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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-05-26 · Heft 22 (26.5.1851) · p. Seite 260

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 22 (26.5.1851)
Date
1851-05-26
Page
Seite 260 (sequence 8)
Language
German
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260 fühl der Gemeinden überlassen, die Gebetssprache zu bestimmen. Nicht minder vage — meint der Redner — sei die Bestimmung, „daß die Stellung des Rabbiners möglichst unabhängig gemacht werden solle"; cs sei dies als frommer Wunsch, und nicht als kategorischer Imperativ ausgedrückt, dazu fehle die nähere Angabe, wie diese Bestimmung auszuführcn sei. Nicht einmal eine Ziffer werde namhaft gemacht, während doch der Kommissionsentwurf wenigstens ein Minimum für das jährliche Gehalt eines Rabbiners festsctzt. Der Redner erklärt sich ferner gegen Inhalt und Ausdruck des Passus: „der Rabbiner soll nicht zum -,?n herabgewürdigt werden". Das Vorbeten sei für den Rabbiner durchaus keine Herabwürdigung. Schon im Alterthum haben oft die hervorragendsten Männer der Gemeinde vorgebetet, so R. Eliüser, R. Akiba u. A. Durch Vorbetcn werde der Rabbiner sich nicht herabwürdigen, sondern die Andacht erhöhen. Der Redner nennt mehrere Orte, wo selbst moderne Rabbiner das Worbeteramt verrichten, ohne daß ihr Ansehen dadurch litte. Er gebe wol zu, daß unter den obwaltenden Umständen cs unthunlich sei, dem Rabbiner, an welchen ohnedies fabelhaft riesige Ansprüche gemacht werden, auch noch das Vorbetcramt aufzubürden; doch solle man die Gemeinden in dieser Hinsicht nicht für die Zukunft binden. tFortsetzung folgt.) Großbritanien. London, 14. Mai. (Privatmitth.) Man erinnere sich, daß im vorigen Jahre das Parlament eine ungemein strenge Sonntagsbill erließ. Man hat es seitdem allseits empfunden, welche Last dadurch dem Verkehr aufgebürdet worden, und erst vor Kurzem wurde cs namentlich als eine drückende Ungerechtigkeit gegen die Juden bezeichnet. Gestern hatte eine Deputation von Juden darüber eine Unterredung mit 1 Lord I. Rüssel. (In Nordamerika wollte im Staate Maffachuset, so Etwas vor einigen Jahren aufkommcn, aber die Gerichte sprachen die Unverbindlichkeit solcher Gesetze für die Juden aus.) Manchester, 10. Mai. (Privatmitth.) Den 22. d. wird die feierliche Einweihung des neuen Schulgebäudes der Gesammtgemeindc stattfinden. Es werden drei Geistliche dabei sein, der I)r. Adler aus London, Dr. Schiller von hier, und Jsaacs von Liverpool. Abends wird ein großes Dinner zum Besten des Schulfonds stattsinden, bei welchem P. Lucas Esq. den Vorsitz führen wird. Rußland. Aus Litthauen, im April. (Privatmitth.) Es zirkulirt hier der allerhöchste Mas Sr. Majestät des Kaisers Nikolaus I., wodurch den jüdischen Frauen fortan das Barbieren der Kopfhaare verboten ist, folgenden Inhalts: „Der Herr wilnasche Kriegsgouverneur Generalgouverncur von Grodno, Minsk und Lomno, in Folge der an ihn eingegangenen Nachricht vom Minister des Innern, daß Se. Majestät der Herr und Kaiser allerhöchst zu befehlen geruhet, den hebräischen Frauen das Barbieren der Kopfhaare zu verbieten, mittheilte mir in seiner Vorschrift vom 28. März vor. Monats unter No. 2827, diesen allerhöchsten Willen in gehörige Erfüllung zu bringen. Indem ich den städtischen und Landes-Polizeien den allerhöchsten Befehl bekannt mache, verordne ich: Sogleich nach Empfang meiner Vorschrift den hebräischen Gemeinden überall bekannt zu machen, daß das Barbieren der Kopfhaare den hebräischen Frauen verboten ist, und müssen sie (die Polizeien) beobachten, daß dieser allerhöchste Wille nach seiner Bekanntmachung unverzüglich in Erfüllung gehn und fortan pünktlich erfüllt werden soll. Von Empfang meiner gegenwärtigen Vorschrift sind die städtischen und Landes-Polizeistellen verpflichtet, mir unfehlbar mit erster Post zu berichten, und von wirklicher Erfüllung des allerhöchsten Willens mir besondere Berichte zu geben, nicht später als bis zum 1. Mai dieses I851sten Jahres." Der Zivilgouverneur. Der Verwalter der Kanzlei. Es wird nun unter den Juden viel gesprochen und gefragt, ob nur das Barbieren oder sogar das Scheeren verboten ist. Jeder erklärt den Ukas nach seiner persönlichen Meinung, und während der aufgeklärte Talmudist viele Beweise und Stellen.aus der Bibel und dem Talmud zitirt, wodurch das Wachsen der Kopfhaare den jüdischen Frauen noch in damaligen Zeiten ganz erlaubt war, verbreiten die Ignoranten und Finsterlinge aus dem Buche Sohar u. dgl., daß jedes Haar der Frauen eine Scham ist, und nicht

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