Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 24 (9.6.1851)
- Date
- 1851-06-09
- Page
- Seite 286 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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386 Synagogenordnung unter der damaligen Verwaltung meines seligen Vaters, des Rabbiners Abraham Lob Fahrenbach, befriedigt. Weitere.Schritte datiren von 1842 an, seitdem Schreiber dieses demselben zur Seite stand. Es wurde von nun an nach und nach geordnet, eingeführt und abgestellt, wie es sich als nützlich und nothwendig weiter herausstellte. War z. B. bereits in jener genannten Synagogenordnung der vor niIi2w und 282 sonst gesprochene 2'72N-,N 28 wegen seiner Gehässigkeit entfernt worden, so geschah daffelbe nun mit dem nrayb üip) n'8. 1844 wurde das widergesetzliche Abschlagen der sogenannten Hoschanes am N22 nnwin in der Synagoge streng gerügt und darauf hingewiesen, daß es mindestens ohne Geräusch gehandhabt werden müffe und das Abschlagen selbst unerlaubt sei, wie schon ehemals das Konsistorium in Kaffel diese und ähnliche Einrichtung getroffen. Im Januar 1845 wurden die sämmtlichen mw beim Sabbatmorgengottesdienst, welche vor den ni2-)2 rf' sonst vorgetragen worden waren, aus dem Gebete nach der ursprünglich bestandenen Einrichtung (siehe n'd N8 die jrnb unter in? und insbesondere ni28 '*-i2n von Mendel Steinhard 8te Frage) entfernt, um zugleich den Gottesdienst zweckmäßiger zu gestalten und Raum für die Predigt zu gewinnen. Im August desselben Jahres wurden die ma'p der D'Tn' entfernt und eine Vorlesung des N2'8 in deutscher Sprache beim Morgengottesdienst eingeführt. Im Februar 1847 wurden auch die noch bisher gebliebenen Einschaltungen der ü'ütb an den Sabbaten der vier srwis fortgelassen, wie dieses auch mit dem 2'^ivb m2Vip geschah und die erste /tö (nach Maimonides, s. insbesondere v'22N abft S. 71 u. ff.) gleich laut zu rezitiren angeordnet; desgleichen die ursprünglich bei der Nwinp bestandene wechselsweise Rezitirung zwischen dem Vorbeter und der Gemeinde wieder eingeführt. (Vergl. N2pi ip rifc sfb und die Anmerk, des 22'N *182.) Im Mai 1847 wurde für m:mia angeordnet, daß zu nur der üi's von mnött p21 und zu rpin nur N1872 WD 78 am ersten Tage, und am zweiten zu n'ima wie am ersten verfahren werde, dagegen zu S]öi72 die n'ittTK bleibe; m7anp8 vor dem Anfänge des Vorlesens (nach riiia 22 ap}' nbna und Anderen) rezitirt werde und ri'iN ganz ausfalle. Im September desselben Jahres wurde die bereits früher versuchsweise geschehene Entfernung des 'iXV vor fxb und des nbNp am m27ö festgestellt. In MB* '2'72wb tjDiTa blieb seitdem der ava von bis ^727 21"8 ganz fort und am nn?2iü Sinn wurden nur 7 aufgerufen und zwar nur Ein p2, 'ib und "NN2 statt des bisher noch bestandenen altern Mißbrauchs, — wogegen die Einführung nur Eines Segensspruchs "p2S) '72 an jedem N' nuriTa für die Gesammtheit schon langst geschehen war. Im April 1848 wurde die bereits vorher eingerichtete Entfernung der Einschaltungen der v'27'v von NvL> vor rvD-D /ta nebst Tia bestätigt und seitdem nur rezitirt, am ersten Tage zu f|0772: MLnb p bü, am zweiten zu ''■nma von vn^l728i p2i, — am siebenten zu 'ta von p-r2N 'b'8 und am achten von ^272 v'blL8. Nur am rfS und am 2"' blieben die Einschaltungen unberührt. Jedoch wurde seit Einrichtung eines vierstimmigen Herren- und Damenchors (November 1846) „der Tag des Herrn" eingeführt, entsprechende deutsche Gebete nach dem Vorlesen der Tora, wie an allen Sabbaten und Festen, eingesetzt und der Gottesdienst durch die eingeführten braunschweiger und münchener Gesangsweisen, der kasseler und anderer deutschen Choräle und insbesondere durch zweckmäßige Betheiligung des Chores bei dem Einfallen an solchen Stetten, wo sonst die Gemeinde ungeordnet einsiel, so viel als möglich zu heben gesucht. Zugleich wurde bei dem "'2N2 r>222 das so störende dehnende Moduliren und Sprechen der ü'piv2 (nach a'ta'n n'bp und anderen ü'pDid) beseitigt, der “paia '72 bis auf ganz besondere Falle, als bei Wöchnerinnen u. dgt. beschränkt und dafür in dem deutschen Gebete, welches für alle Synagogen gedruckt wurde, ein Platz eingeräumt. (Wegen des Erlaubtseins von nicht hebräischen Gesängen siehe außer den bekannten Stellen n-128 '12*7 von M. Steinhard 4te Frage und £p*n pL2 2N12 S. 7.) Es wurde auch außerdem möglichst dahin gestrebt, das ganze gottesdienstliche Wesen auch im Aeußern besser zu gestalten. Der Vorstand sorgte daher bereitwillig für die Einrichtung zweckmäßiger Sitze für den Chor und stimmte dazu, daß zu den freiwilligen Beiträgen für die Bedürfnisse des Synagogengesangvereins, der gleich Anfangs sich ein Statut geschaffen, aus der Gemeindekaffe ein Zuschuß bewilligt wurde, indem der Chor ausdrücklich durch Protokoll als Gemeindesache erklärt wurde. Seit Abgang des frühem Gesanglehrers Löwenstein, eines angestellt gewesenen israelitischen Hornisten, leitet btf bei der fürstlichen Kapelle cngagirte I. Hochseld aus Höxter denselben und hat derselbe schon häufig die Aufmerksamkeit auch des nichtjüdischen Publikums durch seine Leistungen bei feierlichen Gelegenheiten auf sich gezogen, insbesondere bei Konfirmationen und bei der Stiftungsfeier des Vereins.