Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 14 (31.3.1851)
- Date
- 1851-03-31
- Page
- Seite 160 (sequence 4)
- Language
- German
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160 dieser an den Senat. Der Senator Referent, ein Mystiker, doch gelehrter Mann und Heller Kopf, spricht privatim seinen Verdruß darüber aus, daß die Juden die Sache nicht kurzrveg abgemacht und nun den Senat in die Verlegenheit gebracht, die Neuerung bei Oberalten u. s. w. verantworten zu müssen, und läßt sich das Mädchen und ihren Vater rufen, inquirirt diese und erhält das Gcständniß, daß außer der wirklichen innern Ueberzeugung auch noch eine Verlobung mit einem jüdischen Fabrikarbeiter im Spiel sei. Dies giebt ihm Anlaß, den Leuten zuzureden, lieber eine Mischehe einzugehen, weil das Gesetz über diese nächstens von Stapel laufen werde. Der Vorschlag wird jedoch nicht angenommen und das Mädchen läßt sich wirklich von dem Rabbiner I)r. Hcilbut in Stade, der sich vorher die Genehmigung seiner hannoverschen Regierung verschafft, rite in's Judenthum aufnehmen, wobei sie sich noch in der schlecht eingerichteten Mikwa zu Bremerlohe verletzt und fast in Lebensgefahr geräth. Als sie nun nach Hamburg zurückkommt und ein Attest von Dr. Heilbut mitbringt, daß er sie unter Beobachtung aller Ritualien ausgenommen und sogar ihren Vor- und Zunamen geändert habe, wollen die interimistischen Rabbinatsverweser das Attest dieses Rabbiners (vermuthlich weil derselbe nicht zu den bekannten 77 gehört) nicht anerkennen, und die Angelegenheit ist noch nicht geordnet. Hier hört die Sache aber auf ein blos lokales Interesse zu haben und gewinnt ein allgemeines. Wohin soll es mit unseren kirchlichen Angelegenheiten kommen, wenn es jedem Rabbiner freisteht dieMinisterialakten eines andern beliebig zu verwerfen? Wir hatten im vorigen Jahr den Fall, daß der altonaische Oberrabbiner den Get des Rabbiners Lilienthal in New-Pork anzuerkennen sich weigerte und diese Fälle werden sich gewiß noch immer weiter vermehren, da das leicht kenntliche Motiv, zu den Rabbinerstellen nur Leute von ihrer Farbe und deren Kerum selut sich vermehrenden Nachwuchs zu verschaffen, eher stärker als schwächer wird. Die Herren verrechnen sich nun freilich; denn wenn die Gegenpartei Repressalien gebrauchen wollte, so würde es ihr gewiß nicht unmöglich sein, manche jener „treuen Zionswächter" so zu charakterisiren, daß sie gerade als religiöse Juden kein Zutrauen verdienen. Indessen dürfen die Gemeinden in dieser Angelegenheit den „Geistlichen", sie seien nun schwarz, roth oder weiß, nicht freie Hand lassen und müssen vielmehr darauf halten, daß jeder Rabbine verpflichtet sei, alle von auswärtigen, legitim angestellten Rabbinen ausgefertigten Dokumente ohne alle weitere Prüfung als die der echten Unterschrift, als giltig anzuerkennen. Da jetzt keine einzige Gemeinde und fast keine Familie anders als aus gemischten Elementen besteht, so ist das ein unerläßliches Gebot, und es ist der Zweck dieser Zeilen, die Aufmerksamkeit auf diesen Punkt zu lenken, der gerade einmal denjenigen am Meisten in Verlegenheit setzen möchte, der an schroffer Absonderung seine Freude hat. Hannover, 15.März. Die deutschen Staaten, in denen die bürgerliche Gleichstellung Schritt vor Schritt, aber bedeutsam zurückgeht, ist abermals durch einen vermehrt worden, durch Hannover, wo soeben die Juden vom Staatsdienste wieder ausgeschlossen worden sind. Die Köln. Ztg. giebt uns hierüber in folgendem Artikel Kunde. „Durch religiöse Toleranz hat sich unser Königreich bisher eben nicht ausgezeichnet; wenigstens sind von den Katholiken sehr häufig Klagen wegen Zurücksetzung und unerfüllter Versprechungen erhoben worden, während die Juden am Allerwenigsten bürgerliche Rechte genossen und in einzelnen Städten sich nicht einmal niederlassen durften. Nicht viel besser als die Juden waren die Mennoniten in Ostfricsland gestellt, und die einzige Partei, welche stets sich besondere Fürsorge zu erwerben verstanden hat, ist die pietistische, die auch gegenwärtig wieder ihre gierige Hand nach allen Ehren und Gütern ausstreckt. Im Jahre 1848 nahm man einen Anlauf und brachte in die Landesverfassung den Satz: „Jeder Landeseinwohner genießt völlige Glaubens- und Gewissensfreiheit und ist zu Religionsübungen mit den Seinigen in seinem Hause berechtigt; die Befugniß der Geistlichen, Amtshandlungen mit bürgerlicher Wirksamkeit zu verrichten, setzt eine Ermächtigung von Seiten der Staatsbehörde voraus." Ich bemerke, obgleich es mit der Religion Nichts zu thun hat, daß gleich darauf der Satz folgt: „Alle Vorzüge der Geburt, unbeschadet der Privatrechte, werden aufgehoben." Als nun Herr Stüve, dem die Toleranz sowol gegen Katholiken als Juden, besonders aber gegen die Juden, in hohem Grade fehlt, als Minister des Innern «in Staatsdienergesetz auszuarbeiten hatte, hielt er es zwar für nöthig, hinein zu schreiben: „Es soll keinerlei Vorzug der Ge-