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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-05-12 · Heft 20 (12.5.1851) · p. Seite 231

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 20 (12.5.1851)
Date
1851-05-12
Page
Seite 231 (sequence 3)
Language
German
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231 —. Eine frühere Nachricht vom 14. April lautete: Einer der ersten Gegenstände, welcher im Ausschüsse der Kammer der Reichsräthe nach Ostern brrathen nuwden wird, ist der Gesetzentwurf: „die bürgerlichen Rechte der israelitischen Glaubensgenossen betreffend," de» der Herr Referent über diesen Gegenstand, Reichsrirth Freiherr v. Freyberg, seinen Vortrag hierüber bereits ausgearbeitet hat. Wie ich höre, schlägt Herr Berichterstatter die Annahme des Entwurfs mit einigen Modifikationen vor. Gerade im Gegensatz berichtet die Köln. Ztg. vom 22. April: „Wie gründlich die Kammer der Reichsräthe 1>ie Eindrücke n«d Erfahrungen des Jahres 1848 bereits überwunden hat, davon zeugt neuerdings wieder das Referat des Freiherrn v. Freyberg über die Verhältnisse der Juden. Nicht zufrieden, denselben die staatsbürgerliche Gleichstellung verweigert z» haben, will man ihnen jetzt selbst die vom Ministerium zugedachte Aufhebung der zivilgesetzlichcn und prozessualischen Ausnahmgesche vorenthaltcn. Speier, 1. Mai. (Privatmitth.) Unser Gottesdienst mit Orgelbigleitung gestaltet sich immer schöner und zieht die Herzen unserer Andächtig«« immer mehr an sich. Jeden Sonnabend vor dem lllnsheben der Tora wird jetzt ein deutscher Psalm gesungen (vom Prof. Wiss i» Musik gesetzt). Vor Peßach fand hier die Trauring dreier Paare (auf einmal) in der Synagoge statt; vor derselben wurde der 84ste, nach der Trauung der 113te Psalm (mit klein«« Wortvcränderungen) in deutscher Sprache gesungen. Der Bezirksrabbiner Herr Merz verrichtete die Trauung umd hielt eine ergreifende Traupredigt. H. Hamburg, im April. Bei dem Hmannahen des jüdischen Passafestes hat der Vorstand der hiesigen deutsch-israelitischen Gemeinde bei dem Generalkommando der hier liegenden österreichischen Truppen »nfragen lassen, wie viele Israeliten sich »ater denselben befinden und ob selbige das Fest nach jüdischem Ritus durchleben wollen, in welchem Falle sie für Rechnung der Gemeinde während der 8 Festtage in jüdischen Häusern untergcbracht werden sollen. Es haben sich hierauf nicht weniger als 280 jüdische österreichische Soldaten gemeldet, die dieser Wohlthat theilhaftig werden wollen. Da im Ganzen ungefähr 4000 Mann Ocsterreicher hier liegen, so ist also das Ver- Hältniß der im Regiment „Nugent" dienenden Jude», wie 1:14. Fulda, im April. (Eingesandt.) Neben der großen Noth, die hier im Allgemeinen herrscht, habe» wir eine ebenso große in der hiesigen israelitische» Gemeinde mit dem Zustandebringen einer guten, geregelten Schul- und Synagogenerdnung und frage» wir, woran es liegt, so müssen wir leider die ganze Schuld «uf unfern Rabbinen walzen. An dem gute» Willen fehlt es, Gott sei Dank, bei den Gemeind«- gliedern dahier nicht, denn diese haben Nichts geschen l, aus dem alten Schlendrian endlich heraus zu kommen, ad er unserm Rabbinen will es nicht gefalle«, den gerechten Wünschen der Gemeinde nachzukomme«. — Obgleich die kurhessische Verfassung deutsche, znin Erbauen geeignete Predigten in der Synagoge verschreibt und bei der Bestellung des vr. Rosenb«»g hauptsächlich darauf Rücksicht genommen, so hören wir doch nur höchstens drei Mal im Jahre eine Solche von unserm Rabbinen, und ist diese dann nur ei«e wissenschaftliche Abhandlung über irgend einen beliebigen Vers und nicht das, was eigentlich eine Predigt sein soll. — Schulprüfungen sind in der ganzen Provinz schon seit 3 Jahren nicht vorgenommen und auch dieses ist nur dem Rabbine» zur Last zu lege». In welchem Zustande dadurch unsere Gemeindeangclegmheiten sind und welches Verhältniß zwischen dem Rabbinen und der Gemeinde besteht, ist leicht einzusehen..— Wir wollen hoffen, daß unsere Staatsregierung, der jetzt mehrere Beschwerden vorliegen, die Sache genau erwägen und den Rabbinen zur Bejvlgung seiner Pflichten anhalten wird. Wongrowiec, 24. April. Wie die P. Z. meldet, hat die königliche Regierung zu Bromberg ihre frühere Verfügung, die einstweilige Befreiung der Lehrer Mit den Kommunalabgaben betreffend, aufn cht erhalten, und dem hiesigen Magistrate aufgegeben, die früher Eximirten, Geistliche und Lehrer, auch bis ^ur Einfühlung der Gemeindeordnumg zu den Kommun« llastcn nicht heranzichen. Die jüdischen Lehrer müssten aber nach wie vor die städtisch!« Abgaben zahlen und dürste ihre desfallsige Beschwerde ohne günstigen Erfolg blcrben, da sie nach den früheren gesetzlichen B<- stimmulcgen nicht zu den Immunitätsberechtigten gehörten.

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