Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 12 (17.3.1851)
- Date
- 1851-03-17
- Page
- Seite 134 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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134 Sie fand in diesem vielfachen Anstoß; theils Dogmen, die der Zeit entschwunden waren, wie die gestimmt an.sL geprägte tzygLllchw, hie AuferßehurH d^ Lobten als Hirper, -aB Erßheinen eines persönGchen MMatz, bk Bitte um Rückkehr nach Palästina zur Gründung eines neuen jüdischen Staates, um Wiederherstellung des Opferkultus; theils Fassungen, welche den Zeiten der schrecklichsten Verfolgungen erstoffen waren, Gebete um Rache u. dergl. Sie wollte alle diese entfernt wissen, theils sie ganz und gar streichen, theils durch andere Formeln adandern. So kam es, daß im Aeußersten nur einige wenige hebräische Sprüche, wie winp, und eine kleine Vorlesung aus der Tora mit hinzugefügter deutscher Uebersetzung beibehatten, wahrend statt alles Andern deutsche Gebete und Lieder eingesetzt wurden. Dies war der Gang der jüdischen Kultusreform. Er wurde theils nach und nach von dem, durch Jakobson in der Synagoge zu Seesen 1810 geschehenen Versuche, dem Hamburger Tempel 1818, bis zu der Reformgenossenschast in Berlin 1845 zurückgelegt, theils neben einander, so daß die jetzige deutsche Synagoge die mannigfaltigste Musterkarte von verschiedenartigem Ritus aufzeigt. Steht noch eine große Zahl Synagogen auf unveränderter ältester Stufe, suchte man in einer andern äußere Ruhe und Ordnung zu erzwingen, fügte man in der dritten Klaffe Predigt, Konfirmation u. dergl. hinzu, nahm man in einer vierten Chorgesang auf, entfernte man in einer fünften die Piutim und den einjährigen Zyklus, wandelte man in einer sechsten die anstößigen Gebetformeln um, setzte deutsche Gebete und führte die Orgel ein, so blieb endlich auch der Ritus der berliner Reformgen offen schüft nicht ganz ohne Nachahmung. Fragen wir: warum die Reform in einem halben Jahrhundert immer nur noch einen so langsamen Gang genommen? so ist die Antwort nicht schwer: die Wucht des Bestehenden, die Macht der Gewohnheit einerseits, und, gestehen wir es, der Mangel an wahrem, lebhaftem religiösem Interesse andererseits sind vollkraftige Ursachen. Sehen wir zuvörderst auf die Masse, so springt es in die Augen, daß der Begriff der seit einem Jahrtausend gelehrten Verpflichtung auf diesen Ritus nicht, so leicht zerstört werden kann; in dem einen Theil der Masse ist die Verstandesthatigkeit nicht so groß, um sich diesen Begriff zerstören zu lassen; in dem andern Theile nicht so mächtig, um die Wurzeln auch aus der dunklem Gemüthssphare herauszureißen; in dem dritten Theile nicht so umfassend, um nicht die sonderbarsten Ausgleichungen der streitenden Prinzipien zuzulassen. So giebt es unendlich viele Individuen, welche für ihre Person die Verpflich-ung zur Uebung der Gebetvorschoisten mrd zum Besuche des öffentliches Gottesdienstes vollständkg aufgegeben, den Letztem aber auch nicht im Geringsten berühren lassen wollen. Blicken wir dann auf die geistigen Träger der Synagoge, so war es natürlich, daß ein bedeutsamer Pcinzipienstreit daraus mtsprang, auf den wir etwas näher eingehen müssen. Mit dem Augenblicke, wo die Kultusreform zum ersten Male im Hamburger Tempel in sichtbarer, bestimmter Gestalt auftrat, erhoben sich die orthodoxen Lehrer der Synagogen gegen dieselbe; von dem Bewußtsein geleitet, daß hier eine völlige Umwandelung des jüdisch-religiösen Lebens verborgen liege, von dem richtigen Instinkte geführt, daß diese einzelne Erscheinung doch nur der Herold einer immer mehr sich ausbreitenden und endlich unwiderstehlich werdenden Umwälzung im jüdisch-religiösen Leben sei, schleuderten sie das Verdammungsurtheil gegen diese neue Erscheinung, und behaupteten ihre Gesetzwidrigkeit durch und durch. Die Reform mußte sich vertheidigen. Sie that dies, indem sie sich auf den eigenen Boden des Angriffs begab. Sie sagte, beweist uns unsere Gesetzwidrigkeit. Vom mosaischen Standpunkte aus könnet Ihr die Gesetzwidrigkeit nicht behaupten, denn der ganze Gebetkultus steht gar nicht auf mosaischem Grunde, die Tora spricht keine Verpflichtung auch nur mit einem Buchstaben dafür aus. Auf prophetischem Standpunkte nicht minder. Aber auch nicht auf echt ta l m u d i sch e m Standpunkte. Kennt Ihr die Mischna Sota 7, 1. nicht, wo ausgesprochen ist: daß, mit Ausnahme des Priestersegens, Alles, selbst dp, '»!"& in jeder Sprache gebetet werden können? Kennt Ihr Sabb. 115, b. *) nicht, wo ausdrücklich gegen jedes aufgeschriebene Gebetbuch protestirt wird? Hat man sich bis zur Redaktion des Talmuds nicht die mannigfaltigsten Abweichungen gestattet? Was der Talmud hinsichtlich der Gebete als Verpflichtung verlangt, reduzirt sich auf sehr wenig. Also nicht das Streichen einer großen Zahl Gebete, nicht das Beten, selbst der an Umfang so geringen Urstücke in einer andern, als der hebräischen Sprache, verbietet der Talmud; das Beispiel der Uebersetzung in die damalige aramaische Volkssprache (Targum) noch zur Zeit des zweiten Tempels zeigt, daß an jüdischen Betstätten jede an- *) 'im min •»snttJD rnsm rams