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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-04-14 · Heft 16 (14.4.1851) · p. Seite 185

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 16 (14.4.1851)
Date
1851-04-14
Page
Seite 185 (sequence 5)
Language
German
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185 unsere, Zufriedenheit zu erledizen. Während dieser Zeit ro«m» die öffentlichen Blätter gerade über diesen Punkt still und zurückhaltend, ob absichtlich oder zufällig ist schwer zu sagen; keine, auch nicht die geringste Anregung über die Ungerechtigkeit und Unr«rschämlheit dieses Ansinnens n«rde wahrgenommen. Der Senat, im Kampfe mit de» inneren Angelegenheiten, schob die Diskussion über-abzuschließende Traktate dis zum Schluffe der Session hinaus. Da erhieltri» wir die Nachricht: das Komitt« der auswärtigen Angelegenheiten hätte deni Senate den schweizer Traktut zur Annahme empföhle L, mit dem Anhänge, die Isnisb-äisabilitx-Klausel auszustreichen. Oie nächst« Nachricht war, der Trakl-at sei ratisizirt. Nun wußte» wir nicht ob mit odrr ohne jene Klausel. Ich richtete daher am 18. Marz Nachmittags 2 Uhr durch Telegraph von hier aus «n den Staatssekretär Minister Daniel Webster folgende Frage: „Staatssekretär Webster wnrde die Israeliten von New>Vork verbinden, wenn er ihnen kund thate, ob die L »sschließungsklausel im schweizer Traktate verworfen worden?" Folgende Antwort kam um «6 Uhr Abends: „Zweifellos; wäre dies nicht geschehen, so würde der Traktat vom Präsidenten nicht ratifizirt worden sein." Dcese kurze Antwort enthielt Alles was wir nur wünschen konnten, die Vissbilich-Klausel vom amerikanischen Senate verworfen, u»d der Präsident entschlossen seine Unterschrift zu verweigern, hätte der Sen».! anders und nicht so gehandelt. Mit dieser einfachen Verwerfung ist für uns die große, höchst interessante Frage entschieden, daß Amerika, frei vom Geiß« der Intoleranz, nicht Willens ist im Jirben etwas Anderes als den gsxichg«stellten Bürger zu erblicke«. Die Vereinigten Staaten haben ihre Schuldigkeit gethan. Der Boden, der die Ueberreste des geliebten Washingtons enthält, der daS Blut der Freiheitskämpfer in Strömen trank, wird den giftigen Baum der Borurtheile nicht »shren. S. Wat ermann, Med. Dir. Deutschland. Berlin, 7. April. (Pri«atmitth.) So hat denn „daS- Judenreglement von 1750" gesiegt, und tritt den H-. April in Ausführung, indem morgen sänrmtliche Namen der beitrag enden Mitglieder der Gemeinde in eine Urne geworfen und daraus 15 Namen gezogen werden, die dann später die Vorsteher zu wählen haben. Man sieht, das ist reines Werk des Zli.falls, und wir können nur sagen: binb oder quod lelix fausturoque sit! Denn Verstand ist natirrlich darin nicht. Jndeß ist der blinde Zufall oft klüger als die klügste Berechnung. — Allein glaube man ja nicht, daß die Sache schon so weit sei. Da müßt' ich mein Berlin -licht kennen. Zwei Parteien rüsten sich schon zu protestire». Da nämlich die Mitglieder „der jüdischen Reformgemeinde" seit längerer Zeit ihren Beitrag zurückhalten, so fragt es sich, müssen deren Namen, oder dürfen sie nicht in die Urne kommen? Der eine Theil ruft, sie dürfen nicht hinein, denn sie tragen nicht bei! und schicken sich an gegen die Wahl zu protestiren, wenn sie hineinkommen. Der andere Theil ruft: sie müssen hinein, denn sie haben, nur unter einem, wie die Staatsregierung selbst ausgesprochen hat, unberechligten Vorstande nicht beigetragen! und schicken sich an gegen die Wahl zu protcstiren, wenn sie nicht hineinkommen. Dies ist also unsere nächste Zukunft. Ja, ihr Gemeinden der Provinz, ihr bedürfet eines Musters; so nehmet Euch dies Muster an Berlin, nämlich: wie Ihr nicht verfahren müsset. Es ist etwas Trauriges um dieses Chaos, in dem es wühlt und wühlt und doch nur Schlamm aufgewühlt wird! Aus Westphalen, im März. (Privatinitth.) Ich glaube, daß Ihn«« einige Notizen über de« Kultus und die Leistungen der Lehrer in mehrere» Gemeinden Westphalens nicht unwillkommen sein werden. — Zunächst Münster. Hier ist die Gemeinde in zwei Parteien gesondert. Die orthodoxe unter dem Oberrabbiner Herrn Suttro, und die reforinirte unter dem Herrn Di. Friedlander. Diese Parteien stehen sich beide schroff gegenüber. In jener behielt der Gottesdienst seine alte Form; in dieser ist er mehr oder minder dem der Reformgenoffenschaft zu Berlin ähnlich. — Eine behütende Stelle auf dem Gebiete des religiösen besonnenen und der geschichtlichen Entwickelung Rechnung tragenden Fortschrittes nimmt unstreitig Neuenkicchcn (bei Rietberg) ein. Hier sind bereits mehrere wesentliche Reformen im Kultus vorgenommen worden. Schon seit einer Reihe von Jahren besteht hier Chorgesang, unter thätige« Mit-

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