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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-05-19 · Heft 21 (19.5.1851) · p. Seite 244

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 21 (19.5.1851)
Date
1851-05-19
Page
Seite 244 (sequence 4)
Language
German
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244 Lehrer, Vorbeter und Schächter (letztere Funktion darf von den Lehrern nicht wahrgenommen werden) geht vom Staate aus, und die Schule steht unter der direkten Aufsicht und Leitung des Staates. Bis vor wenigen Jahren hielt daher auch der christliche Schulinspektor die jüdischen Schulprüfungcn, und dem Rabbiner waren blos die speziell jüdischen Facher übertragen. Bei der Anstellung unsers jetzigen Landesrabbiners hat man jedoch für gut befunden, demselben das gesammte jüdische Unterrichtswesen zu übertragen. Derselbe hat daher jährlich die jüdischen Schulen des Landes zu inspiziren und dem Ministerium des Unterrichtswesens darüber Bericht zu erstatten. Außerdem werden aber auch die jüdischen Schulen, wie die christlichen von 5 zu 5 Jahren vom christlichen Schulrathe inspizirt. Unsere Schulen sind daher den christlichen Schulen völlig gleichgestellt, und wenn auch der Staat bis jetzt zu den Besoldungen der jüdischen Lehrer noch Nichts beigetragen hat, so dürfte dieses dennoch in der Zukunft bei der allgemeinen Regelung der Lehrerbesoldungen geschehen. Nicht minder erfreulich sind unsere kirchlichen Verhältnisse. Unsere Synagogenordnung, die unter dem seligen Landesrabbiner Hofmann durch das ehemalige Konsistorium eingeführt worden, gehört zu den freisinnigsten und zweckmäßigsten. Der Gottesdienst wird nach dem modernen Ritus mit Chorgesängen abgehalten und das deutsche Element ist ein inlegrircnder Theil desselben. Dabei sind auch von den Gemeinden bedeutende Opfer zur Verschönerung der Gotteshäuser nach dem modernen Gcschmacke gebracht worden. Die Einführung der Synagogenordnung, die an anderen Orten die härtesten Kämpfe hervorgerufen, geschah bei uns allenthalben auf ruhigem, besonnenem Wege und wird auch von Seiten des Ministeriums aus die strenge Aufrechthaltung derselben gesehen. Sie ersehen hieraus, wie viel durch die Regierung für geordnete Zustände im Judenthume geschehen kann und wie gerade durch die Regierung der Fortschritt angebahnt werden kann, wenn dieselbe den rechten Weg dazu wählt und die Gemeinden selbst für den Fortschritt zu gewinnen sucht. Freilich könnte und sollte dieses Alles auch ohne Hilfe der Negierung geschehen, allein es gehört dieses zu den Schattenseiten unserer Glaubensgenossen, daß der Befehl einer christlichen Behörde immer eher befolgt und respektirt wird, als der Befehl einer jüdischen. Der Jude will sich vom Juden nicht befehlen lassen nnd der christliche Beamte wird immer höher geachtet als der jüdische und wenn auch der Erstere viel weniger Verdienste hat als der Letztere. Daher ist denn aber auch der Grundsatz, daß jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen habe, in dem Sinne, wie ihn die preußische Regierung dem Judenthume gegenüber auffaßt, ein höchst gefährlicher, wenn nicht in die jüdischen Gemeinden selbst ein anderer und besserer Geist kömmt. Die jüdische Schule und Synagoge gedeiht nur da am Besten, wo der Staat Beide unter seine Obhut nimmt und sie leitet, ohne der Entwickelung derselbe Hemmnisse in den Weg zu legen. Dies ist eine im jüdischen Charakter nur zu tief begründete Wahrheit. Rosenthal. Breslau, 10. Mai. Die hiesige jüdische Kaufmannschaft hat ein ehrenwerthes Zeugniß ihrer Festigkeit und energischen Konsequnz gegeben, das fähig war, die Unduldsamkeit und gehässige Gesinnung in das Lager zurückzuschlagen, aus dem sie sich wieder herausgewagt. Ehre derselben! sie ehrt sich und uns dadurch! Den Vorgang werden folgende Artikel klar machen, die unseren Nachkommen ein Kuriosum unserer Zeit mehr überliefern werden. Vom 5. Mai: In Folge der in der Generalversammlung der kaufmännischen Korporation gefaßten Beschlüsse vom 2. Mai, welche den jüdischen Kaufleuten die Aufnahme in die Korporation verweigern, fand gestern eine Versammlung statt, an welcher sich mehr als hundert der achtbarsten jüdischen Kauflcute, darunter die Chefs der angesehensten Häuser betheiligten. Dieselbe beschloß: von heute ab die allgemeine Kaufmannsbörse nicht mehr zu besuchen, sondern in dem Ressourcenlokal der „Gesellschaft der Freunde" ihre Börsengeschäfte allein abzumachen. Unter zahlreichem Besuch wurde die neue Börse heut eröffnet. Vom 6. Mai: Eine Deputation der jüdischen Kaufmannschaft, welche dem königl. Polizeipräsidium gestern von den nun stattfindcnden geschäftlichen Zusammenkünften Anzeige machte und die Genehmigung für dieselben nachsuchte, hat heute von dieser Behörde den Bescheid erhalten: der Polizeipräsident habe sich bezüglich dieser Angelegenheit mit der Regierung in Korrespondenz gesetzt, sei indessen zur Zeit noch ohne Instruktion; obwol berechtigt, diese Zusammenkünfte

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