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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-06-30 · Heft 27 (30.6.1851) · p. Seite 316

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 27 (30.6.1851)
Date
1851-06-30
Page
Seite 316 (sequence 8)
Language
German
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316 diese Begünstigungen mehr als in Frage gestellt, wodurch in Nizza eine ungeheure Aufregung entstand. Avigdor trat an die Spitze derselben, entwarf rin« Petition, die mit zahllosen Unterschriften sich bedeckte, und beruhigte das tumultuöse Volk. Nichtsdestoweniger wurde er verhaftet, beschwichtigt« aber auch jetzt das Volk, das ihn befreien wollte. Nach Turin gebracht, wurde er nach einigen Tagen wieder entlassen, und seine Ankunft vom Volke auf's Freudigste gefeiert. Ein Verwandter desselben ist der Deputirte für Nizza. Großbritauieu. London, 16. Juni. Lord John Ruffel erklärt, daß die Judenblll am nächsten Montag wieder vorgenommen werden soll. —. Außerordentliches Aussehen erregte in diesen Tagen die Gefangrnnehmung eines gewissen Louis Joel in Dublin, der eine falsche Tausendpfundnote ausgegeben. Feindlich gesinnte Blätter prangten schon mit Artikeln „Louis Joel, Israelit und Geldfälscher". Die genauere Untersuchung ergab aber seine völlige Unschuld und Freisprechung. Literarische Notiz. *** Jakob Gotthelfs gekrönte Preisschrift: Historisch-dogmatische Darstellung der rechte lkchen Stellung der Juden in Baiern ist bei Chr. Kaiser in München im Buchhandel erschienen. Wahrend die ausnahmliche Rechtsstellung der Juden fast in allen Landern Europa's, speziell Deutschlands schon eine historische, ja antiquirte geworden ist, macht Baiern noch eine unrühmliche Ausnahme, — nicht durch die Schuld des Volkes und seiner Regierung, sondern, was noch schmählicher ist, durch das Treiben einer Partei, das gerade da seinen hemmenden Einfluß geltend zu machen wußte, wo man die unbefangenste Intelligenz hatte suchen müssen. Darum hat diese Preisschreift gerade am Ort ihrer Erscheinung eine um so höhere Bedeutung. Die Frage ist mit besonnener Ruhe und Objektivität behandelt, absehend von aller Polemik, die auch in der That vor dem Richterstuhl der gesunden Vernunft, der Geschichte und der Humanität längst bereits überflüssig erscheint. So wollen auch wir nur dem praktischen Inhalt der Schrift die Blicke zuwendm, der in seiner klaren Auseinandersetzung ein reiches positives Material bewältiget, wie es in so kurzer Zeit nur der dauerhafteste Fleiß zu sammeln, das entschiedenste Talent zu ordnen vermochte. Rach einer kurzen Einleitung über Begriff, Umfang, Eintheilung und Methode behandelt Gotthelf sein Thema nach drei großen historischen Perioden, und erbaut in jeder derselben den Rechtsbefund auf gewonnener geschichtlicher Grundlage. Die Perioden sind abgegrenzt I. vom Erscheinen der Juden in Baiern bis 1553; II. von 1553 bis 1813; III. von 1813 bis heute. Was die geschichtliche Begründung der ersten Periode betrifft, so geht Gotthelf von der Annahme aus, daß sich vor dem Jahre 640 keine Juden in Baiern befunden, weil in den l6g68 Bajuvariorum noch keine Bestimmungen hinsichtlich der Juden Vorkommen. Wir müssen dies insofern gelten lasten, als positive Beweise dagegen Nichtvorliegen, doch bleibt der Geschichtsforschung als ein Problem die Sage Vorbehalten, daß schon vor Christi Geburt Juden in Regensburg, wenn auch ausschließlich nur dort, gelebt haben. Nicht blos Hund, Griwiner und Aretin, — auch Ronners Ilatisbona antiqua und Ostofrancus Monachus de Ratisbona melropoli etc. erwähnen dieser Sage und spielen auf zwei Apologieen an, in welchen die Juden 1348 und 1519 den geschichtlichen Nachweis jener Behauptung sollen geliefert haben, indem sie speziell angaben, die Juden hatten einen Brief vorgelegt, in welchem der regensburger Judengemeinde die Kreuzigung Christi vomSinedrium in Jerusalem wäre notisizirt worden; nach dem weitem angedeuteten Inhalt jener Apologieen waren Juden schon 600 Jahre vor Christus in Reganesburuc seßhaft gewesen. Die Abschriften der beiden Apologieen sollen nach der Versicherung glaubwürdiger Männer am Ende des vorigen Jahrhunderts noch in dem Archive der Reichsstadt Regensburg vorhanden gewesen sein; aber schon als sie Gunpelyheimer für seine Chronik benutzen wollte, waren sie verschwunden, weil inzwischen die Jnktavirung der Stadt in Baiern vor sich gegangen war, bei der viel Dokumente und Monumente der Geschichte verloren gingen. Das Schweigen der lege« Baj. über die Juden beweist eigentlich nur, daß entweder besondere Rechtsverhaltniste für sie in Baiern vor 649 nicht bestanden, oder daß ihre Anzahl übersehbar gering gewesen, oder daß sie etwa ausnahmsweise nur in Regcnsburg insäßig gewesen seien. Doch dies nur zur Anregung weiterer Forschung, zu der dem Berichterstatterderzeit die Quellen mangeln. Was die rechtliche Stellung der Juden in den drei Perioden betrifft, so geht aus der

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