Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-03-31 · Heft 14 (31.3.1851) · p. Seite 163

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 14 (31.3.1851)
Date
1851-03-31
Page
Seite 163 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3225714-3225729--11651-3241770
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

168 handelt, und worin seine (des Redners) Ansicht über die Stillung des Rabbiners volle Bestätigung finde. Der Redner wirft endlich die Frage auf: ob vr. Zuniz eine Autorität im Judcnthume sei? , Darauf Rapaport: „keine unbedingte, besonders in der obschwebenden Frage." Rapaport will zwar der Wehli-Landau'schen Meinung beipflichten, daß der Rabbiner die Gemeinde nur durch den Vorstand versammeln solle, doch wenn dieser die vom Rabbiner verlangte Einberufung verweigere, so müsse es dem Rabbiner freistehen, die Einberufung selber vorzunehmen. Der Rabbiner werde wi« der Ausschuß von der Genieinde frei gewählt, es kommen ihm demnach in religiöser Beziehung alle die Rechte zu, die dem Ausschuß in Verwaltungsangelegenheiten zustchen. Durch das Recht, seine Gemeinde um sich zu versammeln, werde der Rabbiner noch keineswegs ein Autokrat. Der Redner bedauert endlich, bei mehreren Mitglieder« die Wahrnehmung einer plötzlichen Sinmesänderuirg in der fraglichen Beziehung gemacht zu haben; dies scheine auf ein Uebereinkommen zwischen Vielen hinzuweisen. Dieses Mißtrauen führe nicht zum S«gen; man möge doch auch dem Rabbiner etwas Charakter zutrauen. Rabbiner Frank: Bisher sei der Rabbiner als der Vater seiner Gemeind« betrachtet worden; diese Zeit wäre nun vorüber; jetzt wolle man den Rabbiner hinsichtlich seiner Autorität in die engsten Schranken bringen. Doch darüber möchte er, der Redner, kein Wort verlieren. Rur möge man nicht glauben, daß man auf den Beifall aller «Gemeinden rechnen könne. Uebrigens erklärt sich der Redner dahin, daß er Nichts sehnlicher wünsche, als Einverständniß zwischen Rabbiner und Borstand. Kämpf wünscht, in brr Rabbinerfrage sich jedes Wortes enthalten zu können, weil diese Frage doch nun einmal nicht ohne Leidenschaft verhandelt werden zu können scheine. Doch als Referent der Bcrsajsruigskommissron fühle er, der Redner, sich verpflichte!, hier wenigstens die Motive anzugeben, welche die Kommission bei der Abfafiuing des fraglichenr tz. ' geleitet hätten. Die Kommission habe nicht die Personen, sondern die Sache im Auge gehabt, und diese fordere gebieterisch die in Rede stehende Amordnung. Es können Konflikte zwischen Rabbiner und Vorstand entstehen, oder zwischem diesen und dem Ausschüsse — wer sollte da entscheiden? etwa der Vorstand oder der Ausschuß in eigner Sache? Es handele sich hier nicht darum, dem Rabbiner ein Recht einzuräumen, sondern einzig und allein um die Einsetzung einer Appellationsbe Hörde für Rabbiner und Vorstand. Da man aber von Anfang an die Autonomie ber Gemeinde als obersten Grundsatz der zu entwerfenden Verfassung anerkannt habe, so verstehe es sich von selbst, daß nur die Gemeinde selbst die oberste Appellationsbehörde sein könne. Man habt die Besorgnißi geäußert, der Rabbiner könnte das ihm eingeräumte Einberufungsrecht mißbrauchen; diese Bcsorgniß würde schwinden, wenn man in Erwägung zöge, daß der Rabbiner nur dann an die Gemeinde appelliren wkirde, wenn er diese sich geneigt glaubte; er würde sich darum hüten, diese Neigung durch einen Mißbrauch zu verscherzen. Ebenso nichtig, meint der Redner, sei auch der Einwand, daß der Rabbiner nur eine Einzelperson, während der Vorstand eine Mehrheit wäre — denn nach §. 22 könne auch der Vorstand aus einer Person bestehen. Der Redner schließt mit der Erklärung, er halte fest an dem Texte! des Entwurfes, sei jedoch mit den Herren Landair und Wehli einverstanden hinsichtlich eines zu machenden Zusatzes, daß der Rabbiner dem Vorstands den Gegenstand der Berathung wie den gewünschtem Zeitpunkt zur Einberufung anzugeben habe. Land am formulirt nun diesen Zusatz dahin: „nach Angabe des Gegenstandes der Berathung und der gewünschtem Frist". Bei der nun folgenden Abstimmung wird Wessely's Antrag verworfln, dagegen der Text des Entwurfes mit Landau's Zusatz angenommen. .q. Prag, 20. März. (Privatmitth.) Meine Hoffnung in Bezug auf den 3. März ist nicht in Erfüllung gegangen; der Anschluß der Joseph- (Juden-) Stadt ist nun wieder auf dem 3. April verschöbe«. Als dieser Beschluß im Stadtverordnetenkollegium mitgetheilt würbe, rief Land au entrüstet aus: Es scheint. Sie wollen uns in den April schicken! — In dev That möchten wir der Anschlmßkommission zurufen: tzuousgus «anäem sbutere ete. — An RapaportS Erech M illim wird rüstig forlgedruckt. Das Werk ist alphabetisch geordnet. Dir Artikel bN’W y*i« und Vaa dürsten mit zu den Glanzpunkten des Werkes gehören. Es erscheint in Quartformat und mit Quadratschnst.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.