Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 6 (3.2.1851)
- Date
- 1851-02-03
- Page
- Seite 71 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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71 Der Begriff der positiven Religion ist ein so vollkommener und in sich abgeschlossener, daß die geoffenbarte- (göttliche) Wahrheit auf Seiten der Religion selbst eine Vervollkommnung weder bedarf, noch zuläßt. Die Vervollkommnung liegt vielmehr an uns, daß nämlich Unser Geist immer tiefer in jene ewige Zrkenntniß dringe und unser Herz für jene heiligen Vorschriften immer mehr empfänglich werde! Der jüdische Religionslehrr« unserer Zeit achtet darum Jesum — odschon derselbe für ihn nichts Neues lehren konnte — als einen der größten Wohlthater der Menschheit, welchc« die überkommene Morallehre der göttlichen Offenbarung hinaus in die heidnische Welt getragen, und dadurch dem schon damals absterbenden Heidenthume volLends den Todesstoß gegeben. - Sie ersehen daraus, daß das wahre (nickt mystische) Christenthum mit dem reinen (biblischen) Jndenthume enger verbunden ist, als es so manchen Phariffäern, Jesuiten und Pietisten lieb sein mag!! Soweit über die moralisch-religiöse Erziehung der Volksschule. Was nun den Religionsunterricht d«er Schuljugend — wohin auch die biblische Geschichte M rechnen ist — antangt, so steht hier freilich der bcfon b-ece Einfluß -konfessioneller Ansichten des Lehrenden zu b efürchten; allein in diesem Falle wäre es rein Sache des betreffenden Geistlichen, den Religionsunterricht der Jugend seiner Konfession selbst zu ertheilen, wie Solches auch ein Geneialerlaß hoher Staatsregierung vom Jahre 1846 vorscl-reibt. „Jedem das Seine!" geben wir dem Einsender der rubriZicten Verwahrung zurück! Denn, wenn nian dem Elennntarlehrer diesen mehr konfessionell christlichen Unterricht zumuthen möchte, so könnte es leicht dcrhin kommen, daß den Katholiken ein evangelischer Schullehrer — u»d umgekehrt — nicht genüge; wodurch mc wiederum an der Stelle unserer Humanität verbreitenden Kommunalschulen jene, dem Fanatismus holden Konfessionsschulen früherer Zeiten bekämen. — Gesetzt «aber, der christliche Geistliche wäre hie und da verhindert, seinen konfessionellen Unterricht so man den allgemeinen bi bl ischen Religio nsunte reicht durchaus dazu stemso gloube ich — und gewiß auch viele wackere und aufgeklä«te christliche Pädagogen — daß dies zu einer moralischen Jugenderziehung weder erforderlich noch zweckdienlich ist! vr. Höchst. petn will —' selbst zu ertheilen, und bedürfte deshalb der Aushilfe eines der Elementarlester; dann versteht es sich von selbst, daß er sich hierzu des ihm konfessionell verwandten und nicht des jüdischen Hilfslehrers bedienen würde. Was aber die eigentlichen Lehrgegenstande der Elementarschule (wie z. B. Lestu, Schreiben, Rechnen, deutsche Sprache, Formenlehre^ Zeichnen, Geographie, Naturkunde und selbst der GeslRUgunterricht und die vaterländische Geschichte) mit dern konfessionellen Bekenntnisse des Lehrers zu schaffen \}it, will uns nicht einleuchten. *) Mag die unselige Reaktion unserer Tage immerhin trennen, der höhere Genius «nsers Jahrhunderts, von dem Allvater gesendet, wird ein(t dennoch dieMenschheit einigen! „Denn, Herr über dae Gesinnungen ist Gott, und von ihm werden die Geschicke bestimmt!" (1 Samuel 2, 3.) (Langenschwalbach.) vr. Hochstädter. *) In einigen kleineren deutschen Staaten, wie z. B. im Weimarkschen, werden bereits die Kommunalschulen von christlichen und jüdischen Lehrern gemeinschaftlich bedient, ohne daß die betreffenden Geistlichen ihren Pflichten etwas vergeben. Dr. H. Anzeiger. Zn demselben werden Annoncen alüi Art gegen ll/i Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile auS Petitschrift oder deren Raum so wie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Derlagshandlung. €3r’ Bei der Gemeinde im Leobschütz (Schlesien) findet zum 1. April oder spätestens 1. Juli c. ein unverheirateter Kantor und Lehrer eine Anstellung, der einen Gottesdienst mit Leitung eines «Chors abhalten und Unterricht in deutschen und hebräischen Elementargegenständen ertheilen kann. Das Gehal.t ist 200—250 Thlr. jährlich. Bewerber haben ihre Gesuche portofrei einzusenden und sich persönlich vorzil stellen. Anzeige. &5T' Zu Ostern d. I. wird die Lehrer-, Vorsänger¬ und Schachterstelle der hiesigen Gemeinde vakant. Die Stelle bringt außer dem Schachtngelde 65—70 Thlr. Krt. nebst freier Station ein. Hiernrrf Reflektirende, welche zugleich Religion- und Elementarunterricht ertheilen können, wollen ihre Offerten franko dem Unterzeichneten Vorstande einsenden. Mehle bei Elze, Januar 1851. A. SÄHapfel, Vorsteher.