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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-06-09 · Heft 24 (9.6.1851) · p. Seite 278

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 24 (9.6.1851)
Date
1851-06-09
Page
Seite 278 (sequence 2)
Language
German
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278 unter den Ptolemäern und Römern; unter den Kalifen wie Sultanen ... ein einziges Mal, in einer einzigen Nacht erscholl ein Ruf der Freiheit — aber nur aus dem Munde der Wegziehenden — der Israeliten. Wann aber war die Schweiz nicht frei? Schon als Hannibal seine Etephanten, als Casar seine Legionen, ohne einen Laut der Bewunderung über deine Wunder, deine Berge hinan und hinab führte, wohnten freie Stamme darin, welche lieber ihre Sitze verließen, als dienten. Und welche Schlachten sind in deinen Bergen, in deinen Schluchten geschlagen! welche Schüsse sielen von den Sehnen der Bogen deiner Söhne! Ob von Westen oder Osten der Feind kam, in deinen Marken fand er das Ziel — es sei denn, daß du zu Zeiten mit deinen eigenen Händen in deinem eignen Schooße wühltest! Aber in Einem Punkte stimmt ihr Beide überein, Egypten und Schweiz, in dem ungerechten Haß und tyrannischen Druck auf Israel. Wenn in des neunzehnten Jahrhunderts Mitte ein Land wie die Schweiz die Söhne Israels nicht allein aus feinen meisten Gebieten ausschließt, sondern an den wenigen Orten, wo es ihnen zu wohnen seit langer Zeit gestattete, noch mit Ausnahmsgesetzen drückt, ihnen das Bürgerrecht, oder doch Rechte des Bürgers entzieht, ja hier Jahrzehende feilscht, ob sie eine Betstätte zur Anbetung des Einigen errichten dürfen, dort, ob einige jüdische Kramer den luzernec Markt beziehen dürfen, oder nicht; hier erst von Frankreich gezwungen werden muß, französischen Bürgern, aber jüdischen Glaubens, den Aufenthalt zu gewahren; dort die amerikanischen Bürger jüdischen Glaubens vom Handelsvertrags auszuschließen sucht — sagt, was ist das Anderes als ein modernes Egypten in diesem Punkte? Es ist ein pharaonisches Gelüste der Aussonderung und Bedrückung, es ist ein egyptischer Götzendienst des Krokodils Menschenhaß und der Schlange Unduldsamkeit und des Stiers Vorurthell. Aber das geschah in dem alten Egypten vor mehr als drei Jahrtausenden; denn das jetzige Egypten ist nicht so arg gegen die Juden als die moderne Schweiz. Im jetzigen Egypten, so weit dort alle Menschen berechtigt sind, ist es auch der Jude; man zahlt ihn nicht, verbannt ihn nicht, schließt ihn nicht aus. Als von frevelhafter, intriguirender Hand die Blutszene zu Damaskus angezettelt worden: da hieß ihr der Pascha von Egypten Stillstand, und setzte der Verfolgung ein Ziel, und gab der Unschuld das Recht. Aber die Schweiz denkt nur an sich, und in der Schweiz ein Jeder an sich; und was ein Jeder hat, das gönnt er darum noch nicht dem Andern .. . und darum ist es doch noch nicht die rechte Freiheit, die in der Schweiz wohnt, denn diese weilt nimmer, wo man sich noch immer nicht frei gemacht von Unduldsamkeit und Unrecht und Ausschließungssucht und Ausnahmegesetzen, wo man kein Joch auf seinen Schultern, aber wol auf den Schulterndes Nachbaren duldet.... Zeitungsnachrichten. Deutschland. München, 22. Mai. Der von den Kammern mit unwesentlichen Modifikationen angenommene Antrag des Grasen v. Giech geht dahin: an den König die Bitte zu stellen, er möge sobald als möglich dem Landtag Gesetzentwürfe über Abänderung des Eides der Israeliten und Beseitigung der in Beziehung auf die Verhältnisse der Israeliten bestehenden polizeilichen Gesetze und Verordnungen vorlcgen lassen. Hamburg, im Juni. (Privatmitch.) Die hiesige Gemeinde hat den Rabbiner Dr. Stern zu Homburg zum Rabbiner gewählt. Der Vertrag ist in Hannover abgeschlossen worden, und tritt derselbe im September sein Amt an. Breslau, 25. Mai. (Privatmitth.) Die hiesige Börsenangelegenheit, die so viel Aufsehen gemacht hat, ist ein Kampf des Rechts gegen altes Unrecht, und war so günstig gelegen, daß seine günstige Durchführung von Beginn an möglich erscheinen mußte. Da ’/s der hier die Börse Besuchenden Juden sind, so konnten sie sich eine erneuete Ausschließung nicht gefallen lassen. Im Anfang wollte man den Sensalen verbieten, den Geschäften an der neuen Börse sich zu unterziehen, allein man wies bald nach, daß dies in keinem Rechte belegen wäre, d» die Sensale selbst in Privathäusern Geschäfte machen können. Dann wollte man die Versammlung als gesetzwidrig hinstellen, allein die Hinweisung auf das Vereins- und Versammlungsrccht, sobald man den gesetzlichen Formvorschriften genügt habe, mußte auch dies bald als unhaltbar erweisen. So ist demnach der Vorthcil mit dem Rechte auf Seiten der Juden, und einige Konsequenz kann

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