Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1851)
- Date
- 1851-04-07
- Page
- Seite 177 (sequence 9)
- Language
- German
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177 Abgesehen davm, daß letztere Anordnung den Bestimmungen des Handelsgesetzes, welches dieses nicht nur nicht verbietet, sondern sogar anbefiehlt, zuwiderläuft, — sehen wir in diesem Bescheide einen eigenmächtigen widerrechtlichen Gewaltschrilt. Andererseits würden wir uns aber der angenehmen Hoffnung hingeben, der Herr Bürgermeister, der sich im Allgemeinen der guten Sache mit Wärme angenommen hat, beabsichtige durch die einstweilige Bewilligung eine Beschwichtigung der aufgeregten Gemüther, und nach Verlauf dieser drei Monate, während welcher Zeit die Kaufleute zur Wahrung ihrer Rechte die weiteren Schritte machen, werde man leicht eine Bewilligung erwirken. Wien, 2L. März. Das von den Vertretern und Repräsentanten der hiesigen Israeliten entworfene Statut einer israelitrscheu Religionsgemeinde ist vom h. Ministerium des Kultus an das Ministerium des Innern zur Entscheidung übergeben worden, indem der Entwurf die Grenzen einer Kultusgemeinde überschritten zu haben scheint, und mehr den Charakter eines Vereins an sich trage. Belgien. Brüssel, im März. (Nach de» Krell, isr. de Fr.) Am 16. Februar stattete das belgische Konsistorium den jährlichen Bericht in der Versammlung der brüsseler Gemeinde statt, aus dem wir nur Folgendes als interessant hervorheben. Durch Depesche vom 13. Mai vor. I. gab der Minister der Justiz kund, daß er beschlossen, der Gesetzgebung einen Entwurf über Alles was die geistlichen Sprengel und die Verwaltung der weltlichen Interessen der Kulte betrifft, und hat das Konsistorium zugleich eingeladen, ihm seine Ansicht über di< beste Organisation des israelitischen Kultus in Belgien mitzutheilcn. Dasselbe hat nach reifer Prüfung den 24. Juli Bericht erstattet. — Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war die Einführung einer Orgel zur Begleitung des Chors. Nach einer sorgfältige Debatte, an welcher mehrere Anwesende Theil nahmen, gab die Versammlung ihre Zustimmung. Schweden. Stockhvlw, im März. Die mit dem Bericht über die Gleichstellung der Juden beauftragte Kommission des Reichstages hat sich mit entschiedener Majorität für dieselbe entschieden. Fünf Mitglieder, Baron Stedingk, Graf Silberstolpe, die Herren Gustavson, Sundblatte und Waffe, verlangen die volle Gleichsiellung. Rußland. Von der russisch-bokowinaer Grenze, 26. Februar. Die Sonst. Bl. aus Böhmen enthalten voa hier folgenden Korrespondenzartikel: „Bekanntlich verurtheilt ein in neuester Zeit erlassene! Ukas die jüdischen Gemeinden in Rußland, für jede nicht zur Zeit geleistete Rückstandszahlung den fälligen Steuern im Betrage von 2060 Silberrubel einen erwachsenen Juden zum Militär abzustellen. Es wird, glaube ich, für Ihre Leser nicht uninteressant: sein, einen kleinen Kommentar dieses eigenthümliche» Ukases zu erhalten. Es werden nämlich in Rußland die Steuern von allen Ständen höchst unregelmäßig entrichtet, was ebenso in dein leichtsinnigen Charakter der Russen, als in der Nachlässigkeit und Bestechlichkeit, der zur Steuerhebung bestimmten Aemter seinen Grund findet. Besonders lassen sich dieses Anwachsen der Steuerrückstände (Nedojiiriki) die Gutsbesitzer z» Schulten kommen, welche, selbst steuerfrei, zur Erhebung und Abführung der Personalsteuer (PoduschneO ihrer Leibeigenen verpflichtet sind. Die Bauern werden von den Gütcrverwaltern zur Einzahlung de« Kopfsteuer strenge angehalten, aber die cingegangenen Beträge fließen in die Kassen der Grundhcrren, und die Sleuerrückstände wachsen in die Zehn- und Huuderttausende an. Um diesem Uebelstande abzuhelfe», hat nun die Regierung nicht das geeignete Mittel ergriffe«, sie hat es nämlich unterlassen, die Beamtem zur strengen Pflichterfüllung aufzufordern, und selbst unter Anwendung der Exekution die fälligen Steuer», einzubringen. Statt dessen setzte sie eine Geldstrafe von einem Perzent vom schuldenden Betrage fest, wes die Rückstandssumme fortwährend vergrößerte, ohne daß die wenig berechnenden Edelherren sich deswegen! mehr mit der Bezahlung beeilt hätten. Bei den Juden wäre die Verhängung einer Geldstrafe mehr als hinreichend gewesen, dieselben zur raschen Steuerabführung anzuspornen, du die entstandenen Rückstände selbst mehr der ungenügenden Manipulation der Kassabeamten, als der Saumseligkeit der Juden zuzu- 15*