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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-05-26 · Heft 22 (26.5.1851) · p. Seite 259

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 22 (26.5.1851)
Date
1851-05-26
Page
Seite 259 (sequence 7)
Language
German
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259 sei, denn auch er habe dm vormärzlichm Druck schwer empfunden. Daß hier und da einmal ein Rabbiner Anlaß zm Klage über Aintsmißbrauch gegeben Hab«, berechtige »och nicht zum Mißtrauen gegen Alle. Der Redner stellt den Antrags §. 75 beiz« behalten, doch mit dem Zusatz: „nur in rein religiösen Angelegenheiten"; ferner: den W'schen Antrag in seinen einzelnen Punkten, doch mit den bereits ermähnten Modifikationen, zur Abstimmung zu bringen. Kreisrabbiner Kafka vermißt im W'schen Antrag die Verpflichtung des Rabbiners, zwischen streitenden Parteien das Aint des Vermittlers zu üben. Der Redner liest §. 8 aas einer vcrurittelst Hofkanzleidekrets von, 24. Februar 1848 herabgelangten „Instruktion für Kreisrabbinen", lautend: „Wenn Streitigkeiten zwischen Gemeinden und ihren Rabbinern, S-iragogenvorfk«- hern und anderen Religionsdienern vo-rkommen, hat der Kreisrabbiner durch Belehrung unh durch seinen Einfluß dahin zu wirken, daß derlei Streitigkeiten einheimisch ausgeglichen und beigelegt merden." Rabbiner Frank betrachtet die Feststellung der Religionsschule als die nächste Aufgabe der Synode; über bie Stellung des Rabbiners will er kein Wort verlieren. Vertrauen lasse sich nicht durch Worte, sondern nur durch Theten gewinnen. Die Laien «lögen über die Stellung des Rabbiners entscheiden, er würde sich fügen. Lkopold Pick will sich in der Kritik des W'schen Antrags nar auf das noch nicht Gerügte beschränken. Namentlich verwahrt sich der Redner gegen Prüdikate, wie Gewissensrath, Seelsorger rc. als dem historischen Boden des Judenthums fremde Dinge. Ferner erklärt sich der Redner gegen die ebenfalls fremden Funktionen des Rabbiners, wie: Konfirmation, Einsegnung der Wöchnerinnen :c. Der Redner zitirt den talmud-ischen Spruch: n->in n^oxo wa *j8 "H ich '121 „Genügen dir nicht die Verpflichtungen, die die Tora dir auferlegt, daß du noch neue Verpflichtungen ersinnest?" Gegen den Passus, daß der Rabbiner befähigte Kandidaten delegiren könne, benierkt derRrdncr, dies hieße, das Institut der Kaplänc im Judmthum Hervorrufen. Ueber den Punkt im W'schen Antrag, die Errichtung von Pensionsanstalten für Rabbinerwittrvcn betreffend, daß dieses zwar sehr wünschenswcrth, bei der notorischen Mittellosigkeit der meisten israelitischen Kultnsgemeinden Böhmens aber nicht ausführbar sei. Der Redner erklärt sich schlirßlich für den §. 75 des Kornmissionsentwurss mit dem Amendement Eislers. Hamburger, der jetzt das Wort ergreift, erinnert daran, daß es sich hier mehr um die Religion als um den Rabbiner handelt. Wem es daher um bie Religion Ernst sei, dem fei es auch außer Zweifel, daß der Rabbiner der sicherste Bürge für die Integrität des Judenthums sei. Der Redner rügt die Leichtigkeit, womit man den Passus: „in rein religiösen Angelegenheiten" aus mehreren §§. ausgemcrzt hätte. Gerade die Unklarheit über das eigentliche AmtSgebiet des Rabbiners sei Schuld an de n meisten Konflikten zwischen b i«sem und dem Vorstand oder der Gemeinde. Der Redner ist nun der Ansicht, daß der §. 75 des Entwurfes mit dem W'schen Antrag verglichen, und wo möglich verschmolzen werde. Kämpf ergreift nunmehr als Berichterstatter der Verfassuagskommission bos Wort. Der Redner will das Brauchbare in Ws. Antrag nicht verkenmn, nur möchte er diesen kei» Amendement nennen, da er im Grunde an demKommissionsentwurf Nichts verbessert. Im Gegcntheil, vielmehr enthalte der neue Antrag manchen Passus, gegen welchen der Redner sich entschieden erklären müsse. Namentlich tadelt der Redner die Unbestimmtheit und Verschwommrriheit des fraglichen Antrages in Inhalt und Ausdruck. Da hieße es: „der Rabbiner soll durch sein eignes Beispiel zur Hebung und Veredlungdes religiösen Lebens beitragen"; es klinge dies mehr wie Predigtals wie Gesetzeston. Dabei werde nicht gesagt, worin denn eigentlich das Beispiel bestehen soll; und so bleibe es jeder Partei in der Gemein.de unbenonurxn, sich das fragliche Beispiel nach eignem Gutdünken auszumalen, je nachdem sie selbst der orthodoxen oder der neologen Richtung angehörte. Gegen den Passus, daß das Gebet für den Monarchen rc. in der landesüblichen Sprache vom Rabbiner selbst verrichtet werden solle, — bemerkt der Redner, daß dies in vielen Gemeinden bereits der Fall sei, und in den übrigen Gemeinden aber bete man für das allerhöchste Kaiserhaus nur darum in hebräischer Sprache, weil man da aus Pietät gegen die heilige Sprache überhaupt nur hebräisch bete. Es hieße demnach gegen die betreffenden Gemeinden einen Gewissenszwang ausüben, ja, ihr patriotisches Gefühl verletzen, wollte man sie nöthigen, für das Wohl ihres geliebten Landesvatersin einer andern als der heiligen Sprache zu bete». Man sollte in dieser Beziehung rs lieber dem religiösen Ge-

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