Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 13 (24.3.1851)
- Date
- 1851-03-24
- Page
- Seite 149 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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149 -doch über dieses Thema ein ander Mal. Heute lassen Sie uns weiter referiren. — Schwerfen;, die nächste Gemeinde bei Posen, hat eine wohlorganisirte Elementarschule, mit welcher auch eine Religionsschule verbunden ist, die aus der freiwilligen Bereinigung der drei angestellten Elementarlehcer mit den dasigen Privatlehrern hervorgegangen und — wie wir hören — den besten Erfolg haben soll. Jedenfalls ist rin solches Institut ein gutes Mittel, dem unseligen, die Jugend verderbenden Che verwesen zu steuern, welches seit Kurzem in den Gemeinden unserer Provinz wieder wie Unkraut wuchert. Nächstens ausführlicher über diesen wichtigen Punkt. Durch Herrn Di\ Joel, Rabbiner und Prediger der Gemeinde Schw., sind daselbst schon so manche zeitgemäße Reformen, wie Trauungen in der Synagoge, öffentliche Konfirmation rc., eingeführt worden. — In Knrnik ist die jüdische Schule in den letzten Zähren durch den Eifer des ersten Lehrers, Herrn Igel, sehr gehoben worden und gehört mit zu den besten im Großherzogthume. Die Gemeinde hat weder einen alten noch einen neuen Rabbiner, auch keinen Prediger, und von dem, was man „Reform" nennt, noch gar Nichts aufzuweisen. — Von diesem modernen Artikel ist auch in den naheliegenden Gemeinden Schrimm, Santomisl, Schroda, Miloslaw rc. noch keine Spur anzutreffen. — In Wreschen ist Alles, was Herr vr. Gebhardt während seines Dortseins Neues und Zeitgemäßes geschaffen, nach,dessen Abgänge wiederumgestoßen worden; sogar dir „Trauung in der Synagoge" will der jetzige Rabbiner nicht beibehalten; er verwirft sie als Etwas, das er mit seinem Gewissen durchaus nicht vereinbaren kann, und findet — wie leider! noch sehr viele Rabbinen unserer Provinz — für den heiligen Akt der Eheschließung das Eldorado der Gassenbuben, d> i. den Platz vor dem Gotteshause, geeigneter und würdiger, als das Gotteshaus selbst. — In Wittkorvo wird nächstens der Grundstein zum Baue eines neuen Tempels gelegt werden. — In Gnesen spielen leider! dieselben tragikomischen Szenen, die einst in Wreschen gespielt haben, als Herr vr. G. daselhst Rabbiner war, der nun schon seit vier Jahren das Unglück hat, in Gn. das nämliche Amt zu bekleiden. „Das Unglück." Wahrlich! es ist ein Unglück studirt zu haben, und in einer Gemeinde des Großherzogthums als Rabbiner oder Prediger angestellt zu werden. Schade um die Zeit und die Mühen, die ihr, jungen Theologen in Israel, auf euere Studien verwendet, wenn ihr auf di« Gemeinden unserer Provinz euere Hoffnungen setzet. Hier blühen euch keine Lorbeeren — nein! hier wachsen euch nur Dornen^ spitze Dornen, an denen ihn euch Jahre lang wund stechen könnet, ohne nur die kleinste Kleinigkeit von dem kleinsten Rosenblatte z» erhaschen. Hier suchet ihr vergebens einen eueren Kenntnissen angemessenen Wirkungskreis, vergebens Würdigung und Anerkennung eures Strebens. Hier i|fc euer Loos, verkannt, geschmäht, gekrankt, verfolgt — jznd im allerbesten Falle — mit Gleichgiltigkeit behandelt zu werden. Wahrlich! es thut uns wehe, von unseren Gemeiuden also sprechen zu müssen. Aber als unparteiischer Berichterstatter eine Wahrheit verheimlichen, weil sie uns schmerzt, hieße rechtlos handeln — und besser einen großen Schmerz erleiden, als ein kleines Unrecht begehen. — Bon den anderen-Gemeinden das nächste Mal. Oesterreichischer Kaiferstaat. Prag, 7. März. fPrivatmitth.) Die israelitische Synode in Prag. Schluß der Sitzung mt 22. Januar (s. vor. Nr. d. Bl.). §. 27: „Der Lusschuß hat mehrmals i«i Jahre die Kultusgemeindekasse zu revidiren und Eiusicht in die Akten zu nehinen, ihm liegt ob, die Geschäftsführung des Vorstneches zu kontrolliren und demselben die hierüber eiwa nöthigcn Bemerkungen zu machen." Angenommen. — §. 28: „Der Ausschuß macht Vorschläge zur Wahl der Kultusbeamten, bestimmt deren Gehalte, und setzt die denselben zu ertheilenden Remunerationen fest." Angenommen. §. 29: „Der Vorstand ijst der vollziehende Körper in allen nicht religiösen Angelegenheiten der Kultusgemeinde." Angenommen bis auf den Passus: „nicht religiösen". — §.30: ,,Er vertritt die Gemeinde nach außen in allen nicht religiösen Angelegenheiten derselben— sowol in Rechtsgeschäften, die Erwerbung von Rechten und Eingehung von Verbindlichkeiten." Angenommen. — §.31: , ,Der Vorstand ist das Organ, durch welches Anträge und Beschwerden an die betreffenden Behörden gelangen; er hat die Beschlüsse des Ausschusses zu veranlassen und dieselben in der vom Ausschüsse angegebenen Weise zur Ausführung zu bringen." Landau meint, dieser §. sei ein Eingriff in daS Peti-