Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 24 (9.6.1851)
- Date
- 1851-06-09
- Page
- Seite 287 (sequence 11)
- Language
- German
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387 Hierdurch wurden auch andere Gemeinden im Lande zu ähnlich«« Schritten bewogen und sind auch in vielen Chöre nebst Synagcgenordnungen nach unserm Muster eingeführt worden. Hierzu trug nun auch nicht wenig die seit 1845 eingefn hrte Schulinspektion bei, da sich die Mängel besser und anher erkennen und friedlich beseitigen ließen. Die eingeführten Einrichtungen erfreuen sich fast allgemeiner Billigung, gleich wie die Uebertragung des mir» iww und riirtn iww in's Deutsche, mit zweckmäßiger Umgestaltung, und auch die Konfirmation b-er Mädchen, welche frirher nicht stattgefunden hatte. Oa nun vrelleicht hin und wieder außerhalb meines Wirkungskreises gegen die Zulässigkeit des weiblichen Personals zum Gottesdienst, insbesondere zum Gesang, gezweifelt werden möchte, wie auch hier ehedem einzeln der Fall war, so theite ich Einiges, was hierauf Bezug hat, mit, da hin und wieder lvot damit gedient sein mag. I. Nach eigentlich) mosaischer Lehre steht Nichts entgegen. Wir sehen rrelmehr aus folgenden Stellen, welchen Antheil überall Frauen und Mädchen am Gesmg und auch sonst an gottesdienstlichen Handlungen hatten. Im 2 B. Mos. K. 15 V. 20. und 21. heißt es: 'pro D">173 anb u. s. w. —Richter 5, 1. pnai nii2i iar.i — 1 Sam. 1, 13. u. 14. Hieraus geht indirekt hervor: 1) daß man getvohnt war NW« bip zu hören, ohne dieses für eine mis zu halten. 2) Daß Frauen noch nicht abgesondert, unsichtbar den Männern standen, indem es heißt: Vers 12. irre n« imud ^i— Richter 21, 19. heißt es: ibw ril)2 — 'n 3tt. 2 Sam. 19, 36. miiöi 2^iw. P»s. 68, 26. trwß in« a^iia i?np ni73b72 "pri2. Ps. 148, 12. nibma D3i ö^iinn. Zer. 31, 14. üvrmm inbmn n73tan r«. Kohelet 2, 8. Esra 2, 65. Neh. 7. 67. D^liTiBTS — 2 Chron. 35, 25. — nil^m a^lian b2 il73«,,n. ■— Ueberhanpt war weibliche Geschlecht nicht ausgeschlossen. So sagt die «nb'DTs zu 2 M. 19, 3. 2p3* rP2b I73«n na, dieses bezieht sich auf das weibliche Geschlecht. (Dcher mag es kommen, daß die Talmudisten ihre Frauen oft vnn nannten. S. ^ana ba S. 118 b.) Unter ba aabnp 5 Mos. 5, 19. gehört auch dasselbe. Man v ergleiche auch 5 Mos. 29, 9. u. 10. 3-1, 12. II. Nach den Rabbinen. Wir finden 1) daß zur Zeit d>es zweiten Tempels für die Frauen wegen der gewaltigen Anhäufung der Menschenmassen, um Leichtsinnigkeiten vorzubeugern, eine Absonderung gemacht wurde am Feste der Hütten. S. Sukka S. 51b. — Bocher und sonst fand dieses nicht statt und ist Solches also in unseren Sy nagogen, wo man Alles übersehen kann, keine Nothwendigkeit. 2) Im 73 sib n« srtö finden wir: mtiib HP dfc riSMBS NW« -1737 bip ri^73w73 d. h. man hat sich vor dem Unhören der singenden Stimme einer Frau jur Zeit des Lesens des Schma'-Geberes in Acht zu nehmen,. Dieser Ausspruch ist bekanntlich dem '2117: entnommen nach dem ''«N 21, wie auch- ^W1 in Brach ot S. 24 a. die Sentenz des Samuel N11V Nw«2 bip deutet, ähnlich der tiawl und der sm N'b« insbesondere weg?« der Gleichriräßigkeit mit der Sentenz rrm Nw«2 pro, welche von dp spricht. Hie rgegen haben jedoch nach dem w«i, welcher ausdrücklich erklärt: 3n?3iöb anzuhören, dp ywb «bi, was mit dem Lesen des Schma' Nichts zu schaffe!» hat, viele 2'pviD starke Einwendungen gemacht, so daß ja selbst der «'bi den Zusatz macht: bnw ml* 13'ä 12 b'3i!TT bip. Namentlich erklären der r]«"'i, atfc/ na, 22'?3i diese Talmudstelle pds'b n«'2 *»-1101«. Insbesondere geht dieses aus der Auseinandersetzung 'inb nbrrw ipw« b« ü"bna ni22. hervor und giebt theils auch der Vers. deS 3^2w 1«2. '3 p33^ 'x qi zu. Ueberdies sei noch bemerkt, daß der Ausdruck N w« sich wol nur auf Frau bezieht, nicht aber auf unvecheirathete Personen. 3) N,ich dieser angeführten Talmudstelle und Kidnschin 70 a heißt es nun im «"a /« /w: 2»i73wb 1iv«i bip i« bip b2«] — ni3>w ni«ib iw nii^ bip> Dan NiiNw n?3'ab nbira bip 23 — irra iniTK .[in« Siehe?2w 1«2, ferner die Erklärung des wa; nur zur Zeit des Gebetes halten es Einige für uncrlaubt und zwar unter der Bedingung, wenn es eine Stimme der Unzucht ist, d. h. von einer Person arisgeht, die durch ihre Stimme unzüchtige Gedanken Hervorrufen kann und wenn sie es gleichsam beabsichtigt. Jedoch ist dasjenige hier anzuwenden, was der Alaschkar am a. O. sagt, sprechen wir denn von Nichtswürdigen s Selbst der Beer Sckeba wundert sich über die Erschwer«» und führt rtit: «73bw 173 n^b 1'1W3 «173)2 1173« ^V2 wb" «nb'b Auch der Elia Rabba meint, daß ein G«- sang mit dem Sprechen verbunden, erlaubt sein müsse und zwar, weil es heiße: pi pl2l Sinai ittm anra«^ Ileberhaupt sind unsere Zustände anders und die eigne Bedrücktheit und Beschränkung rrebst der Gewohnheit cius vergangener Keit hat zu jenen erschwerenden Ansichten unendlich beigetragen, wie wir sie auch jetzt noch »ielfach finden. Man war in der fast geheiligten Absonderung durch olle möglichen Veranstaltungen