eingegliedert werden sollten; — aber die korporativen Band« wurden dagegen aufgehoben. Die Ergebnisse dieses Edikts entwickelten sich bis zum Jahre 1848 unter Kontroversen fort und fort, und dies Jahr brachte den Juden zu den privativen Rechten und Pflichten als Konsequenzen des EdiktS zwei staatsbürgerliche Befugnisse, das der Betheiligung am Landtag und an den Juri/s. Da trat im Jahre 1850 der Stillstand ein, der allenthalben mit dem Rückschritt droht, bis der Pendel nach rcchts ausgeschwungen. Möchten wir dann im Allgemeinen nicht zu bedauern haben, daß er zu hoch nach dieser Seite getrieben wurde, aber die Gesetze seiner Schwingungen stehen fest, und so sehen wir dem Umschwung halb mit Hoffnung und halb mit Sorge entgegen. An Gotthelfs Schrift müssen wir wiederholt die objektive Gründlichkeit und Ruhe rühmen, um so mehr, da der Verfasser, selbst Jude, bei seinen Funden in der Geschichte gar oft mußte schmerzlich sich berührt und aufgeregt fühlen. Aber wir haben seine Selbst- und Stoffbeherrschung ja schon in den zwei Preßprozessen kennen gelernt, die er siegreich bestanden; denn auch im zweiten siegte er, moralisch wenigstens, über den leidenschaftlichen Staatsanwalt. Schließlich wenden wir die Blicke noch einmal auf den historischen Theil des Werkes zurück. Es würde sich wissenschaftlich verlohnen, dem ersten Einstedeln der Juden in Deutschland die ausgedehnteste Forschung zuzuwenden; denn die deutschen Juden, die im Gegensatz zu den portugiesischen, den Haupttheil der europäischen Judenschast bilden, die man weit über 3 Millionen anschlagen kann, haben bei ihrer Rücksiebelung nach dem Orient die deutsche Sprache schon in dem frühesten Alterlhum zurückgebracht, die sic noch in Sibirien und Palästina ic. reden. Es ist sehr zu vermuthen, daß sie schon längst vor den Römern in Deutschland sich befanden, und nicht erst, wie geglaubt wird, mit den römischen Heeren ankamen. Vielleicht, daß die Völkerwanderung Theile der abgetrennten Stamme vor sich herschob oder mit sich fortriß. Doch, wie gesagt, dies ist historisches Problem. Was die endliche Emanzipation, die absolute und vollständige, betrifft, so dürfte sie mit der Emanzipation der Religion, eigentlich der Individualität von Staat und Kirche überhaupt zusammenfallen, die der Ausgangspunkt der potcnsirten Zivilisation als absoluter Humanismus ist. Denn das Staatsbürgecthum muß in religiöser Beziehung zum Weltbürgerthume werden. Doch hierüber anderorls «in Mehrerer; der Stufengang der Emanzipation ist bei den Juden in der Thal also gewesen: Zivilbürger, Gemeindebürger, Staatsbürger, Weltbürger. 27*

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