Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 10 (3.3.1851)
- Date
- 1851-03-03
- Page
- Seite 114 (sequence 6)
- Language
- German
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114 einer geschichtlichen Nachweisung der früheren Leistungen überreichten. Czernowitz, im Januar. (Jüd. P.) Im hiesigen Kreisamte ist ein jüdischer Beamter, ein junger Mann, mit 400 fl. K. M. angestellt worden. —. (Privatmitth.) Die hiesige bedeutende und reiche Gemeinde will endlich daran gehen, ihre zerfallene Synagoge, durch deren Dach oft genug das Wasser des Himmels dringt, zu restauriren. PraK, 14. Februar. (Privatmitth.) Trotzdem die Synode ihr Ende bereits erreicht hat, fahre ich in den Berichten über deren letzte Sitzungen fort. Sitzung vom 20. Januar. E. Wehli nimmt die Kreisrabbinatsfrage wieder auf trotzdem, daß bereits in der Sitzung vom 17. darüber abgestimmt worden ist. Der Redner stellt den Antrag, es mögen den gegenwärtig im Amte stehenden Kreisrabbinern anstatt, wie früher beliebt worden, zwei Bezirke, nur einer, aber ein großer als Entschädigung zugewiesen werden. Es wird gegen diesen Antrag geltend gemacht, daß demnach mehrere Kreisrabbiner würden versetzt werden müssen, wodurch in den betheiligten Gemeinden nur Reibungen entstehen würden. W's. Antrag wurde nicht weiter erörtert. Ein ähnliches Schicksal hatte ein Antrag Wesse ly's in Betreff der Einsetzung eines Organs für die Regierung. Der Präsident bemerkte, daß, nachdem über den fraglichen Punkt bereits abgestimmt sei, die Debatte darüber nicht weiter fortgesetzt werden könne. — §. 12 wird verlesen: „Die Repräsentanz der Kultusgemeinde in nicht speziell religiösen Angelegenheiten ist der Kultusgemeindeausschuß. Dieser wird von der Kultusgemeinde aus ihrer Mitte frei gewählt." E. Wehli stellt den Antrag, es möge .für „speziell religiös" beliebt werden „rein religiös". Wessely meint, dem Ausschuss« müsse zustchen, auch in religiöse Angelegenheiten sich zu mischen, sonst wäre der Rabbiner ein Autokrat. Rapap ort bemerkt, der Vorstand sei nur Repräsentanz der Gemeinde in Verwaltungsangelegenheiten, in religiösen Angelegenheiten jedoch sei der Rabbiner Repräsentanz der Gemeinde. Kreisrabbiner Pick stimmt R. bei, indem er noch hinzufügt, daß es nothwendig sei, den Wirkungskreis des Vorstandes von dem des Rabbiners streng zu scheiden, um Konflikte zu vermeiden. Kämpf hält die Debatte über die Stellung des Rabbiners hier nicht am Orte. Der §. 12 möge unangetastet bleiben. Uebrigens — bemerkt der Redner — sei es eine Eigenthümlichkeit unserer Zeit, daß sich überall das Streben kund giebt, den Wirkungskreis des Rabbiners möglichst zu beschränken. Indessen giebt der Redner die Hoffnung auf eine Verständigung nicht auf. Landau ist der Ansicht, daß das Vorsteheramt mehr als ein bloßes Kassieramt sein müsse; er schlägt daher folgendes Amendement vor: „Die Repräsentanz der Kultusgemeinde ist der Kultusgemeindeausschuß; in rein religiösen Angelegenheiten führt der Rabbiner den Vorsitz." Kämpf warnt vor einer Uebereilung in der obschwebenden Frage. Der Redner giebt zu, daß der Rabbiner zunächst Lehrer der Gemeinde fei, und daß ihm nicht gezieme, in die Administration einzugreisen, aber ebenso wenig dürfe dem Ausschüsse oder dem Vorstande gestaltet sein, sich in religiöse Angelegenheiten zu mischen. In früherer Zeit, wo man bei der Vorsteherwahl auch auf religiöse Bildung und Lebensweise gesehen, hätte die fragliche Bestimmung weniger Bedenken eingeflößt; doch jetzt, wo ein theologisch gebildeter Vorsteher zu den größten Seltenheiten gehört, müßte eine solche Bestimmung den Ruin alles religiösen Lebens herbeiführeu. Der Redner versichert, daß er hier nicht als Rabbiner, sondern als Bekenner des Judenthums spreche; um dessen Fortbestand und Ehre ist es ihm zu thun. Man berufe sich nicht auf die Autonomie der Gemeinde, denn die proponirte Bestimmung würde nicht zur Freiheit, sondern zur Knechtung der Gemeinde führen. Man möge doch alle Leidenschaftlichkeit fahren lassen, und nicht aus Antipathie gegen diese oder jene Persönlichkeit— vielleicht wider Willen — der Religion tiefe Wunden schlagen. Das jüdische Volk — fährt der Redner fort — hat viele Jahrhunderte hindurch unbeschreibliche Leiden und Qualen seiner väterlichen Religion wegen geduldig hingenommen; und was bisher kein Feind im Stande war, das will man jetzt in der Athmosphäre der Freiheit mit eigener Hand vollbringen? Man möge dies beherzigen. Sollte jedoch die Abstimmung für die Verwerfung oderauch nur Modifizirun g des §. 12 aussallen, so würde er (der Redner) sich genöthigt sehen, sich mit einer Vorstellung an das hohe Ministerium zu wenden. (Aufregung.) — Es wird zur Abstimmung geschritten, und die Majori-