Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 11 (10.3.1851)
- Date
- 1851-03-10
- Page
- Seite 127 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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187 dem 1. April eine neue Veränderung bevor. Die alte Filialpost in der Judenstadt wird nämlich mit diesem Tage aufgelöst. Sie beruhte auf einem Privilegium, durch welches der jüdische Briefempfänger für je einen Brief um einen Kreuzer mehr Porto zahlen mußte, als die Parteien in den übrigen Stadttheilkn, und war somit eine Art indirekte Sondersteuer, welche dem Prinzipe der Gleichberechtigung widersprach. Natürlich hat die Familie, welche seit hundert Jahren im Besitze dieses Rechtes steht, und nun plötzlich desselben beraubt wird, auf eine entsprechende Entschädigung gerechten Anspruch. Sie wird ihr auch gewiß zu Theil werden, so wie die bei jener Post bediensteten Individuen bei anderen Postämtern Verwendung erhalten werden. Wien, im Februar. Die für den sonntägigen Got lrsdienst israelitischer Handwerker komponirten deutschen Gesänge vom Obcrkantor Sulzer, läßt derselbe in eleganter Ausstattung erscheinen und bestimmt den Ertrag zur Errichtung eines Leichensteines für den vor zwei Jahren verstorbenen ausgezeichneten Chirurgen am israelitischen Spitale in Wien, Eduard Frankenstein. — —. In Galizien soll ein landwirthschastlicher Ver-; ein gegründet werden, um die Israeliten dieses Krönj tanbeS dem Ackerbau zuzuführen. Holland. Aus den» Haag, 2. Januar. Heute wurden unter der Begleitung von mehr als 3000 Personen, unter welchen der ganze Advokaten- und Richterstand, zum israelitischen Kirchhof die Ueberrefte des Herrn Ludwig Hasser, Bezirksrichters und Mitglied der Staaten von Südholland, gebracht. Am Grabe sprach der Dekan des Advokatenstand cs, Herr Justin van Gigch, die Rede. —. In Amsterdam hat sich eine Gesellschaft reicher Gl aubensgenossen gebildet, welche ein großes Haus mit Garten und Hof zu einer Schule für junge, beinittelte Israeliten, deren Erziehung ihre Eltern nur Israeliten anvertrauen wollen, gekauft. (Arch. isr.de Fr.) Frankreich. Straßburg, 15. Februar. (K. 3.) Herr Cremieur befindet sich seit einigen Tagen irn oderrheinischen Departement, wo er zu Gunsten seiner Glaubensgenossen in Altkirch, welche im Jahre 1848 durch räuberisches Gesindel geplündert und mißhandelt wurden, als Rechtsanwalt auftritt. Mehrere Gemeinden scheinen bedeutende Entschädigungen bezahlen zu müssen. .—. Im Departement dnTaucluse ist ein Israelit zum Inspektor der israelitischen Schulen nach dem neuen Unterrichtsgesetz erwählt worden, aber — es sind keine israelitischen Schulen da. (Arch. isr.) Straßburg, IS. Februar. (Köln. Z.) Der Prozeß, den die Juden im Sundgau wegen der im Jahre 1848 erlittenen Beschädigungen anhängig gemacht haben, ist noch nicht entschieden. Herr Cremieux ist der Sachwalter s-imer Glaubensgenossen. Zehn Gemeinden, welche in jener Zeit geplündert und sehr stark mißhandelt wurden, fordern zusammen eine Entschädigung von anderthalb Millionen Franken. Als Mehrere seiner Glaubensgenossen dem Herrn Cremieux Besuche machten, tadelte er fit sehr, daß sie bei den letzten Wahlen für einzelne Äeaktionäre gestimmt hätten. Er bemerkte ihnen, daß sie von der Reaktion Ghetto'S und Judengassen zu erwarten haben. Großbritanien. London, im März, Nach dem Jew. Cliron. haben viele Konservative ihre- Stimmen für die Zulassung der Juden in das Parlament zugesagt. Manchester, im März. (Privatmitth.) Durch die Anstellung des Rabbiners Dr. Schiller ist ein frisches Leben in die zahlreiche hiesige Gemeinde gekommen. Er predigt alle 14 Tage, halt jeden Sonntag einen Vortrag (nir"w), crthcklr zwei Mal die Woche Religionsunterricht, jeden Mittwoch „religiöse Auslegungen" über das Zeremoinalgesctz, und hat bereits eine Literaturgescllschaft unter dem Titel: man iTYin gegründet. Dieser rühmliche Eifer findet denn auch allgemeinen Anklang. RußlLNd. Warschau, im Januar. Die warschauer Polizeizeitung enthält in der Nriinmer 12 vom 12. v. M. eine Kundmachung des Admimistrationsrathes des Königreichs Polen, wonach ein« frühere Verordnung des k. Statthalters, betreffend dre Einhebung eines Ge-