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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-02-03 · Heft 6 (3.2.1851) · p. Seite 70

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 6 (3.2.1851)
Date
1851-02-03
Page
Seite 70 (sequence 10)
Language
German
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70 Opfeckuttus ein wohnenden Gedanken nachzuforschen. Welches war der Gedankeninhalt dieser großen Institution? welcher war er insonders vom mosaischen Standpunkte aus? Diese schwierige Frage wollen wir uns in der zweiten Vorlesung zu beantworten suchen. Kann ein jüdischer Lehrer an einer Volksschule unterrichten? Gegen den in No. 46 und 47 d. Bl. v. I. gegebenen Bericht über die Anstalt zur Ausbildung israelitischer Religionslehrer und Vorsänger im Herzogthum Nassau vom Bezirksrabbiner vr. Hochstadter hat ein evangelischer Psarrer S—z im Naffauischen Schulblatt eine „Verwahrung" gegeben, deren Hauptstelle folgende ist: „Es laßt sich nicht verkennen, daß eine Verwendung von Israeliten in den elementaren Unterrichtögegenstanden an den Volksschulen des Landes allerdings für deren Förderung im Lehrgeschicke sehr erfolgreich wirken dürfte. Indessen so lange die Elementarschulen des Landes noch den Eharakter „christlicher Volksschulen" bewahren, durch gewaltthätige Neuerung ihrem ursprünglichen Wesen noch nicht ganz entfremdet sind; so lange also diese Schulen noch auf dem innigsten Jneinandergreifen religiöser Erziehung und elementarischen Wissens beruhen und ihren Bestand auf solcher Grundlage pflegen: — wird es nicht blos einen Widerspruch in sich schließen, sondern auch ein fremdartiges und selbst feindliches Ausdrängen sein, Angehörige des Judenrhums, auch selbst nur in der Stellung von Lehrgehilfen für elementare Gegenstände, mit der Erziehung christlicher Zugend zu beauftragen. So weit werden die Eingriffe eines modernen Staates nicht gehen wollen. Auch folgt aus der bürgerlichen Gleichstellung der Juden noch nicht die Aufhebung des Charakters christlicher Volksschule, selbst wenn Berufung auf die Bestimmungen der Grundrechte noch längere Zeit einen Schein von Stichhaltigkeit in dieser Hinsicht haben sollte. Die Staatsgewalt hat diesen Charakter noch nicht zerstört, ebensowenig etwaiges Verlangen des wirklichen Volkes. Zudem sind es nicht „Vorurtheile früherer Zeiten", das eigenthümliche Gepräge und das hierdurch bedingte Gedeihen öffentlicher Volkserziehung auf christlichem Grunde sorgsam zu wahren. Einem Jeden das Seine! Der Staat wird darum auch das Unding einer Volksschule fern zu halten haben, wo Bejahung und Verneinung höchster Wahrheit entweder Hand in Hand gehen, oder der trostlosen Oede der Entleerung von allem bestimmten Glaubensleben ausgeliefert sein sollen." — Hierauf ließ der Dr. Hochstädter folgende Replik in demselben Nassauer Schulblatte erscheinen: Die Aufgabe der Volksschule erstreckt sich bekanntlich auf die moralische Erziehung und den elementaren Unterricht der Jugend. Daß nun eine solche Erziehung nur auf der Grundlage wahrer Religiosität gedeihen kann, geben wir gewiß recht gern zu; ja, noch mehr — um diesen Begriff von den Schwankungen philosophischer Ansichten fern zu hatten — soll die moralische Erziehung auf dem positiven Grunde des geoffenbarten göttlichen Wortes beruhen! Was nun Herr S—z eine christliche Erziehung nennt, das heißen wir wol mit historisch größerm Rechte eine „moralisch-religiöse" oder, wie gesagt, sogar eine „positiv religiöse". Denn man braucht nicht einmal Geistlicher zu sein, um zu wissen, daß die positive Morallehre des Christenthums vollkommen in den Schriften des sogenannten Alten Testaments enthalten, also für den wahren Bekenner des Judenthums schon vorhanden ist. Als man nämlich Jesum — der die Schriften Moses und der Propheten kannte, und die geoffenbarte Wahrheit in denselben als das ewige Wort Gottes betrachtete — fragte: „Meister! welches ist das größte Gebot im Gesetzbuche (Mose's)?" so führte er wörtlich die Worte Mose's an, indem er sprach: „Du sollst lieben Gott deinen Herrn, mit deinem ganzen Herzen, mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Vermögen! (5. Mos. 6, 5.) Dies ist das erste und größte Gebot, und das zweite, ihm gleichkommende, tautet: Du sollst lieben deinen Nächsten wie dich selbst. (3 Mos. 19, 19., vergt. auch Vers 34.) In diesen beiden Geboten ist das ganze Gesetz und die Propheten begriffen." (Matth. 22, 36—40.)*) *) Selbst die praktische Erklärung des Gebotes der Nächstenliebe, wie sie in Matth. 7, 12 gegeben ist, wurde schon früher von dem jüdischen religiösen Oberhaupte Hillel, Großvater des Gamaliet, ausgesprochen, welcher Letztere bekanntlich ein jüngerer Zeitgenosse Jesu und Lehrer des Apostels Paulus gewesen (vergl. Talmud Traktat Sabbat 31, 6). Ich führte hier beispielsweise das zunächst liegende Thema an; und sollte es nicht schwer halten, auch hinsichtlich der übrigen ewig wahren Lehren der positiven Religion nachzuweisen, daß sie schon im Alten Testamente wurzeln! Denn was das sogenannte spezifische (resp. mystische) Christenthum anlangt,

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