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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-06-23 · Heft 26 (23.6.1851) · p. Seite 303

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 26 (23.6.1851)
Date
1851-06-23
Page
Seite 303 (sequence 7)
Language
German
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303 wiffenhaft zu prüfen und dem Stadtrathe ihre Bemerkungen darüber mitzutheilen, und dann auch weil abermals wie vor Monaten auf die Unklarheit des §. 4. der Gemeindeordnung hingewiesen wird, und die czechischen Mitglieder des Stadtverordnetenkollegiums wahrscheinlich wie früher gegen eine freie Vereinbarung der beiden Parteien und für eine endliche Entscheidung durch die Regierung selbst sprechen und stimmen werden. Da ferner ein Drittel des gegenwärtigen Stadtverordnetcnkollegiums in 10 Wochen nach dem prager Gemeindcgesetze ausscheidet, so dürfte das gegenwärtige Stadtverordnetcnkollegium die von seinen Vorgängern ererbte Frage wahrscheinlich auch noch an die Nachfolger testiren. Während die erste Kommission sich mit einem von Seite der Josephstadt zu zahlenden Betrag von 100,000 ff. K. M. zufrieden stellte, hat die gegenwärtige Kommission ihre 'Ansprüche auf 249,000 fl. erhöht. Dieser Betrag soll in vier jährlichen Raten abgelragen werden. Diese so enorm gesteigerte Forderung wird zum Theil durch das neue Inventar, welches ein weit größeres als das früher zu Grunde gelegte Aktivvermögen ausweist, begründet, thcils aber und zwar vorzugsweise durch eine von den früheren Kommissionen abweichend aufgestellte Ansicht über den Vertheilungsquotienten. Im §. 4. der prager Gemeindeordnung heißt es nämlich, daß die Vertheilung im Verhältnisse der „Gesammtbevölkerung" zu geschehen habe. Die frühere Kommission faßte den Begriff Gesammtbevölkerung in seiner natürlichen Bedeutung als die Summe sämmtlichcr Einwohner Prags auf, die letzte Kommission will darunter nur die Summe der wirklichen Gemeindemitglieder verstehen. Nach der ersten Interpretation hatte die Josephstadt nur 149,000 fl. zu zahlen, nach der letztem 249,000 fl. K. M. Wie man aber „Gesammlbevölkerung" in einem andern als in dem ersten Sinne nehmen kann ist schwer zu begreifen, wenn man nur die wirklichen Gemeindemitgliedcr unter diesem Ausdrucke verstehen wollte, mit welchem Ausdrucke sollte man dann sämmtliche Einwohner bezeichnen? Wir wüßten, um den letzten Begriff auszudrücken, in der Lhat kein anderes Wort als eben jenes, dessen sich der Gesetzgeber in §. 4. bediente „Gesammtbevölkerung". Andererseits scheint selbst der Ausdruck „Bevölkerung", dessen Bedeutung von dem Begriff« „Gemeindemitglied" gewiß auffallend unterschieden ist, wol keinen weitern Zweifel aufkommen zu lassen, daß die neueste Interpretation des Begriffes „Gesammtbevvlkerung" eine völlig irrige ist. Prast, im Mai. (Privatmitth.) Die israelitische Synode in Prag. Sitzung vom 29. Januar. (Schluß.) Rapaport ergreift nochmals das Wort. Der Redner beklagt sich darüber, daß seine Worte von einem Vorredner falsch aufgefaßt worden sind. Nicht gegen die Konfirmation als Solche, sondern nur gegen gewaltsame Einführung derselben habe er gesprochen; wenn!,/‘o der Gemeinde diesem Akte abgeneigt sind, — mit welchem Rechte dürfte die geringe Minorität es wagen, ihren Willen als maßgebend für die Gesammtheit zu betrachten? Der Redner bestreitet ferner, daß die nirru -Feier mit der Konfirmation identisch sei; jene bestehe wesentlich darin, daß der betreffende Knabe beim öffentlichen Gottesdienst einen Abschnitt aus der Tora vorlese. Alles Uebrige sei Privatsache. Die Konfirmation hingegen soll, dem fraglichen Anträge nach, als ein integrirender Theil des Kultus erklärt werden, das sei keine unbedeutende Neuerung. Ucbrigens*erklärt der Redner unumwunden, daß auch er Fortschritt wolle, doch nur den, welchen die überwiegende Mehrzahl der Gemeinde verlangt; dagegen werde er jeden Versuch zu gewaltsamen Acnderungcn, zu Gewissenszwang entschieden bekämpfen. — Der Antragsteller nimmt wiederum das Wort. Was die Debatte erschwere, meint der Redner, wären zwei Umstande: 1) man halte den Kommissionsentwurf für ein nvli me tongaiv, 2) manche Herren Vertrauensmänner machen aus kleinlicher Eitelkeit Opposition, um die seltene Gelegenheit, sich hören zu lassen, zu benutzen und am Ende gar ihre Worte gedruckt zu sehen. Vor Allem frage es sich, was unter Organ der Gemeinde zu verstehen sei? seinem Dafürhalten nach sei nur der Vorstand Organ der Gemeinde. Der Redner geht nun auf die angegriffenen Ausdrücke in seinem Anträge näher ein, als: Gewiffensrath, Seelsorge, Prozession. Prozession ist Umzug, Chaliza — Seelsorge, Gewiffensrath aber noch nicht Gewissenszwang. Die Namen bestreiten und die Sache wollen, sei Heuchelei. Der Redner versichert, er habe die betreffenden Ausdrücke nur gewählt um verständlich zu sein. Was die Funktionen des Rabbiners betrifft, habe man die Matrikführung darum dem Rabbiner vindiziren wollen, weil sie auch bei den Christen von dem Geistlichen geführt werde — diese Gleichberech-

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