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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-01-27 · Heft 5 (27.1.1851) · p. Seite 53

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 5 (27.1.1851)
Date
1851-01-27
Page
Seite 53 (sequence 5)
Language
German
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58 griffen auf den Entwurf, gegen die frühere Bestimmung, auf einzelne Paragraph»» eingegangen. Er glaube daher die Entgegnung damuf bis zur Debatte über die einzelnen Paragraphen verschieben zu können und wolle sich jetzt blos auf die Rechtfertigung des Entwurfs gegen die Einwürfe tim Allgemeinen beschränken. Nachdem der Redner die wesentlichsten der erhobenen Einwendungen resimirt hatte, bemerkte er, daß der Entwurf in einem Hellern Lichte erscheinen würde, wenn man folgende Punkte in's Auge fasse. Es frage sich nämlich, ol>' der Staat an der fraglichen Regelung ein Interests habe; werde dies bejaht, so spreche man ihm auch bas Recht zur Forderung dieser Regelung zu. Der Staat habe aber ein Interesse daran, daß Hunderltausende seiner Angehörigen nicht ohne religiöse Pflege bleiben, demnach stehe ihm auch das betreffende Äecht zu. Daraus folge aber auch die Nothwendigkeit von Kultusanstalten und Kultusbeamten. Den Redner zählt nun mehrere Paragraphen des Entwurfes auf, die hierdurch gerechtfertigt erscheinen. Jwdessen gab der Redner zu, daß es in Bezug auf §. 1 und 2 der Märzverfassung einige Schwierigkeit habe, da dort volle Religionsfreiheit gewährt werde. Es sei daher eine Vermittelung nothwendig, und Zwar der Art, daß zwischen dem Einzelnen und der Gemeinde unterschieden werde: der Einzelne als Solcher genieße die unumschränkte Gewissensfreiheit, do«ch als Glied eines größer» Ganzen habe er Rücksichven und Pflichten zu beobachten. Nur seien auch hier feste Grenzlinien zu ziehen, damit nicht §. 1 und 2 kr erwähnten Verfassung illusorisch werden. Der» sei am Sichersten vorzubeugen, wenn der Gemeinde jede Selbstständigkeit, die dem Staatszweck nicht entgegen ist, gewahrt werde. Der Redner weist nun wiederum eine Anzahl von Paragraphen im neuen Ent»urfe nach, die auf diese Ansicht basiren. Namentlichberuft er sich auf die fünf (in diesen Blättern bereits mitgetheilten) negativen Prinzipien, die die Versammlung bereits bei Vorlage des zweiten Entwurfs aaf Landau's Antrag per scclsmalionem angenom men hat. Im Verlaufe feiner Erörterung legt der Redner dar, wie die gemachten Einwürfe nicht stichhallig seien und schließt mit der Bemerkung, daß er im Entwürfe sich absichtlich einer von allen terminis tecknicis freien, populären Sprache befleißigt habe, weil der Entwurf auch für das Volk verfaßt sei. — Was mehrere Mitglieder in der Kämpf'schen Rede ungern vermißten, ist die Motivirung der Paragraphen, die vom Kreisrabbinat handeln. Indessen ist es denkbar, daß der Redner diesen Gegenstand als eine spezielle Frage betrachtete, die er zur Zeit beleuchten wolle. — Eine unerquickliche Debatte, die jetzt sich entspann, will ich hier übergehen, da ihre Mittheilung nicht weniger unerquicklich sein würde. Das einzige Erfreuliche, zu dem sie führte, war die Mittheilung des Präsidenten, daß Se. Exzellenz der Herr Statthalter den Kämpf'schen Entwurf bereits gelesen, und sich darüber anerkennend ausgesprochen habe. Diese Mittheilung war ein Thautropfen auf den dürren Wüstensand der Debatte. Nun schritt man zur Debatte über die einzelnen Paragraphen, und jetzt feierten Rabulisterei und Sylbenstecherei seltene Triumphe, so daß Landau bemerkt«, es wäre zu wünschen, daß der vorgelegte Entwurf en bloc angenommen werde, damit man doch zu Ende käme. Ueberhaupt fehlt es nicht an Reibungen der Persönlichkeiten, die einander feindlich gegenüber stehen. Wenn daher der Eine sagt „Weiß", so glaubt der Andere ex officio „Schwarz" behaupten zu müssen, und umgekehrt, so daß man die Meinung des Andern schon aus der Meinung des Erstem schließen kann. Ein wahres Glück, das Landau da ist; er ist das vermittelnde Prinzip, und fein Wort ist von Gewicht. Die ersten 4 §. kamen noch gnädig weg; beim 5t«n erhob sich ein Sturm, der beim 6tcn §., wo von Haupt- und Filialgemeinden die Rede ist, zum Orkan sich steigern dürfte. Wahrscheinlich wird damit die Frage: „ob KreisoderBezirksrabbinat" verflochten werden. Wir glauben nicht zu irren, wenn wir dem Bezirksrabbinate ein günstiges Prognostikon stellen, da das Kreisrabbinat allen Boden im Volke verloren hat. Der Kämpf'sche Entwurf spricht zwar noch von Kreisrabbinaten, aber von welchen! Und ich möchte Zehn gegen Eins wetten, daß die Verfaffungskommission — die dazu gehörigen zwei Kreisrabbiner etwa ausgenommen — ihren eignen desfallsigen Antrag fallen lassen wird. So viel für heute. Deutschland. Frankfurt am Main, im Januar. (Privatmitth.) (Rabbiner-Wittwen- und WaiLenkaffe.) sSchluß.s

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