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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-05-12 · Heft 20 (12.5.1851) · p. Seite 233

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 20 (12.5.1851)
Date
1851-05-12
Page
Seite 233 (sequence 5)
Language
German
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233 Beschneidung geschrieben. Wenig oder gar Nichts geschah wol seitdem «Mi Seiten der Gemeinden zur Abhilfe der angeregte» Uebelstände. Nach dem bereits «Geschriebenen würde ich cs nicht gewagt haben, in dieser Angelegenheit die Feder zu ergreifen, wenn nicht jüngst Fälle vorgekommen wären, die das Innere des nicht ganz Gefühllosen tief berühren. In der kurzen Zeit von nichreren Monaten sind in der nicht eben zahlreichen Gemeinde des Korrespondenten drei Kinder, wenn nicht ganz unmittelbar, so doch »mittelbar in Folge der Beschneidung gestorben. Das Eine wurde etwa 4 Wochen alt und mußte zwei Mal operirt werden. Die anderen Beiden erreichtem ein Alter von 40—12 Tagen, von denen das Eine sinnlich verblutete. Solche Thatsachen können nicht gleichgiltig lassen! Keine Klage strömt aus dem Mund« der Eltern, ja sie selbst suchen ans falscher Pietüt häufig selbst andere Vorwände für den Tod ihrer Kinder, als da sind: Krämpfe, Erkältung, Entzündnmg u. dgl. In meist sehr gisahrlichen Hände» befindet sich die Ausübung dieses «Gebotes. Gewissenlos und empörend ist die Gleich-giltigkeit und Herzlosigkeit der meisten Mohelim unserer Gemeinden. Sind unsere Mohelim Chirurgen? Nein, häufig rohe, unwissende Menschen, 4ie beherzt fmt>, d. h. gefühllos schneiden können. Warum drängen sich so viele Unberufene zu diesem Amte? Weil eS als ein Ehrenamt betrachtet wird. Möge man, um die Ehrenhaftigk eit eines Mannes zu lohnen, Ehrenämter einrichtcn. Nie dürften es aber Solche sein, deren Ausübung so gefährlich werden kann. Es sind wol auch Mohelim, denen die Sache am Herzen Regt und die sich bestreben, die nöthigen theoretischen Kenntnisse grüirblich zu erlangen. Diese gehören ober zu den Seltenheiten. Größtentheils sind sie aller Bildung bar. Was sollte geschihen? Die Gemiinden sollten den Beschluß fassen, theoretisch und praktisch gebildete Mohelim anzustellen und denselben ein sires Einkommen sichern. Es werden sich alsdann Leute finden, die sich der Mühe unterziehen, die nöthigen Kenntnisse und Fertigkeiten bei Aerjlen oder Wundärzten zu erwerben. Wie viel Geld »vird für Schächter, Vorsänger und Gemeindediener verausgabt, nur hierzu sollte kein Geld vorhanden sein? Ist das Leben oder doch die Gesundheit der Kinder nicht so viel w erth? Oie Besoldung des Motels dürfte auch nicht zu viel betragen, da dies nicht sein alleiniger Erwerb sein dürste. Es wäre wünschenswerth, wenn Verständigere und Erfahrener« diese hochwichtige Angelegenheit in Erwägung ziehen, ihre Vorschläge der Oeffentlichkeit übergeben »nd in diesen Blätter« niederlegen wollten. Thatkräftige Männer könnten sich hier ein sehr großes Verdienst erwerben. Zickel, Lehrer. sAnnnrkung der Redaktion. Wir können dem Obigen nur beistimmen, und haben genug persönliche Erfahrungen gemacht, um nicht dasselbe bestätigen zu müssen. Darin stimmen alle Aerzte überein, daß die Beschneidung an und für sich nichts Gefährliches hat, daß sie es nur in Händen unwissender Personen, und bisweilen beim anomalen Verlauf klein«, Arterien werden kann, aber auch in letzterm Falle kann jeder Arzt durch Unterbindung sofort genügende Hilfe schaffen. Ein Hauptmoment ist: es gicbt jetzt fast überall jüdische Aerzte und Wundärzte, warum fordern die Gemeinden diese nicht auf, das Amt eines Mohels auszuüben? warum setzen sie ihnen nicht eine k leine Remuneration für Armenkinder aus? Hiermit wäre allem Uebel abgcholfen, und das Herz der Eltern könnte durchaus ruhig und sorglos sein. Da aber, wo kein jüdischer Arzt oder Wundarzt, müßte die Gemeinde Jedem die Ausübung der Beschneidung untersagen, der sich nicht hinreichend unterrichtet hat, namentlich wie im Falle einer Blutung zu verfahnn, und darüber bei S achkundigen eine Prüfung bestanden hat. Sollte dann doch ein Unberufener die Operation unternehme», so würde eine Klage beim Meinzinalkollegium sicher nicht ohne Folge bleiben, ja eine Kriminalklage erhoben werden können, der bekanntlich selbst ein Arzt, wenn er kunstwidrig verfährt, Unterworfen ist. Es ist merkwürdig, wie den Gemeinden in einer so überaus wichtigen Angelegenheit, die wesentlich zur Erhaltung dieses Grundgelbots des Judenthums beiträgt, die Energie gänzlich fehlt.j Oesierreichischer Kaiserstaat. PreMmrg, im Mai. Hier wird ein israelitischer Ackccbauverein gegründet, zu welchem Aktien ä 500 Fl. unterzeichnet wurden.

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