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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-03-03 · Heft 10 (3.3.1851) · p. Seite 115

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 10 (3.3.1851)
Date
1851-03-03
Page
Seite 115 (sequence 7)
Language
German
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115 tat entscheidet sich für die »»veränderteBeibehaltung des §. 12. E. Wehli will nochmals das Wort ergreifen, der Präsident verweigert es ihm, weil über den von W. berührten Punkt bereits abgestimmt sei. W. droht mit einem Protest gegen §. 12, weil dieser den Rabbiner zum Autokraten mache. (Fortsetzung folgt.) Prag, 19. Februar. (Pnvatmitth.) Der Anschluß der Josephstadt an die Altstadt steht nahe bevor; der Kreispräsident hat den Magistrat aufgefordert, ihm bis spätestens zum dritten März d. I. die betreffenden Aktenstücke vvrzulegen. Der dritte März! der Vorabend des ewig denkwürdigen Tages für die Juden des großen Kaiserstaates! Wir gestehen, wir erblicken in diesem Termin ein günstiges Omen. — Wiederum taucht das Gerücht auf, Dr. Kämpf habe die Genehmigung der Regierung zur Errichtung einer besondern Religionsschule für die Tempelgem einde erhalten, llns scheint dieses Gerücht diesmal nicht ganz ohne. PreHburg, 18. Februar. Die Frage wegen der Ertheilung des Bürgerrechts an den ersten Vorsteher der hiesigen israelitischen Gemeinde, Herrn Markus Schay, fand endlich ihre Lösung. Nachdem der Gemeinderath auf die Anfrage der obersten Distriktsbehörde, ob die Person des Bittstellers oder das Prinzip angefochten worden sei, vemeinend geantwortet hatte, war der schwebende Streit bereits entschieden. Der Herr Obergespan ertheilte dem Rekurrenten aus Grundlage des §. 1 des mit der Reichsverfassung erfloffenen kaiserlichen Patentes vor» 4. März 1849 mittelst Erlaß vom 16. Februar 1851 das Bürgerrecht der Stadt Prcßburg und setzte somit, unter Freilassung der weitern Berufung an die Sladthalterei, den vielbesprochenen Gemeinderathsbeschluß vom 9. Januar 1851 außer Kraft. Preßburg, 21. Februar. Herr Markus Schay ist Bürger geworden; der Gemeiriderath hat in seiner gestrigen Sitzung den Erlaß der Distriktsregierung in allen Theilen angenommen. Die Gerüchte von Selbstauslösung des Repräsentantenkörpiers, von dem Einschlagen des Rekursweges Seitens der Majorität u.s. w., zerfallen somit in Nichts, und e§ bleibt von dem ganzen unerquicklichen Streite kaum etwas mehr übrig als das— Separatvotum eines Einzelnen. (Preßb. Z.j Großbritanieri. London, 7. Februar. Zn der gestrigen Llnterhaussitzung verlangte Page Weod zu wissen, ol> Lord I. Russell in Folge des Votums vom 5. August eine neue, den Abjurationseid betreffende Bill einzubringen beabsichtige. Lord I. Russell erklärt, er werde dies bei der ersten sich darbietendenGelegenheit thur. Als P. Wood fragt, wann er diezu thun gesonnen sei, entgegnete Lord I. Russell, er könne das Verfahren, welches er einschlagen wolle, erst dann näher bezeichnen, wenn die höchst wichtige Motion, welche >r morgen einzubringen beabsichtige, erledigt sein werde. Man sieht hieraus, daß i» der diesjährigen Session schwerlich die Frage, ob ein Jude in's Parlament eintreten dürfe, zur Erledigung kommen wird. —. Am 18. Januar ist ber 1>r. Schiller in sein Amt als Rabbiner der (nach London größte«) Gemeinde zu Manchester bei feierlichem Gottesdienst eingeführt worden. London, 19. Februar. In der heutigen Sitzung des Unterhauses kündigte Lord John Russell an, er werde am nächsten Montag den Abjurationsiid der Juden zur Sprache bringen. Rußland. (C. C.) Der Kaiser von Rußland hat folgende zwei Ukase erlassen: 1) In Betracht der vork««irncnden Unregelmäßigkeiten bei der Aushebung der Juden zu Rekruten, befehlen wir, daß von nun an für jeden zum Termine nicht abgelieferten jüdischen Rekruten, außer dem fehlenden noch drei Juden aus der Gemeinde, und zwar Solche, die nicht jünger als 2V Jahre sind, ausgehoben werde» sollen. 2) In Erwägung des Rückstandes der von jüdische» Gemeinden zu leistenden Abgaben, befehlt ich, daß diejenige Gemeinde, welche die auf sie jährlich repartirte Rückstandszahlung nicht leistet, für jede zweitausend Rubel einen erwachsenen Juden aus ihrer Gemeinde einzustellen habe.

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