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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-02-17 · Heft 8 (17.2.1851) · p. Seite 88

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 8 (17.2.1851)
Date
1851-02-17
Page
Seite 88 (sequence 4)
Language
German
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88 Schöpfung; an die Stelle des Opferkultus trat der Gebetkultusz an die Stelle des Tempels trat die Synagoge; ihre Geschichte soll uns das nächste Mal beschäftigen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt, 24. Januar. Ueber den Bestand und Fortgang des hiesigen Vereins zur Beförderung der Handwerke unter den israelitischen Glaubensgenossen liegt der 24. und 25. Jahresbericht vor unS. Es wird darin die empfindliche Verringerung der Einnahmen beklagt, die den Verein in die Nothwendigkeit versetzte, das Maaß der Unterstützungen möglichst zu beschränken, so daß in dem letzten Jahre (1849— 1850) nur 12 Lehrlinge ausgenommen werden konnten. Die Zahl der Unterstützten war damit auf 735 gestiegen. Diese vertheilten sich ihrer Heimath nach auf folgende Länder: 401 sind aus dem Großherzogthume, 116 aus dem Kurfürstenthume, 44 aus der Landgrafschaft Hessen, 22 aus dem Königreiche Baiern, 96 aus dem Herzogthume Nassau und 56 aus hiesiger Stadt gebürtig. Unterricht in Hilssfächern ihrer Handwerke erhielten 13, an 89 wurden Kleidungsstücke verabreicht, 23 erhielten monatliche Geldunterstützungen und 20 Gesellen wurden zur Wanderschaft ausgerüstet. Berlin, im Februar. Der 14. Jahresbericht über die Bekleidung der dürftigen Zöglinge der hiesigen jüdischen Gemeindeschule, abgestattet von Baruch Auerbach und Herrn Benda, ergiebt folgende erfreuliche Hauplresultate. In den 14 Jahren ist 1491 Kindern, jährlich also über 100, die Wohlthat der Bekleidung geworden. Vollständig bekleidet wurden 216; die übrigen theilweise. Im verwichenen Jahre wurden 287 Thaler für diesen Zweck verwendet. Erheblich erscheint dabei die Ausgabe von 40 Thaler für einen Boten, und von 8 Thlr. 19 Sgr. für den Druck des Jahresberichts. Ueberhaupt dürften bei Instituten dieser Art seltnere, oder wohlfeilere Berichterstattungen empfehlenswerth sein. (Die letztere Bemerkung ist in fast allen jüdischen Gemeinden den wohlthätigen Vereinen zu empfehlen. Botenlohn und Berichterstattung zehren einen großen Theil der Einnahmen weg. Da nun im Durchschnitt Alles aus denselben Beuteln kommt, so müßten sich die Vereine zu diesem Zwecke, gemeinschaftlichen Boten und Berichten, vereinen. Red. d. A. Z. d. Jud.) Köln, 5. Februar. (Privatmitth.) In beifolgender Eingabe an das Ministerium erhalten Sie den Beschluß des am 29. und 30. vor. Mts. hier stattgehabten Kongresses, dem hoffentlich die Mehrzahl der Gemeinden Rheinlands und Westphalens sich anschlicßen werden. Desgleichen sind die Hauptgemeinden der übrigen Provinzen des Staats von diesem Vorhaben in Kenntniß gesetzt und ihnen die betreffenden Aktenstücke mit der Bemerkung mitgetheilt, daß ähnliche Schritte in allen Provinzen von der besten Wirkung sein dürften. Es waren Vertreter folgender Gemeinden zugegen: Köln, Aachen, Trier, Kreuznach, Essen, Siegburg, Deutz, Mühlheim, Remagen, Frechen, Bergheim, Soest, Paderborn und Neukirchen. Einem hohen Staatsministerium nahen sich die Vertreter israelitischer Gemeinden Rheinlands und Westphalens mit der gehorsamsten Bitte, ihrem nachfolgenden Gesuche ein geneigtes Ohr zu leihen. Der tz. 13 der Verfassung bestimmt, daß Religions. gesellschaften, welche keine Korporationsrechte haben, diese Rechte nur durch besondere Gesetze erlangen können. Wir wollen es einem hohen Ministerium nicht verhehlen, in welcher traurigen Lage sich unsere Gemeinden befinden, weil ihnen eine allgemeine gesetzliche Organisation fehlt. Ohne den Besitz von Korporativnsrechten sind unsere Gemeinden völlig rechtlos; die von ihren Vorständen eingeleiteten gerichtlichen Klagen werden zurückgewicsen, weil ihnen die Eigenschaft einer juristischen Person fehlt; sie können weder Grundeigenthum erwerben noch veräußern, weder Kapitalien aufnehmen, noch verleihen. Durch diese Uebelstände werden aber unsere Ge» meindeverbände nach und nach der Auflösung entgegengeführt. Unsere bestehenden Religionsschulen, deren Erhaltung gewiß auch dem Staate gleich sehr am Herzen liegen muß, können ohne gesetzliche Basis ihre

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