Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1851)
- Date
- 1851-04-07
- Page
- Seite 172 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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172 Erhaltung als Solche, die statutarisch geordnete Verwaltung, die Akquisition ihres Rabbiners, die allgemein befriedigende und erhebende Reform des Gottesdienstes, eine geordnete Armenverwaltung, die Wiedererweckung eines regen Glaubens- und Gemeinsinns theils mitteltheils unmittelbar der langjährigen Vorbereitung, der Umsicht und Thätigkeit des Herrn I. Levy, des Präses ihres Borstandes verdankte; der Gedanke, denselben durch Ueberreichung eines Pokals zu ehren, von Wenigen angeregt, ward schnell von der Gemeinde freudig aufgegriffen und ausgeführt. Am Purim begab sich zur Ueberreichung des Pokals eine Deputation der Gemeinde, an deren Spitze sich unser Rabbiner Herr vr. Rothschild befand, zu Herrn Levy; der Rabbiner wies in seiner Anrede auf die Verdienste des Gefeierten hin, und hob namentlich hervor, daß das Geschenk mehr ein Zeichen des Einverständnisses mit seinem Streben und Wirken sein solle, als ein Lohn für sein bisheriges und ein Sporn für sein ferneres Wirken, da er in edler Selbstverleugnung, ohne Rücksicht auf Lohn und Anerkennung seine Kräfte dem Wohle der Gemeinde widme. Auch machte Redner darauf aufmerksam, daß selbst der Thcil der Gemeinde, welchen Herr Levy vielleicht in Opposition mit sich glaube, freudig die Idee aufgegriffen, ihn auf diese Weise zu ehren, und sich bereitwillig an deren Ausführung betheiligt; Redner schloß mit dem Wunsche, Herrn Levy noch lange in Amt und Wirksamkeit zu sehen. Herr Levy antwortete sichtlich gerührt und ergriffen, daß er zunächst dankend für eine derartige Anerkennung, erfreut sei über solches Zeichen des Gemcinsinns, welcher sich unter der Wirksamkeit des Herrn Rabbiners immer reger entfalte und entwickele. Er vermöge seiner Persönlichkeit eine solche Bedeutung nicht zuzuschrciben, wie sie eine derartige Beehrung voraussetze, sondern wolle gern glauben, daß es mehr dem Prinzipe gelte, welches er verfolge. Er schließt mit frommen Wünschen für das Bestehen und Gedeihen des Judenthums in und außerhalb der Gemeinde, für welches Jeder gern und zu jeder Zeit bereit sein möge, Leben und Vermögen zu opfern. Man blieb noch eine kurze Zeit in gemüthlicher Unterhaltung und unter aufmerksamer Bewirthung zusammen. Einige Tage später vereinigte ein frohes Fest die Deputation und den Gemeinderath im Hause des Herrn Levy, womit derselbe nochmals der Gemeinde seinen Dank ausdrücken wollte. Berlin, im März. (Privatmitth.) Wie im Innern, so sind die Verhältnisse unserer Gemeinde auch nach außen zerrüttet, und Niemand sieht ab, wie sie vor gänzlicher Zerrüttung zu schützen. Es kann nicht gesagt werden, daß dies allein von Parteiungen verursacht worden. Denn außer der völlig geordneten Reformgemeinde ist der Ueberrest ein wirres Chaos. Vielmehr ist es die einfache Folge, daß die früheren Vorsteher so viele Jahrzehende Alles gehen ließen, wie es gerade ging, bis es eben anfing gar nicht mehr zu gehen. Es ist auch in diesen Blättern schon gemeldet worden, wie der jetzt bestehende Vorstand von Seiten der Staatsbehörden in seiner rechtmäßigen Geltung bestritten wird. Den 7. dieses ist das Polizeipräsidium durch Ministerialreskript angewiesen worden, den Vorstand, der reklamirt hatte, abzuweisen und auf eine neue Regelung in kürzester Weise zu dringen. Allerdings wohnen uns die lebhaftesten Zweifel bei, ob die Administrativbehörden befugt seien, in diesen Angelegenheiten Vorschriften zu ertheilen, da der Artikel 15 der Verfassung den Religionsgesellschaften Selbstständigkeit und Selbstverwaltung ertheilt, und ob hier nicht vielmehr allein die Justiz zu entscheiden habe. Man macht das Judenreglement von 1750 geltend. Nur ein nach dessen Bestimmung gewählter Vorstand habe das Recht, ein neues Gemeindestatut zu entwerfen und in's Leben zu führen. Sollte dies zu Recht begründet sein, so müßte es durch den Ausspruch des Richters entschieden werden, nicht aber durch administrative Instanzen, die nach unserer Meinung hiermit sich nicht mehr zu befassen haben. Der jetzige Vorstand wäre aber dem Gerichte und seinen Entscheidungen gegenüber verantwortlich! Berlin, 16. März. Die Hinterlassenschaft des in Berlin verstorbenen Rentners Gumpertz, im Betrage von l V2 Million, macht noch immer viel von sich reden. So erhielt die Mendelssohn'sche Erziehungsanstalt als Vermachtniß 20,000 Thlr. in Gold; an die christlichen Stadtaimen gelangen 3700 Thlr., eben so viel an die jüdischen Armen, außer 800 Thlr., die zu. gleichen Theilen an christliche und jüdische Arme am Tage des Begräbnisses vcrtheilt wurden. An die Armen seines Bezirks (der Verstorbene wohnte am Zeughause) hat derselbe 200 Thlr. vermacht. Das hiesige Jnvalidenhaus erhielt einen Becher, der von Napoleon herstammt, was durch