Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 6 (3.2.1851)
- Date
- 1851-02-03
- Page
- Seite 66 (sequence 6)
- Language
- German
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66 er meint, das Land habe sich laut und deutlich genug über das Kreisrabbinat ausgesprochen, als daß die Herren Kreisrabbiner jetzt von dieser Debatte überrascht sein könnten. Endlich siegte doch die Besonnenheit, und man verschob die Beschlußfassung bis auf den andern Tag. §. 9 wird verlesen: Die Art und Weise der Beschaffung der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Kultusgemeinde ist jeder Gemeinde selbst überlassen. Wird einstimmig angenommen. — §. 10 wird verlesen: Wenn die Kultusgemeinde sich hinüber bis zu dem weiter unten (§. 45) bestimmten Termin nicht einigen kann, so hat die politische Behörde selbstständig einzugreifen. Zu diesem §. kam noch hinzu, daß der Ausschuß in diesem Falle zu vermitteln habe. Unterdessen hatte die Glocke Eins geschlagen, und die Sitzung wurde aufgehoben. Sitzung vom 17. d. Auf der Tagesordnung steht die aufgeschobene, aber nicht aufgehobene Kreisrabbinatsfrage. Wessely tritt mit einem neuen Anträge auf. Die Eintheilung in Orts- und Bezirksrabbinate solle zwar bleiben, nur sollen die gegenwärtig im Amte stehenden Kreisrabbiner anstatt eines zwei Bezirke erhalten. Eisler, Bondy, Bischützky und L. Pick sprechen dagegen. Kämpf setzt Wessely's Vorschlag auseinander und weist nach, daß dieser im Wesentlichen mit dem neuen Entwurf übereinstimme, was W e ss e l y vollkommen anerkennt. Nun treten die Kreisrabbincr für ihre gefährdete Sache in die Schranken. Die Reihe eröffnet Mahler; mit gedämpfter Stimme erklärte er, daß er bereit sei, jedem Beschlüsse der Mehrheit sich zu fügen; nur bitte er, man solle seine materielle Lage nicht aus den Augen verlieren. Während nun von allen Seiten dem sichtbar Ergriffenen die beruhigendsten Versicherungen gegeben werden, verwahrt sich Kreisrabbincr Pick gegen die Worte Mahlers, indem er dieselben blos für des Letztern persönliche Meinung erklärte. Hierauf legte Kreisrabbiner Kafka für das Kreisrabbinat eine Lanze ein. Er behauptet, diesem Institut verdanke man die Erhaltung des Judenthums in Böhmen; wolle man dies aber nicht zugeben, so müsse man konsequenter Weise auch das Bezirksrabbinat vermeiden, da dieses im Grunde nur eine zweite Ausgabe des Kreisrabbinats in kleinen» Format sei; nur frage es sich, ob die neue, vermehrte Ausgabe als eine verbesserte betrachtet werden könne. Die Versammlung scheine das Kreisrabbinat wie eine alte Uhr zu betrachten, an die man — wenn sie nicht mehr gehen will —immer mehr Gewichte hängt, um sie in Gang zu bringen. Indessen hätte die Vermehrung der Kreis, rabbiner das Gute, daß die Roth, die bisher auf neun Personen lastete, fortan auf dreißig vertheilt werde, wodurch Jenen die Bürde erleichtert werden würde. Schließlich bat er seine jüngeren Kollegen um Schonung und Theilnahme für ihre älteren Amtsbrüder. Bei diesen Worten glänzte eine Thräne im Auge manches Mitgliedes. Nach Kafka nahm Kreisrabbiner Pick das Wort. Dieser warnt vor der Kreirung des Bczirksrabbinats, weil es nothwendig zur Zentralisation führen müsse, die das Grab der religiösen Freiheit sein.würde nach beiden Richtungen hin. — Aber alle diese Worte prallten ab an den steinharten Herzen der Versammlung — die Aufhebung des Kreisrabbinats wird votirt. Rapoport, Kämpf, Hamburger u. A. haben zwar nur bedingt für die erwähnte Aufhebung gestimmt, — allein das wird den Sturz des Kreisrabbinats nicht verhindern. §. 11 wird verlesen: Jedem Mitglied der Kultusgemeinde steht das Recht zu, von den Instituten derselben den allgemein üblichen Gebrauch zu machen. Wird einstimmig angenommen. Die Sitzung wird um 1 Uhr ausgehoben. Bösing, 12. Januar. Bekanntlich wurden in Folge der im April des Jahres 1848 gegen die hiesigen Israeliten verübten Erzesse auch sechszehn hieher gehörige Individuen verhaftet, indem sie erwiesener Maßen Theil daran genommen hatten. Die inzwischen eingetretenen kriegerischen Zustände verzögerten die Untersuchung und Aburtheilung; nach Beendigung der Krisis wurde jedoch diese Angelegenheit weiter verhandelt, und die Betheiligten vor Kurzem zu Arrest- und Geldstrafen verurtheilt. Die Urtheile wurden vom Oberappellationsgerichte bestätigt und werden den Betreffenden am 22. d. kundgemacht werden. (Pr. Z.) Krakau, 17. Januar. Heute wurde vom Stadtrathe die Hauptberathung über die Angelegenheit der Abgebrannten gepflogen. Der Vorschlag, vicrprozentige Pfandbriefe als Sicherstellung der Anleihe anzukaufen, scheiterte, und daS ganze Projekt der Delegirten wurde verworfen. Bei der Berathung der Garantiefrage haben die israelitischen Räthe erklärt, daß sie den entfallenden Theil der Garantie nur dann