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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-06-02 · Heft 23 (2.6.1851) · p. Seite 267

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 23 (2.6.1851)
Date
1851-06-02
Page
Seite 267 (sequence 3)
Language
German
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267 Art. i. Der Leistung eines Eides oder Handdelöbniffes hat die Behörde mit Rücksicht auf den Bildungsstand des zu Verpflichtenden eine geeignete Belehrung über die Wichtigkeit und die Bedeutung der Handlung, so wie über die Strafen eines falschen Eides oder Handgelöbnisses vorauszuschickcn. Auch ist das, was betheuert werden soll, wo cs nicht schon als genügend bekannt und verstanden vorausgesetzt werden kann, vorerst deutlich vorzulesen und zu erläutern. Die Behörde ist befugt, die Zuziehung eines Geistlichen der betreffenden Religionsgesellschaft bei der Handlung oder die Beibringung einer Bescheinigung über die von einem Sulchen zuvor ertheilte Belehrung zu veranlassen. Die Bekenner des jüdischen Glaubens sollen ferner nicht mehr gehalten sein, den Eid in der Synagoge abzulegen. Art. 7. Die Abnahme eines Eides oder Handgelöbnisses soll mit der Würde uird Feierlichkeit geschehen, welche der Ernst und die Wichtigkeit der Handlung erfordern. Die Leistung des Eides oder Handgelödniffes erfolgt, wo nicht Krankheit eine Ausnahme begründet, stehend; die linke Hand wird auf das Herz gelegt. Bei der Handlung erheben sich sämmtliche Anwesende. Art. 9. Die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes finden mit Vorbehalt der besondern Vorschrift des folgenden Artikels*) auf alle christlichen und jüdischen Glaubensgenossen gleichmäßige Anwendung. Auch gelten sie ohne Unterschied des Geschlechtes und Standes, dem der zu Verpflichtende angehört. Rosenthal. Aus Meiningen, im Mai. (Privatmilth.) Der bekannte Pädagog Seminardirektorvr. Dicsterweg in Berlin erzählt in seinem jüngst erschienenen „Jahrbuch" die Geschichte seines amtlichen Schiffbruchs unter dem Ministerium Eichhorn. Es enthält einige sehr charakteristische Züge, die unsere Glaubensgenossen betreffen, und die wir daher hier mittheilen wollen. Am Meisten trugen zu seiner Amtsentsetzung seine Zerwürfnisse mit dem Sch ulrathe Otto Schulz bei. „Herr *) Artikel 10 bezieht sich auf diejenigen christlichen Sekten, deren Religionsgrundsätze das Schwören eines Eides nicht gestatten. Otto Schulz," sagt Diesterwcg, „sah die Juden in den Seminaren ungern, ich dagegen nahm sie gern als Gaste auf." Nur als Solche konnten sie zugclaffen werben, eigentliche Zöglinge konnten sie nicht werden. „Wir tadeln die Juden," sagt Oiesterweg weiter, „wegen ihres Mangels an Bildung und — verschmähen die Mittel zur Bildung ihrer Linder, indem wir die Bildung der jüdischen Lehrer verabsäumen. Uw diesem großen Gebrechen zu steuern, sah ich jüdische Jünglinge gern in dem Seminare. Dazu kam, daß ich durch sie christlichen, durch dieDrthodoxie oft vwschrobenm Zöglingen praktisch Toleranz und Meuschcnachtung lehrte. Natürlich behänd elte ich Alle gleieh. Dadurch lernten sie sehr Wichtiges und zwar durch Anderes als durch Worte." Im Jahre 1845 wurde von mehreren Freunden des Pädagogen sein 25jähriges Amtsjubiläum gefeiert. Bei dem hierzu angeordneten Festmahle entgegnen Diesterweg den Dank des jüdischem Lehrers Engelmann und äußerte unter Anderm, daß er allezeit Juden gern in das Seminar ausgenommen hake. Hierüber wurde er in einem Schreiben des königl. Schulkollegiums zur Rede gesetzt, vorauf er Folgendes erwiderte: „Bei Gelegenheit eines Dankes, der von Seiten des jüdische» Lehrers. Erigelmann ausgesprochen wurde, äußerte ich meine Freude, Gelegenheit gehabt zu haben, auch zur Bildung jüdischer Lehrer beizutragcn, was ich überall, weß Volks und Glaubens auch die Gebildeten seien, für etwas Verdienstliches erkennen müßte. Der erste Ausdruck „Volk" bezog sich auf die Ungarn, die am Morgen bei mir gewesen waren, von welchen unsere Kandidaten der Theologie lernen könnten, wie man sich in Wahrheit für Schulsachen interessiren kann. Der andere „Glaubens" bezog sich auf Juden, für di« Etwas thun zu können mir, wie das Einem hochlöbl. Kollegio bekannt ist. stets Freude gemacht hat" — Trotz dies er Rechtfertigung wurde er hierüber im Aufträge d«s Ministeriunrs Eichhorn verwarnt und nachdrücklitz-st zurechtgewresen. Bonn, im Mai. (Privatmitth-.) Erziehung und Gotlesvcretzrung sind di« mächtigsten Säulen des Judenthums, und wo die Schule gut und der Gottesdienst feiner Würde entsprechend, erbauend für das Herz, eingerichtet ist, der nur wird der Geist und das

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