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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-06-09 · Heft 24 (9.6.1851) · p. Seite 281

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 24 (9.6.1851)
Date
1851-06-09
Page
Seite 281 (sequence 5)
Language
German
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28) lendas graecas verschieben. Indem der Redner noch das Fo rmale des neuen Antrags kritisirt, schließt er mit dem Antrag, daß Brauchbare in demselben dem Kommissionsentwurf einzuverlckben.— Nach Kämpf nimmt Rapaport das Wort. Der Redner findet im W'schen Antrag nichts Wesentliches, das nicht schon im Kommissionsentwurf enthalten w-äre; dagegen erblickt er in jenem manch Fremdartiges und Unzulässiges. Dem Judenthume fremd sei die Seelsorge im gewöhnlichen Sinne des Wortes, ebenso sei die Einsegnung der Wöchnerinnen keine geschichtlich begründete Funktion des Rabbiners. Wenn ferner der Antragsteller den Namen „Rabbi" mit „Lehrer" übersetze und daraus den Beweis ziehen wolle, daß der Rabbiner von jeher nur als Lehrer betrachtet worden wäre, — so sei dies eia Jrrthum; denn Rabbi sei eine Flexion von 27,, welches Herr, Magnat rc. bedeute. Man habe wol unter Rabbi auch: „mein Lehrer!" verstanden, aber nicht ausschließlich. Der Redner tadelt besonders dm Passus; es solle dem Rabbiner sreistehen, Rabbinatsbeflisscne im Talmud rc. weiter zu unterrichten. Oer Redner weist auf das Widergeschichtliche und Absurde dieses Antrages hin: der Kinderunterricht solidem Rabbiner Pflicht, die Ausbildung junger Rabbinatsbeflissener dagegen soll ihm freigestellt sein!! Der Redner will ferner das Wort Prozession beseitigt wissen; es sei dieser Ausdruck auf jüdisch-liturgischem Boden nicht üblich. Auch klinge es lächerlich, wenn man dem Rabbiner dadurch eine Ehre zu erweisen glaube, daß man ihm einen Platz nach dem Vorbeter einräume. Dagegen müsse er, der Redner, den Ausdruck: der Rabbiner soll nicht znni irn herabgewürdigt werden, entschieden tadeln. Der Redner selbst wünscht sich die Fähigkeit zum Vorbeten, um dieses Amt persönlich versehen zu können. Gegen den Hunkt der Konfirmation wendet der Redner ein, daß diese Feier bereits bestehe, und zwar unter dem Ramm rtisn ‘■o, allein sie gehöre in den engern Familienkreis, nicht in das öffentliche Bethaus; noch weniger könne sie als zu den Funktionen eines Rabbiners gehörig betrachtet werden. Schließlich spricht sich der Redner noch gegen dm Passus aus, wonach cs zu vorzunehmenden Reformen im Kultus nur der Uebereinstimmung zwischen Rabbiner und Vorstand bedarf. Der Redner erklärt dies für einen Eingriff in die Autonomie der Gemeinde, und schließt mit der Erklärung, daß er sich ganz der Ansicht seines Vorredners, des vr. Kämpf, anschlicßc, daß nämlich die §§. des Kommissionsentwurfs unangetastet bleiben, der Anlrag Ws. aber nur insoweit er dem Kommissionsentwurfe nicht widerspricht zur Abstimmung gebracht werde. — Hiller will der Gemeinde dasRecht vindiziren, Zeremonialgesetze abzuschaffen. Von Rabbiner sei so etwas nicht zu erwarten; er werde sich niemals dazu verstehen wollen. Doch sei er jedesmal zu befragen; nur solle sein Bescheid nicht entscheidend sein. Auch er will eine Verschmelzung der §§. des Kommissionscntwurfs mit dem W'schen Antrag. — Rabbiner Kohn hat das Wort. Er begreife nicht, wie Rabbiner Rap0Port die Einsegnungen der Wöchnerinnen als dem Judenthume fremd bezeichnen könne; es sei dies nur der übliche *>a. Dieser würde aber an Weihe und Eindruck nur gewinnen, wenn er vom Geistlichen, und zwar in deutscher Sprache gesprochen werde. Ebenso, meint der Redner, verhalte es sich mit der Konfirmation; müsse der Rabbiner R. zugeben,' daß sie dem Wesen nach bereits in der Bar-Mizwa-Feier bestehe, so solle er sich auch gegen die moderne Form nicht sträuben. Der Redner führt ein Beispiel aus seiner Amts Wirksamkeit in der Gemeinde zu Raudnih an, um zu beweisen, daß auch strenge Orthodoxe sich mit der Konsirmationsfeier bereits ansgesöhnt. Er müsse auch gegen vr. Kampfs Aeußeruug in Betreff der Verrichtung des Gebetes für das allerhöchste Kaiserhaus in deutscher Sprache (nämlich, daß dies bei der notorischen Pietät vieler Israeliten für die heilige Sprache einem Gewissenszwang gleich käme und auch das patriotische Gefühl verletzen würde) anführen, daß er dies in seiner Gemeinde langst thue, ohne auch nur den geringsten Widerspruch zu erfahren. Er müsse ferner gegen vr. Kämpf den Antrag Ws. in Schutz nehmen, daß der Rabbiner jeden Sabbat predigen müsse. ES müsse keine stundenlange, rhetorisch geschmückte Rede sein, sondern es genüge mitunter eine Exhorte von wenigen Minuten. Der Redner beruft sich wiederum aus sich selbst, indem er 7 Jahr« lang jeden Sabbat gepredigt habe. Dagegen erkläre er sich mit vr. Kämpf und Rabbiner Rapaport einverstanden, daß es wünschenswerth sei, daß der Rabbiner auch als Borbeter fungire. Doch müsse der Gottesdienst zuvor eine durchgreifende Reform erfahren, namentlich müßten die Piutim wie der übliche Singsang bei Seite geschafft

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