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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-04-07 · Heft 15 (7.4.1851) · p. Seite 176

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 15 (7.4.1851)
Date
1851-04-07
Page
Seite 176 (sequence 8)
Language
German
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176 sein." Angenommen. — §. 58: „lieber die Sitzungsverhandlungen ist ein Protokoll zu führen, dasselbe muß von dem Vorstande, einem Ausschußmitgliede und dem Schriftführer unterschrieben werden." Angenommen. — §. 59: „Das Protokoll wird im Gemeindearchiv aufbewahrt, und ist jedem stimmberechtigten Kultusgemeindemitgliede auf dessen Verlangen Einsicht in dasselbe zu gestatten." Angenommen. — §. 60: „Jede Kultusgemeinde ist verpflichtet, für einen gründlichen Religionsunterricht ihrer schulpflichtigen Kinder nach besten Kräften zu sorgen." Nach kurzer Debatte unverändert angenommen. — §. 61: „In eiiier israelitischen Religionsschule muß gelehrt werden: a) Bibel, b) hebräische Sprache, so weit sie zum Verständnisse des Pentateuchs und der üblichen Gebete nothwcndig ist, c) die Grundsätze der israelitischen Religion, und 6) Geschichte des jüdischen Volkes." Wessely bemerkt, die Jugend bestehe auch aus Mädchen, auf diese aber paffe der 8nicht; auch habe man kein Recht, einen Vater zu zwingen, seine Kinder alle diese Gegenstände lernen zu lassen. Wünschenswerth wäre es freilich, aber bei dem jetzigen Umschwung der Ideen kann man es einem Familienvater nicht aufdringen. Seine (des Redners) Ansicht sei, es soll alles das gelehrt werden, um jedem Kinde Gelegenheit zu geben, es zu lernen, — doch das Lernen soll Jedem fr ei gestellt sein. Uebrigens will der Redner, daß auch die üblichen liturgischenGebräuche gelehrt werden. Rabbiner Pick wünscht, es möge auch Unterricht im Choralgesang ertheilt werden. Landau meint, dies sei nicht überall thunlich; er schlägt nun folgende Fassung des §. 61 vor: ... muß gelehrt werden: a) Bibel in der Ursprache, b) die Anfangsgründe in der hebräischen Grammatik, c) die Grundsätze der israelitischen Religion, d) die Vorschriften der nothwendigcn liturgischen Handlungen, e) kurzgefaßte Geschichte des jüdischen Volkes, und wo es thunlich ist, auch Unterricht im Gesang." Wird angenommen. — §. 62: „Die Art und Weise des Unterrichts, die Benutzung der betreffenden Schulbücher, so wie die Klaffen- und Stundenemtheilung hat alljährilich der weiter unten genannte Schulvorstand mit Hinzuziehung des betreffenden Lehrpersonals zu bestimmen." Es entspinnt sich eine Debatte, aber die Glocke schlägt 1 Uhr und die Sitzung wird aufgehoben. — Bereits früher halten sich Rapaport und Kämpf entfernt. Ueberhaupt singen nun an die Reihen der Synode sich zu lichten, theils wegen der grassirenden Grippe, theils wegen Berufsgeschäfte. Abwechselnd fehlten: Rapaport, Kämpf, Landau, Rabbiner Kafka, Wehli, Eisler, Bischützky, Pollak u. A. .q. Lemberg, 18. März. Der „Lloyd" enthält von hier aus folgenden Artikel: Die letzte Sitzung des hiesigen Gemeindcrathes war eine der lebhaftesten, die hier gehalten wurden. Es wurde viel, sehr viel debattirt, die geübtesten Redner betraten die Tribüne, um sich hören zu lassen. — Zwei der geachtelten jüdischen Kaufleute haben vor einiger Zeit ihre Handlungen aus dem engen, dumpfen Ghetto entfernt, und diese in einem (olim?) unbefugten Stadtbezirke geöffnet. Sogleich wurden ihnen ohne weitern Grund, als weil sie Juden sind, die Handlungen gesperrt, und von Seite des Grundamtes mit dem Gerichtssiegel belegt. Man wendete sich sogleich mit der gerechten Beschwerde an den Stadtmagistrat und Gemeindeausschuß, der die Diskussion über diese wichtige Frage bis zu seiner am 13. d. abgehaltenen Sitzung verschob. Man erging sich im weitschweifigen Phrasenmachen, man diskutirte hin und her, ohne den Gegenstand gehörig erörtert zu haben. Ja, man suchte dieses zu verhindern; sitzen doch so viele Kaufleute im Gemeinderathe, welche die Konkurrenz eines Juden fürchten. Doch Ehre den Männern, welche dem bedeutendern Handelsstande angehören, sie haben sich mit Wärme der guten Sache angenommen. Namentlich wissen wir unserm Großhändler Herrn Florian Singer unfern herzlichsten Dank. Auch der Vorsitzende des Gemeinderaths, der Bürgermeister Herr ». Höpflinger, der eigentlich die Debatte angeregt hat, nahm für die Betreffenden das Wort. Nun wurde mit jeder Minute die Debatte stürmischer und dann ging es ganz tumultuarisch her, so daß man gar Nichts mehr hören konnte. Die ganze Versammlung war in furchtbarer Aufregung und die Sitzung mußte aufgehoben werden, ohne daß man die Frage nur in irgend einer Beziehung entschieden hätte. Tags darauf erhielten die genannten Kaufleute die Bewilligung, ihre Handlungen zu eröffnen, um längstens binnen drei Monaten ihre bereits vorräthigen Waaren zu verkaufen. Auch ist es ihnen verboten, selbst während dieser Zeit Aushängschilde mit Bezeichnung ihrer Firma über die Ladenthüre zu geben.

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