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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-03-31 · Heft 14 (31.3.1851) · p. Seite 161

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 14 (31.3.1851)
Date
1851-03-31
Page
Seite 161 (sequence 5)
Language
German
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1 1 161 burt bei der Zulassung zum Staatsdienste und im Staatsdienste stattsinden"; allein er war den Juden viel zu abgeneigt, um hinzuzusügea, daß ebenso wenig das Glaubensbekenntniß einen Vorzug bewirken dürfe. Der Entwurf des Gesetzes hat lange geruht; erst jetzt entscheidet es sich, was aus ihm werden solle, und da hat denn die zweite Kammer geglaubt, daß entweder der Passus vom Vorzüge dm Geburt im Staatsdienergesetz überflüssig sei, da er schon in der Verfassung stehe, oder daß, wenn man ihn für nöthig halte, auch die Gleichstellung der Konfllssioncn ausgesprochen werden müsse. Sie änderte deshalb den Satz dahin um: „Es soll keinerlei Vorzug der Geburt und der Religion rc. stattsinden." Stlüve als Deputirter der Residenz und die neuen Minister kämpften vergebens gegen diesen Zusatz; aber sie hatten dennoch nicht verloren; denn ihre Partei in der ersten Kammer hat heute wieder niedergerißsrn, was die zweite Kammer mühsam aufgebaut. Wezin (ein Katholik) und B reu sing (ein Reformirt!,) waren die einzigen Männer, welche entschieden den Standpunkt der Toleranz vertheidigten, und Letzterer behauptete, man müsse den Beschluß der zweiten Kammer aufrecht erhalten, um Vertrauen im Lande zu erwerben. Dagegen erhoben sich unsere Orthodoxen. Kanzleidirektor v. Bothmer will keine Gleichberechtigung der Konfessionen im Staatsdienste zulajsen, weil man sonst von dem Boden des christlichen Volkes und Staates weiche; vor Allem aber predigen! die lutherischen Pastoren Sander und Sarer gignr solchen Beschluß, und Ersterer dringt auf Ablehnung des Antrages, um das Vertrauen im Lande nicht zi» verlieren. Genug, die Intoleranz hat gesiegt; der Satz in der Verfassung bleibt theoretisch stehen, aber die Praxis verfügt, daß im Staatsdienste keine Anwendung davon zu machen ist." Magdeburg, 24. März. (Privatmitth.) Als vor einigen Monaten die hiesige Gemeinde vom Magistrate «in Grundstück zum Ban der neuen Synagoge erwarb, wollte das Kreisgericht die Aufnahme in das Hypothekenbuchverweigern, weil! die Gemeinde keine Korporationsrechte habe. Der Magistrat rekurrirte deshalb an die königl. Regierung, und diese entschied mit dürren Worten, divß es gar keinem' Zweifel unterliege, daß die hiesige israelitische Gemeinde Korporationsrechte habe, «nd wies das Gericht an, die Einschreibung auf den Namen der Gemeinde vorzunehmen. —. Es war von der hiesigen Gemeinde in ihrer Gemeindeordnung der Paragraph ausgenommen worben, daß mit dem Neubau der Synagoge auch eine Neugestaltung des Gottesdienstes eiiilreten solle. In einer desfallsigen Gemeindeversammlung wurde gestern mit großer Majorität angenommen! 1) der Wegfall »ller Piutim mit Ausnahme der vom wiener Tempel an :-h und "nso ör beibehaltenen wichtigeren Stücke; 2) allsabbatliche Predigt mit deutschen Liedern; 3) der Anfang des Sabbat- und Festgottesdienstes mit deutschem nnu»; 4) deutsche Haphtora; 5) Einführung der Orgel zu Introduktionen, Finale's und Begleitung der Responsen und Lieder; 6) Vortrag der hebräischen Gebete theils in Responsen (Vers um Vers), theils rezitirend. Dagegen fand die Einführung des dreijährigen Zyklus der Toravorlesung noch so viele Opposition, daß es für jetzt bei dem einjährigen verbleibt. Das Nähere werden wir später mittheilen. Ebenso verbleiben die hebräischen Gebete von idd2 bis zu Ende der 3>'to unberührt, außer daß die ganze Vortragsweise eine andere wird. Alle Mischeberachs kommen in Wegfall, nur daß am Ende der Vorlesung für alle Aufgerufenen, so wie für Wöchnerinnen «nd Kranke Ein Mischeberach gesazt wird. Oesterreichischer Koiferstaat. Wien, 20. März. Wir entnehmen dem „Neuigkeits-Büreau": Se. Maj. der Kaiser hat unterm 12. d. Mts. genehmigt, daß die in dem allerh. Pulverpatente vom Jahre 1807 enthaltenen Bestimmungen wegen Ausschließung der Juden von Erzeugung des Pulvers und Salniters, so wie von dem Handel mit diesen Artikeln aufzuheben sind. In Folge dieser Bestimmung wurde vom Ministerium des Kriegswesens angcordnet, daß künftig in den über die Pulver- und Salniterverschleißbefugnisse von de» Artilleriebehörden auszufertigenden Urkunden die Klausel wegen Ausschließung der Israeliten weggelasskn, die mit dieser Klausel versehenen Urkunden der dcrmaligen Verschleißer aber eingezogen und mit neuen verwechselt werden. Lemberg, 10. März. Der Statthalter von Galizien, Graf Agenor Goluchowski, macht am 7. d. M.

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