Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 21 (19.5.1851)
- Date
- 1851-05-19
- Page
- Seite 248 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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248 W'schen Antrag den betreffenden tz§. des Kommissionscntwurfes entgegen und findet, daß während dieser den Rabbiner als Organ der Gemeinde in ihren religiösen Angelegenheiten darstellt, jener ihn als Lehrer kennzeichnet. Der Redner beanstandet auch das Wort Seelsorger; desgleichen vermißt er im W'schen Antrag die Angabe der Grenze zwischen Religionslehrer und Schulmeister. Nach §. 61 umfaßt die jüdische Neligivnslehre auch Bibel, Gebete im Urtexte, Anfangsgründe der hebräischen Sprache und Kenntniß der liturgischen Gebräuche. Wie es scheine, wolle der Antragsteller diese Gegenstände dem Schulmeister, dagegen Grundsätze der israelitischen Religion und Geschichte des jüdischen Volkes dem Rabbiner zuweisen, — demnach würden aber die Gemeinden gezwungen sein, neben dem Rabbiner noch einen Schulmeister anzustellen, was in kleinen Gemeinden unausführbar sei. Der Redner erklärt sich mit dem Antrag einverstanden, daß der Rabbiner allsabbatlich zu predigen habe. Desgleichen erkennt er an, daß dem Rabbiner die Aufsicht und Leitung des Kultus zustehe, doch müsse die Exekutive dem Vorstand Vorbehalten bleiben. Rur wenn kein Vorstandsmitglied im Gotteshause anwesend sei, hätte der Rabbiner unmittelbar zu wirken. (Fortsetzung folgt.) Pesih, im Mai. (Ll.) Das hohe Finanzmininisterium hat dem pesther Obergespan v. Auguß die Anzeige gemacht, daß von der Million, die die Israeliten in Ungarn Behufs der Errichtung eines Fonds für Hebung des Kultus und Unterrichts unter denselben bis Ende Januar d. I. hätten entrichten sollen, bis nun erst die Summe von 70,127 fl. 28 kr. eingeflossen ist. Es ist nun am 26. April ein Zirkular an alle Bezirksvorstände ergangen, vermöge welchem alle israelitischen Gemeinden zur strengen Eintreibung der rückständigen und weiter zu erlegenden Beiträge aufgefordcrt werden, widrigenfalls die im vorigen Dezember bezüglich dieser Angelegenheit erlassene hohe Verordnung gegen alle Renitenten unnachsichtlich in Anwendung kommen soll. Australien. Adelaide. Den 6. September v. I. wurde hier die Synagoge eingeweiht. Das Gebäude ist durch freiwillige Spenden der Israeliten, die sich daselbst niedergelassen, errichtet, und sehr geschmackvoll in egyptischem Baustyl; die heilige Lade und die Sitze sind aus polirtem Zedcrholz. Bei der Einweihung fungirte ein gut einstudirtes Chor. (low. Chron.) Literarische Nachrichten. Leipzig, 12. Mai. In diesen Tagen wird die 15. Lieferung des Hl. Bandes des Philippson'schen Bibelwerkes ausgegeben, enthaltend die Kapitel 24—35 des Buches Jjob. Die nächste Lieferung wird den Schluß des Buches und die Einleitung zu demselben bringen. Wir machen diejenigen, welche die Erleichterung der lieferungsweisen Ablieferung dieses umfassenden Werkes noch genießen wollen, aufmerksam, daß das Werk, welches bereits aus 80 Lieferungen besteht, seinem Abschluß entgegengeht, da nur noch die fünf Megillot, Daniel, Esra, Nechemja und die Chronik zurück sind. BvilvN, 5. Mai. (Eingesandt.) Es wird in diesen Tagen bei M. Friedländer hier ein Werk die Presse verlassen, das in bisher nicht gekannter Weise einem tiefgefühlten Bedürfnisse abhilft; wir meinen das Gebet- und Erbauungsbuch von M. Präger, großh. badischen Bezirksrabbiner zu Bruchsal, nebst Beiträgen von B. Millstätter, Rabbiner in Karlsruhe. Der Verfasser, schon seit mehreren Jahren in der Synagoge seiner Gemeinde und der der Strafanstalten zu Bruchsal als bewährter Prediger und Religionslehrer wirksam, hat durch diese Schrift der öffentlichen und häuslichen Andacht kräftig unter die Arme gegriffen und nicht blos den Laien ein für alle Fälle berechnetes Gebetbuch in die Hand gegeben, sondern durch ein reiches Rituale, das mit steter Berücksichtigung des üblichen Zeremoniels bei Beschneidungen, Trauungen, Sterbefällen, Einweihungen von Synagogen und Friedhöfen u.s. w. passende Gebete und Betrachtungen verknüpft, namentlich solchen Gemeinden, die keinen eigenen Prediger haben, einen sichern Wegweiser bei derartigen Vorkommnissen geboten. Wir begnügen uns für heute mit dieser kurzen Anzeige des auch äußerlich geschmackvoll ausgestatteten und sehr billigen Buchs (1 Fl.) und werden es seiner Zeit an einer ausführlichen Besprechung nicht fehlen lassen.