Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 13 (24.3.1851)
- Date
- 1851-03-24
- Page
- Seite 150 (sequence 6)
- Language
- German
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150 tionsrecht. Kämpf bemerkt darauf, daß zu unterscheiden sei zwischen Beschwerden Einzelner und Kollektivbeschwerden; hier waren — wie sich von selbst verstehe — nur Letztere gemeint. Wessely schlägt folgende Fassung vor: „Der Borstand hat das Recht, den Ausschuß zur Fassung von Beschlüssen zu versammeln, und ist verpflichtet, die vom Ausschuß gefaßten Beschlüsse zur Ausführung zu bringen." Angenommen. — §. 32: „Der Vorstand ernennt einen Gemeindekassler oder bestimmt hierzu ein Mitglied aus seiner Mitte." Landau will nach dem Worte „Vorstand" den Passus haben: „im Einverständnis mit dem Ausschüsse". Angenommen. — §..33: „Der Kassier hat alle Einkünfte der Kultusgemeinde einzuheben, und alle zur Auszahlung angewiesenen Ausgaben zu besorgen." Landau amendirt: „und alle vom Vorstande angewiesenen re." Angenommen. §. 34: „Der Vorstand hat dem Ausschüsse alljährlich über Material- und Geldgebahrung Rechnung zu legen und sich von demselben eine schriftliche Erledigung hierüber zustellen zu lassen." Angenommen. — §. 35: „Die vom Ausschuß erledigte Rechnung ist sodann vom Vorstande an einem geeignete Ort, aus die Dauer von 14 Tagen, zur Einsicht der stimmberechtigten Kultusgemcindemitglieder aufzulegen." Angenommen. — §. 36: „Dieser Rechnung ist zugleich auch das ihr zu Grunde liegende Präliminar nebst dem dasselbe rechtfertigenden und bestätigenden Beschluß anzuheften." Landau beantragt, anstatt: dasselbe rechtfertigenden rc. zu setzen: „dasselbe nach §.9 und 44 rechtfertigenden u. s. w." Angenommen. — §. 37: „Der Vorstand ist an die vom Ausschüsse gefaßten Beschlüsse — wenn diese gegen kein bestehendes Gesetz verstoßen — in der Regel gebunden." Angenommen bis auf den Passus: wenn diese — verstoßen. — §.38: „Hat der Vorstand die Ueberzeugung, daß die Ausführung eines vom Ausschüsse gefaßten Beschlusses für die Gemeinde nachtheilig sein wird, so liegt ihm ob, die Bestätigung zu versagen, und — wenn die anzustellenden Versuche einer Vereinbarung fruchtlos bleiben — die stimmberechtigten Kultusgcmeindeglieder einzuberufen, um die obschwebende Frage durch die absolute Stimmenmehrheit der Anwesenden entscheiden zu lassen." Landau will anstatt: „die Bestätigung zu versagen", „den Vollzug zu sistiren", dann noch den Zusatz: „ist jedoch verpflichtet, die Gemeinde binnen der vom Ausschüsse zu bestimmenden Frist einzuberufen," um rc. Angenommen. — §. 39: ,',25er Vorstand verwaltet sein Amt in der Regel unentgeltlich; doch steht es jeder Kultusgemeinde frei, denselben für seine Mühewaltung angemessen zu entschädigen." Für letztem Passus schlägt Wessely vor: „zu honoriren". Angenommen. — §. 40: „Dem Vorstande gebührt ein ausgezeichneter Sitz im Bethause." Pollak spricht gegen diesen §., weil er, besonders in alten Synagogen, schwer auszuführen sei. Kämpf spricht fürdieBeibehaltung desselben. Der Redner beruft sich auf §. 20, der für diejenigen, welche die Annahme der auf sie gefallenen Wahl verweigern, Ehrenstrafen bestimmt. Was dort die Ehrenstrafe, soll hier die Ehrenbezeugung bewirken, nämlich „Weckung des Ehrgefühls". Wird angenommen, doch mit dem Zusatz: „wo es thunlich ist". — Es ist bereits 1 Uhr vorüber, die Sitzung wird aufgehoben. Wien, im März. Nach der letzten Zählung beträgt die Gesammtbevölkerung Wiens 477,846 Seelen, unter denen 10,670 Israeliten. —. (Lloyd.) Man erinnert sich, daß vor beinahe drei Jahren in Preßburg ein Exzeß vandalischer Art (gegen die Juden) stattfand, wobei die damaligen Behörden unthätige Zuschauer und Bürger sogar Theilnehmer waren. Die Beschädigten, welche bis jetzt noch keinen Ersatz erhielten, so wie das beleidigte Gesetz, wofür auch keine Styrse erfolgte, erheischen eine strenge Untersuchung und, wie verlautet, soll neuerdings eine -Weisung erlassen sein, dem Rechte vollen Lauf zu lassen, und die Stadt zum Schadenersatz der Geplünderten, worunter das Todesco'sche Stistungsgebäude sich befindet, zu verhalten. Großbritanien. London, 14. März. Nach der überstandenen Ministerkrisis kündigte Lord John Ruffel am 10. zum zweiten Male an, daß er am Donnerstag um Erlaubniß bitten werde, eine auf Zulassung von Juden zum Parlamente bezügliche Bill vor das Unterhaus zu bringen. Allein am 13. war das Unterhaus nicht vollzählig zur Sitzung, man sagt, nach Wunsch der Regierung, die auch in dieser Angelegenheit eine Niederlage fürchtet. —. (Privatmitth.) In Manchester ist der aus-