Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 10 (3.3.1851)
- Date
- 1851-03-03
- Page
- Seite 112 (sequence 4)
- Language
- German
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112 verholten Freiheit, alle Gebete, mit sehr geringer Ausnahme*) in jeder beliebigen Sprache beten zu können, das faktische Bestehen des ganzen Gottesdienstes aus hebräischen, zam Theit aramäischen Gebeten, von denen insonders die PLutim in einem völlig entarteten Hebräisch abgefaßt sind. Wir dürfen diese geschichtlichen Resultate an sich nicht von unserm heutigen Standpunkte aus beurtheilen. Wenn wir dasselbe Resultat zu derselben Zeit auch in anderen Kirchen wiedersinden, wenn wir sehen, daß Lnsonders die katholische Kirche darum weil sie, schon durch ihr Hauptdogma gezwungen, ebenfalls an den mosaischen Opfeckultus anknüpfte, ebenfalls bestimmte Zeremonieen und Formeln als Ersatz desselben hinstellte, nicht minder die vorgeschriebenen Gebete häufte, nicht minder für diese eine Sprache beibehielt, die nicht die des Volkes, sondern der Kirche war, die lateinische — so müssen wir hierin eine welthistorische Richtung des Menschengeistes erkennen, die in sich zu ihrer Zeit ihre Berechtigung aus dem Geiste der Zeit trug. Nachdem aber die schöpferische Kraft der Synagoge hinsichtlich des Gebetkultus in der Massenhaftigkeit desselben sich erschöpft hatte, trat mit dem löten Jahrhundert ein Stillstand ein, der bis zum Beginn des jetzigen Jahrhunderts dauerte. Er fiel zusammen mit jenem Stillstand des jüdischen Geistes überhaupt Ln den letzten Jahrhunderten, als die vollendete Ausschließung aus der Gesellschaft, von aller Wissenschaft und Kunst, die tiefe Zurückgedrängtheit nach den blutigsten Verfolgungen, die schneidendste Demüthigung die Juden in den engsten, geschlossensten Kreis gebannt hatte, und die ungeheure Geisteskraft, die in diesem Stamme wohnt, wie beraubt, wie im Schlummer der Ohnmacht gefesselt hielt. Nichts natürlicher, als daß in diesen Zeiten, wo ja auch außerhalb des Judenthums die Zopfzeit ihr dürres Szepter führte, der jüdische Gebetkultus immer tiefer, bis zur äußersten Geschmacklosigkeit, bis zur formlosesten Formenhaftigkeit sank. Der Geist war aus dem Wort noch mehr entwichen, als ehedem aus dem Opserkultus; die bleiche Lippe sprach wol noch das Gebetwort in inner- *) Sota 32, 1. '-di Ynöb bss iba, worunter trfp, das Tischgebet rc., so daß nur das Bekenntniß bei den Erstlingen, das bei der NL^bn Zusprechende, die mb*p*i n’D'nn, der Priestersegen u. s. w. in hebräischer Sprache zu sagen wären. Maim. Abschn. Berach. 1, 6. rrD'-DJn bsi .yirab bM sicher Erregtheit, aber der Geist weilte wo anders. Jene herrlichen Sprüche der alten Weisen im Talmud über wahre Andacht, wahre Begeisterung, wahrhafte Innerlichkeit beim Gebet, waren längst vergessen; aber jede Vorschrift der Kultusform wurde mit der peinlichsten Aengstlichkeit geübt. Aber der Geist war doch nicht beschäftigt; darum kam es Jedem nur darauf an, die vorgeschriebene Form abzuthun; aber Geräusch, Geschwätz, Tumultuositär hineinzumischen, galt kaum als Sünde. Die ewige Wiederholung Eines und Desselben ließ auch den kalt, der die Sprache verstand; die große Mehrheit, die sie immer weniger verstehen lernte, mußte von der Unthärigkeit des Geistes wahrend eines so langen Gottesdienstes bis zur Frivolität verleitet werden. Allerdings wachte noch an der Pforte der Synagoge das tief eingewurzelte, von Jedem mit der Muttermilch eingesogene Gebot der Verpflichtung zum Sprechen aller dieser Worte, zum Neben aller dieser Formen. Aber mit dem Augenblicke, wo die gefesselte Geisteskraft im jüdischen Stamme vom Zauberbann gelöst ward, und mit einem merkwürdigen Umschwung, mit einer riesenhaften Entpuppung in einem halben Jahrhunderte nachholte, worüber sie vier Jahrhunderte geschlummert hatte — mußte auch die Macht der Gewohnheit ihre unbedingte Herrschaft verlieren. Sehen wir zu, welche die Wirkungen in dem ersten halben Jahrhundert war, das wir vor Kurzem beschlossen haben. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 23. Februar. Mit Folgendem überrascht uns das jüngste Justizministerialblatt: Nach dem Gesetze vom 23. Juli 1847 dürfen ausländische Juden ohne Genehmigung des Ministers des Innern weder als Rabbiner und Synagogenbeamte, noch als Gewerksgehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten angenommen werden; die Ueberschreitung dieses Verbots zieht eine Geldbuße von 20—300 Lhlr. oder vcrhältnißmäßige Gefängnißstrafe nach sich. Neuerdings hat der Minister des Innern die Befugniß zur Ertheilung oder Versagung dieses Konsenses den Provinzialregierungen delegirt. Mit Rücksicht hierauf sind die Beamten der Staatsanwaltschaft vom Justizmini-