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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-02-10 · Heft 7 (10.2.1851) · p. Seite 75

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 7 (10.2.1851)
Date
1851-02-10
Page
Seite 75 (sequence 3)
Language
German
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75 Heils die Sprachforschungtheils die Vergleichung der einzelnen Zeichen, wie sie Ln verschiedenen Partieen des Kultus immer wieder verkommen, theils der Blick ans die wenigen Falle, in welchen einer si)mbotischen Form die Bedeutung gleich zur Seite gestellt ist, wie bei Len , Redner glaubt in seinem Bibelwerke fci* Sache einen bedeutenden Schritt vorwärts gebracht zu haben, muß aber beschränkten Raumes halber hinsichtlich der Beweisführung und Spezialitäten auf dasselbe verweisen, und kann nur den allgemeinen GedankeninhE, me ihn seine Forschung ergeben hat, in Umrissen seinen zesch. Zuhörern hier vorführen. Auch hier müssen wir die Kultusstätte und Len Opferkultus besonders betrachten, beginnen aber mit dem Letztem, als dem zugänglichem. Die hauptsächlichste Ansicht, die bisher über den Opferkultus vorhanden war, ist die rabbinische Ansicht, welche auch in der christlichen Kirche die meisten An- Langer fand, d. i. die s. g. juridische, nämlich: die Sünde des Menschen geht auf das Opferthier über, welches statt des schuldigen Menschen den Tod erleidet; düs Thier ist also Stellvertreter des Menschen, und wird statt dessen bestraft (iiasa nnn ich nnn mnirü Ramban). Diese Ansicht ist leicht zu beseitigen, denn nach ihr müßte die Tödtung des Thieres der Hauptcekt sein, wahrend diese nicht einmal vom Priester geschah; die als Dankopfec hätten gar keinen Sinn; und die Schrift nennt niemals den Tod, sondern nur d^s Blut des Thieres als Sühnmittet; abgesehen von dem vollständigen Widerspruch auf moralischem Gebiete, in welchen dann der Mosaismus mit sich selbst gerielhe.' Allerdings hat die christliche Kirche ihr Dogma vom Tvde ihres Stifters auf diese Ansicht vom Opfer gegründet, aber die Synagoge, indem sie die Gebete an die Stelle der Opfer setzte, widerspricht jener Ansicht gänzlich. — Feiner ist die Ansicht des berühmten Alscheich, der durch Buße, Sündenbekenntniß und das Handeauflezen die Kraft der Sünde auf das Thier übertragen und mit ihm vernichten läßt. Auch Bähr sieht in dem O^ec nur, daß im Blute des Thieres der Nephesch (das Leben) stellvertretend hingegeben wird für den Nephesch des Menschen. Allein hier ist überall nur an den einen Akt deS Opfers, die Tödtung und das Sprengen des Blutes gedacht, wohingegen die Schrift die Opfer gerade am Öftersten 'n „Feuerung des Ewigen" nennt, also b»a$ Verbrennen der Opferstücke hervorhebend, und das allgemeinste und bedeutsamste Opfer Ganzopfer vom Verbrennen den Namen führt. Gehen wir näher ein, so erkennen wir in der mosaischen Opserhandlung drei hauptsächlichste Verrichtungen. 1) Das Händea uflege», das aber weder die Imputation der Sünde auf das Thier nach den Rabbinen, noch die Weihe zum Tode nach Bahr, sondern, da wir dasselbe begegnen, als Iosua von Mose zu seinem Nachfolger Mnnm 4 Mos. 27, 20.), als die Leviten statt der Israeliten zir Priesterdienern bestimmt wurden, nichts anders als die Jdentifizirung des Gegenstandes mit dem H än deauflegenden bedeutet: der Gegenstand wird hierdurch integrirender Theil des Händeauflegenden selbst und bewirkt für diesen Alles, was er bewirkt. 2) DaS Sprengen de§ Blutes, welches, nach dem Ausdruck der Schrift selbst, die Sünde sühnt Cisd bedeckt), nicht in ihrem moralischen Theile, denn dies mußte voraufgehen, sondeen insofern die Sünde die Verbindung mit Gott, die Heiligung des Menschen verletzt und stört. Das Blut bleckt die Sünde, indem es die sündhafte Persönlichkeit, bm Nephesch, an die Heiligthümer bringt. 3) Das Verbrennen des Thieres oder seiner Fettstücke. Die Schrift nennt dies aber nie tpiü „verbrennen", sondern stets ,M Rauch aufgehen lassen"; sie will also nicht durch das Werbrennen die Vernichtung, sondern die Auflösung in aufsieigende Rauchwolken bewirken; so daß hier der Begriff nur sein kann: das Aufgehen des Sittlich-Irdischen in das Unsichtbar-Göttliche durch Lästerung vom Körperlichen. Diese drei Akte fehlen bei keinem mosaischen Opfer, so daß also dieses nur aus allen drei Momenten verständlich ist. Zuerst wird ein Repräsentant des äußerlichen Besitzthums zu einem integrirenden Theil des menschlichen Selbst erhoben; dann ermittelst des Nephesch desselben im Blute der Nephesch des Menschen durch die Vereinigung mit den Heiligtümern von aller, die Heiligung hindernden Sündhaftigkeit befreit; dann erst in der Verflüchtigung der materiellen Theile des Opserthieres in aufwirbelnde Rauchwolken die Erhebung des Menschen zu Gott, zum Göttlichen symbolisch bewirkt. Die eigentliche Bedeutung des mosaische« Opfers ist demnach: die Annäherung des im Materiellen befangenen Menschen an Gott durch die Loslösung des Menschen aus dem materiellen Zustande und

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